Am 01. Januar 2025 soll die neue Regelung zur Grundsteuer in Kraft treten. Wichtig für Sie als Eigentümer ist dann die Frage, wie sich der Wert der Immobilie durch die Berechnung nach neuem Recht verändert.
Der Städte- und Gemeindebund NRW beantwortet Fragen dazu ausführlich in nachfolgender Mitteilung: