Bekanntmachungen der 02. Kalenderwoche 2012
Anhörung zum Parkraumbewirtschaftungskonzept in der Kernstadt Nideggen für Anwohner und Gewerbetreibende
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Tourismus hat in seiner Sitzung am 17.05.2011 über die Umsetzung eines Parkraumbewirtschaftungskonzepts beraten. Die Verwaltung ist beauftragt worden, das Konzept zur Parkraumbewirtschaftung zu überarbeiten und die Anwohner und Gewerbetreibenden der Altstadt zur Thematik anzuhören.
Ich lade daher zu einem Beteiligungsgespräch am
Montag, dem 16. Januar 2012, 18.00 Uhr,
in den Bürgersaal der Begegnungsstätte in Nideggen, Im Vogelsang,
ein.
STADT NIDEGGEN
Die Bürgermeisterin
Bekanntmachung der 2. Sitzung des Schulverbandes Nideggen-Heimbach
Am Dienstag, den 17.01.2012, 19.00 Uhr, findet die 2. Sitzung Schulverbandes Nideggen-Heimbach der Stadt Nideggen im Bürgersaal der Begegnungsstätte Nideggen, Im Vogelsang, statt.
TAGESORDNUNG:
I. Öffentlicher Teil:
1. Regularien
2. Errichtung einer Sekundarschule mit jeweils einem Standort in Nideggen und Kreuzau zum Schuljahr 2012/2013
3. Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007
4. Jahresabschluss 2007
5. Jahresabschluss 2008
6. Haushalt 2012
7. Bekanntgaben
8. Anregungen
II. Öffentlicher Teil:
9. Bekanntgaben
10. Anregungen
Schulverband Nideggen-Heimbach
Die Verbandsvorsteherin
I.A.
Weber
Rentensprechtag
Der nächste Rentensprechtag findet am
Mittwoch, dem 18. Januar 2012
im Trauzimmer des Rathauses Nideggen, Eingang: Im Vogelsang (gegenüber der Blumenstube Graßmann) in der Zeit von 08.30 bis 15.30 Uhr statt.
Terminvereinbarungen sind unter der Telefonnummer 02427/809-20 möglich. Bringen Sie bitte Ihre Versicherungsunterlagen und Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Foto-Aktion verlängert - "Nideggen - Mein Zuhause"
Das Jahr 2013 ist ein bedeutendes Jahr in der Stadtgeschichte Nideggens - die Stadt Nideggen wird 700 Jahre alt! Anlässlich der 700-Jahrfeier veranstaltet die Stadt Nideggen eine Fotoaktion. Die Teilnahmefrist ist bis zum 31. März 2012 verlängert.
Unter der Überschrift "Nideggen - mein Zuhause" suchen wir Ihre und eure schönsten Fotos von unserer schönen Stadt und ihren reizvollen Stadtteilen.
Bei der Motivauswahl sind den Teilnehmern keinerlei Grenzen gesetzt, denn Individualität und Ideenreichtum sollen im Vordergrund stehen. Die Fotos sollen einzigartige Augenblicke und die besondere Atmosphäre unseres Lebens in unseren Stadtteilen darstellen. Sie sollen uns neue Perspektiven auf unsere schöne Heimatstadt eröffnen, faszinierende Blickwinkel oder einfach Ihren Lieblingsplatz zeigen.
Jeder Einwohner aus dem Stadtgebiet Nideggen und natürlich auch jeder Besucher oder Feriengast kann sich an der Fotoaktion beteiligen; Schulklassen können gemeinschaftlich teilnehmen. Senden Sie Ihren Schnappschuss bis zum 31. März 2012 digital an die Stadtverwaltung Nideggen.
Die hoffentlich zahlreich eingesandten Fotos werden im Rahmen der 700-Jahr-Feierlichkeiten im Rathaus und auf der Internetseite der Stadtverwaltung der Öffentlichkeit präsentiert: eine Auswahl Ihrer Fotos wird in der Festschrift zu unserer 700-Jahr-Feier veröffentlicht.
Für die Einsendung sind folgende Teilnahmebedingungen zu beachten:
- Pro Teilnehmer ist die Einsendung eines Fotos möglich
- Die Fotos sollen im jpeg-Format eingereicht werden und eine Dateigröße von 4 MB nicht überschreiten.
- Die Aufnahmen dürfen nicht digital bearbeitet sein.
- Jedes Foto soll mit einem aussagekräftigen Titel, dem Namen des Fotografen und dem Aufnahmeort versehen sein.
- Bitte geben Sie Ihre komplette Adresse und Telefonnummer an.
- Der Teilnehmer erklärt sich mit der Übersendung des Fotos an die Stadtverwaltung mit der Publikation des Bildes einverstanden.
- Die Fotos bitte digital an die E-Mail-Anschrift: senden.
Für Ihre Fragen stehen wir im Rathaus Nideggen unter der Telefonnummer 02427/809-58 oder 809-34 zur Verfügung.
STADT NIDEGGEN
Die Bürgermeisterin
Abfalltermine Januar 2012
Sperrmüll
Anmeldezeitraum für die Sperrmüllentsorgung im Januar 2012:
14.12.2011 bis 04.01.2012
Restmüll
Mittwoch, 04.01. (14-tgl. u. 4-wö.) und 18.01.2012 (14-tgl.); Nideggen
Donnerstag, 05.01. (14-tgl. u. 4-wö.) und 19.01.2012 (14-tgl.); Brück, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim, Schmidt
Donnerstag, 12.01. (14-tgl.) und 26.01.2012 (14-tgl. u. 4-wö.); Abenden, Rath
Biotonne
Dienstag, 03.01., 17.01. und 31.01.2012; Nideggen Schmidt
Mittwoch, 04.01. und 18.01.2012; Abenden, Brück, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim, Rath
Gelbe Tonne
Montag, 09.01. und 23.01.2012; Nideggen, Rath
Dienstag, 10.01. und 24.01.2012; Brück, Schmidt
Mittwoch, 11.01. und 25.01.2012; Abenden, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim
Papier
Samstag, 14.01.2012; Abenden, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim, Schmidt
Donnerstag, 26.01.2012; Nideggen
Freitag, 27.01.2012; Brück, Rath
Weihnachtsbäume
Montag, 16.01.2012; Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim
Dienstag, 17.01.2012; Abenden, Brück, Nideggen, Rath
Mittwoch, 18.01.2012; Schmidt
Schadstoffmobil
Wollersheim, Zucker-/Bachstraße, 10.00 - 10.45 Uhr, 18.01.2012
Embken, Kirche, 11.00 - 11.45 Uhr, 18.01.2012
Berg, Dorfplatz, 12.05 - 12.45 Uhr, 18.01.2012
Nideggen, Rather Straße/St. Florianweg, 13.45 - 14.30 Uhr, 18.01.2012
Rath, Kirmesplatz, 14.45 - 15.15 Uhr, 18.01.2012
Schmidt, Parkplatz Sparkasse, 15.45 - 16.30 Uhr, 18.01.2012
Zusätzliche Schadstofftermine 2012 beim ELC Horm, Pfarrer-Pleus-Straße 46:
Sa. 08.00 - 13.00 Uhr:
07.01., 11.02., 10.03., 05.05., 30.06., 28.07., 01.09. und 03.11.2012
II. Änderungssatzung vom 19.12.2011 zur Gebührensatzung der Stadt Nideggen für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 25. April 2005
Aufgrund von § 4 des Bestattungsgesetzes NRW und § 7 Abs. 2 i.V.m. § 41 Abs. 1 S. 2 Buchst. f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666)zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2011 (GV NRW S. 271) sowie der Friedhofsordnung der Stadt Nideggen vom 25. April 2005 hat der Rat der Stadt Nideggen in seiner Sitzung am 13.12.2011 folgende Änderungssatzung beschlossen:
Aritkel 1
Der § 5 (Gebührentarif) erhält folgende Änderung:
A. Nutzungsrechte
1. Erwerb der Nutzungsrechte an einer Einzelwahlgrabstätte für 30 Jahre; 1.347,00 €
2. Erwerb der Nutzungsrechte an einer mehrstelligen Wahlgrabstätte je Grabstelle für 30 Jahre; 1.347,00 €
3. Verlängerung der Nutzungsrechte an einer Wahlgrabstätte bis mindestens zum Ablauf der Ruhefrist des Letztbestatteten: für jedes Jahr 1/30 der geltenden Gebühr für den Ersterwerb
4. Erwerb der Nutzungsrechte an einer Reihengrabstätte für 30 Jahre; 709,00 €
5. Erwerb der Nutzungsrechte an einem Kindergrab für 20 Jahre; 425,00 €
6. Erwerb der Nutzungsrechte an einer anonymen Grabstätte für Erdbestattung für 30 Jahre; 851,00 €
7. Erwerb der Nutzungsrechte an einer Urnenreihengrabstätte für 30 Jahre; 283,00 €
8. Erwerb der Nutzungsrechte an einer Urnenwahlgrabstätte für 30 Jahre; 638,00 €
9. Erwerb der Nutzungsrechte an einer mehrstelligen Urnenwahlgrabstätte je Grabstelle für 30 Jahre; 638,00 €
10. Verlängerung der Nutzungsrechte an einer Urnenwahlgrabstätte bis mindestens zum Ablauf der Ruhefrist des Letztbestatteten: für jedes Jahr 1/30 der geltenden Gebühr für den Ersterwerb
11. Erwerb der Nutzungsrechte an einer anonymen Grabstätte für Urnenbestattung für 30 Jahre; 354,00 €
12. Erwerb der Nutzungsrechte für die Dauer von 15 Jahren zur Bestattung auf der Friedwiese, einschließlich des fertigen Namensschildes an der Gedenkwand; 617,00 €
13. ohne Namensschild; 567,00 €
14. Erweiterung der Nutzungsrechte, zur Bestattung einer zusätzlichen Urne in eine bereits belegte Wahlgrabstätte, während eines bestehenden Nutzungsrechts, wenn die Dauer der Nutzungsrechts für die Ruhefrist der zu bestattenden Urne nicht verlängert werden muss; für jede zusätzliche Urne; 100,00 €
B. Beerdigungskosten
1. Anfertigung eines Reihen- oder Wahlgrabes; 449,00 €
2. Anfertigung eines Kindergrabes; 349,00 €
3. Anfertigung eines Urnengrabes; 179,00 €
4. Bestattung auf der Friedwiese mit Terminbestimmung in Anwesenheit der Hinterbliebenen; 185,00 €
5. Bestattung auf der Friedwiese ohne Terminbestimmung und ohne Anwesenheit der Hinterbliebenen; 135,00 €
6. Umbettungen nach Erdbestattungen, soweit Erdarbeiten vom Friedhofsamt durchgeführt werden; je Bestattungsplatz 450,00 €
7. Umbettungen nach Urnenbestattungen, sowie Erdarbeiten vom Friedhofsamt durchgeführt werden; je Bestattungsplatz 180,00 €
8. Zusatzkosten für Beerdigungen außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit der Stadtverwaltung Nideggen; zuzüglich 30 % der Kosten der Grabanfertigung als Personalkostenersatz, mindestens aber 80,00 €
Leichenhalle
1. Benutzung der Leichenhalle für die Aufbewahrung eines Verstorbenen bis zu vier Tage; 120,00 €
je weitere Tag; 30,00 €
2. Benutzung der Leichenhalle für eine Trauerfeier; 140,00 €
D. Genehmigungen
Genehmigung für das Aufstellung von Grabmalen und Einfassungen; 30,00 €
E. Grabpflege/Rasenpflege
nach Einebnung eines Grabes vor Ablauf der Ruhefrist mit Ausnahmegenehmigung; je Jahr bis zum Ablauf der Ruhefrist 30,00 €
Aritkel 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit dem auf die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Nideggen folgenden Tage in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende II. Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Stadt Nideggen für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 19.12.2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, dass
a) Eine vorgeschrieben Genehmigung oder Anzeige fehlt.
b) Die Satzung nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden ist.
c) Der Bürgermeister den Satzungsbeschluss vorher beanstandet hat oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel gegenüber der Stadt vorher gerügt wurde und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet wurde, die den Mangel ergibt.
Nideggen, den 19.12.2011
Die Bürgermeisterin
Göckemeyer
Bekanntmachung - Wirtschaftsplan WZV Gödersheim
Aufgrund des § 18 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.1979 (GV NRW, S. 621), zuletzt geändert am 12.05.2009 (GV. NRW. S. 298, 326) in Verbindung mit § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) in der Fassung vom 16.11.2011 (GV. NRW S. 644, ber. 2005 S. 15), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 17.12.2009 (GV. NRW. S. 963) und den §§ 4 und 9 der Betriebssatzung des Wasserleitungszweckverbandes Gödersheim vom 22.12.1999, zuletzt geändert durch die 3. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung des Wasserleitungszweckverbandes Gödersheim von 08.12.2005, hat die Verbandsversammlung des Wasserleitungszweckverbandes Gödersheim am 15.12.2011 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:
§ 1
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2012 wird wie folgt festgesetzt:
Im Erfolgsplan auf Erträge 1.107.700 Euro; Aufwendungen 1.107.700 Euro
Im Vermögensplan auf Einnahmen 953.800 Euro; Ausgaben 953.800 Euro
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögensplanes erforderlich ist, wird festgesetzt auf 403.800 Euro.
§ 3
Im Vermögensplan sind die Ausgabenansätze gegenseitig deckungsfähig. Die Ansätze sind bis zur Abrechnung der einzelnen Maßnahmen übertragbar.
§ 4
Verpflichtungsermächtigungen werden auf 0 Euro festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird festgesetzt auf 500.000 Euro.
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Wirtschaftplan für das Jahr 2012 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Wirtschaftsplan wurde am 19.12.2011 der Aufsichtsbehörde angezeigt. Mit Schreiben vom 28.12.2011 macht die Aufsichtsbehörde keine Bedenken geltend.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit gegen diese Satzung oder sonstige ortsrechtliche Bestimmungen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden können, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung, die sonstige ortrechtliche Bestimmung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Verbandsvorsteher hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Verband vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Vettweiß, den 04.01.2012
Der Vorsitzende der Verbandsversammlung
Ulrich Reuter
Bekanntmachungen der 04. Kalenderwoche 2012
14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2012
Am Dienstag, den 31.01.2012, 19.00 Uhr, findet die 14. Sitzung Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Nideggen im Bürgersaal der Begegnungsstätte Nideggen, Im Vogelsang, statt.
TAGESORDNUNG
I. Öffentlicher Teil
1. Regularien
2. Zuschuss an das Franziskus-Gymnasium Vossenack
3. Anträge von Fraktionen
3.1. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Dokumentation an Personen mit Ehrenbürgerschaftsrechten und Ehrengaben.
3.2. Antrag Bündnis 90/Die Grünen auf Erstellung eines Bauparzellenkatasters
3.3. Antrag Bündnis 90/Die Grünen zur Beleuchtungssituation Jülicher Straße
3.4. Anfrage: Bündnis 90/Die Grünen
Konzessionsverträge
4. Bekanntgaben
5. Anregungen
II. Nichtöffentlicher Teil
6. Regularien
7. Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Volkshochschulen
8. Verkauf eines Grundstückes in Schmidt
9. Anträge von Fraktionen
9.1. CDU-Antrag zur Vermarktung des städt. Baugrundstückes Gem. Schmidt, Flur 16, Nr. 154, Klauser Weg
9.2. Antrag Bündnis 90/Die Grünen zum Vertrag Wildpark Schmidt
10. Bekanntgaben
11. Anregungen
STADT NIDEGGEN
Die Bürgermeisterin
In Vertretung:
Weber
Abfalltermine Februar 2012
Restmüll
Mittwoch, 01.02. (14-tgl. u. 4-wö.) und 29.02.2012 (14-tgl. u. 4-wö.); Nideggen
Donnerstag, 02.02. (14-tgl. u. 4-wö.) und 16.02.2012 (14-tgl.); Brück, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim, Schmidt
Donnerstag, 09.02. (14-tgl.) und Freitag, 24.02.2012 (14-tgl. u. 4-wö.); Abenden, Rath
Biotonne
Mittwoch, 01.02., 15.02. und 29.02.2012; Abenden, Brück, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim, Rath
Dienstag, 14.02. und 28.02.2012; Nideggen Schmidt
Gelbe Tonne
Montag, 06.02. und Dienstag, 21.02.2012; Nideggen, Rath
Dienstag, 07.02. und Mittwoch, 22.02.2012; Brück, Schmidt
Mittwoch, 08.02. und Donnerstag, 23.02.2012; Abenden, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim
Papier
Samstag, 11.02.2012; Abenden, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim
Donnerstag, 23.02.2012; Nideggen
Freitag, 24.02.2012; Brück, Rath
Schadstoffmobil
Wollersheim, Zucker-/Bachstraße, 10.00 - 10.45 Uhr, 22.02.2012
Muldenau, Dorfplatz, 11.00 - 11.30 Uhr, 22.02.2012
Abenden, Parkplatz Freizeitzentrum, 12.05 - 12.45 Uhr, 22.02.2012
Nideggen, Rather Straße/St. Florianweg, 13.45 - 14.30 Uhr, 22.02.2012
Rath, Kirmesplatz, 14.45 - 15.15 Uhr, 22.02.2012
Schmidt, Parkplatz Sparkasse, 15.45 - 16.30 Uhr, 22.02.2012
Zusätzliche Schadstofftermine 2012 beim ELC Horm, Pfarrer-Pleus-Straße 46:
Sa. 08.00 - 13.00 Uhr:
07.01., 11.02., 10.03., 05.05., 30.06., 28.07., 01.09. und 03.11.2012
Kühl- und Elektrogeräte
Montag, 06.02.2012; Brück, Nideggen, Rath
Dienstag, 07.02.2012; Schmidt
Mittwoch, 08.02.2012; Abenden, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim
Sperrmüll
Anmeldezeitraum für die Sperrmüllentsorgung im März 2012:
21.02. bis 07.03.2012
Einwohnerstatistik vom 31.12.2011
Wirtschaftsplan des WZV der Neffeltalgemeinden
Aufgrund des § 18 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.1979 (GV NRW, S. 621), zuletzt geändert am 12.05.2009 (GV. NRW. S. 298,326) in Verbindung mit § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) in der Fassung vom 16.11.2004 (GV. NRW S. 644, ber. 2005 S. 15), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 17.12.2009 (GV. NRW. S. 963) und § 4 der Betriebssatzung des Wasserleitungszweckverbandes der Neffeltalgemeinden vom 19.12.2001, zuletzt geändert durch die 3. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung des Wasserleitungszweckverbandes der Neffeltalgemeinden von 13.10.2011, hat die Verbandsversammlung des Wasserleitungszweckverbandes der Neffeltalgemeinden am 06.12.2011 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:
§ 1
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2012 wird wie folgt festgesetzt:
Im Erfolgsplan auf Erträge 3.225.500 €; Aufwendungen 3.225.500 €
Im Vermögensplan auf Einnahmen 2.311.200 €; Ausgaben 2.311.200€
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögensplanes erforderlich ist, wird festgesetzt auf 1.121.200 €.
§ 3
Im Vermögensplan sind die Ausgabenansätze gegenseitig deckungsfähig. Die Ansätze sind bis zur Abrechnung der einzelnen Maßnahmen übertragbar.
§ 4
Verpflichtungsermächtigungen werden auf 1.445.000 € festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird festgesetzt auf 500.000 €.
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Wirtschaftsplan für das Jahr 2012 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Wirtschaftsplan wurde am 14.12.2011 der Aufsichtsbehörde angezeigt. Mit Schreiben vom 22.12.2011 macht die Aufsichtsbehörde keine Bedenken geltend.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit gegen diese Satzung oder sonstige ortsrechtliche Bestimmungen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden können, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmungen ist nicht ordnungsgemäß öffentlicht bekannt gemacht worden,
c) der Verbandsvorsteher hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Verband vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Vettweiß, den 11.01.2012
Der Vorsitzende der Verbandsversammlung
Konrad Becker
Bekanntmachungen der 06. Kalenderwoche 2012
Mitteilung der Anmeldetermine für die Sekundarschule Kreuzau-Nideggen
Die Genehmigung der Bezirksregierung zur Gründung der Sekundarschule zum 01.08.2012 liegt vor.
Frau Regina Westermann, Didaktische Leiterin der Gesamtschule Langerwehe, wurde von der Bezirksregierung Köln als Beraterin für die Sekundarschule benannt und hat bereits bei der Konzepterstellung der neuen Schule hilfreich unterstützt. Sie ist mit dem Aufnahmeverfahren betraut worden und wird Sie an folgenden Tagen zur Anmeldung Ihres Kindes gerne begrüßen:
Standort Kreuzau (Schulzentrum, Schulstraße 17, Raum H205, Klassenzimmer der Sekundarschule):
Samstag, 11.02.2012; 09.00 - 15.00 Uhr
Dienstag, 14.02.2012; 08.00 - 14.00 Uhr (Abgabe der Unterlagen ist bis 18.00 Uhr möglich)
Mittwoch, 22.02.2012; 08.00 - 14.00 Uhr
Freitag, 24.02.2012; 08.00 - 14.00 Uhr
Dienstag, 28.02.2012; 08.00 - 14.00 Uhr
Standort Nideggen (Schulzentrum, Konrad-Adenauer-Straße 1, Raum-Nr. 206, Schulleiterzimmer der Sekundarschule):
Montag, 13.02.2012; 08.00 - 14.00 Uhr
Mittwoch, 15.02.2012; 08.00 - 14.00 Uhr
Donnerstag, 23.02.2012; 08.00 - 14.00 Uhr
Montag, 27.02.2012; 08.00 - 14.00 Uhr
Mittwoch, 29.02.2012; 08.00 - 14.00 Uhr
Eine Anmeldung ist an beiden Schulen auch für den jeweils anderen Standort möglich.
Bitte beachten Sie, dass bei der Anmeldung das Stammbuch oder die Geburtsurkunde, das letzte Zeugnis (Original) und der Anmeldeschein (4-fach) von der Grundschule vorgelegt werden muss.
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns gerne an:
Gemeinde Kreuzau, Herr Steg, Telefon: 02422/507-108
Stadt Nideggen, Frau Falter, Telefon: 02427/809-18
Weitere Infos unter www.kreuzau.de oder auf dieser Internetseite.
STADT NIDEGGEN
Die Bürgermeisterin
Neue Öffnungszeiten der Wohngeldstelle
Die Öffnungszeiten der Wohngeldstelle im Rathaus Nideggen ändern sich ab 27. Februar 2012.
Sie erreichen die Wohngeldstelle dann
dienstags von 08.00 - 12.00 Uhr und
donnerstags von 08.00 - 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr,
sowie nach Terminvereinbarung mit Frau Blum unter der Telefonnummer 02427/809-21.
Wohngeldanträge werden auch an der Information im Rathaus ausgegeben und entgegengenommen.
STADT NIDEGGEN
Die Bürgermeisterin
M. Göckemeyer
Änderungen von Telefon- und Raumnummern im Rathaus
Durch organisatorische Änderungen im Rathaus ändern sich bei einigen Ihrer Ansprechpartner im Rathaus ab dem 09. Februar 2012 die Raum- und/oder Telefonnummern. Um Ihnen die Suche nach dem richtigen Ansprechpartner zu erleichtern, erfolgt hier eine vollständige Übersicht:
Rentensprechtag
Der nächste Rentensprechtag findet am
Mittwoch, dem 15. Februar 2012
im Trauzimmer des Rathauses Nideggen, Eingang: Im Vogelsang (gegenüber der Blumenstube Graßmann) in der Zeit von 08.30 Uhr bis 15.30 Uhr statt.
Eine Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02427/809-20 ist unbedingt erforderlich! Bringen Sie bitte Ihre Versicherungsunterlagen und Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Haushaltssatzung des Schulverbands Nideggen-Heimbach für das Haushaltsjahr 2012
Aufgrund des § 18 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit vom 01.10.1979 (GV NRW Seite 621), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.05.2009 (GV NRW Seite 326) in Verbindung mit §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW Seite 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2010 (GV NRW Seite 688), sowie der Satzung des "Schulverbandes Nideggen-Heimbach" hat die Verbandsversammlung mit Beschluss vom 17.01.2012 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Schulverbandes voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit dem
Gesamtbetrag der Ertäge auf 597.452,00 €
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 597.452,00 €
im Finanzplan mit dem
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 597.452,00 €
Gesamtbetrag der Auszahlugen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 597.452,00 €
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 0,00 €
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 0,00 €
festgesetzt.
§ 2
Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kredite, die zur Liquiditätssicherung werden nicht in Anspruch genommen.
§ 5
Die Verbandsumlage wird auf 582.422,00 € festgesetzt und von den beteiligten Gemeinden wie folgt getragen:
Stadt Nideggen 427.265,00 €
Stadt Heimbach 155.157,00 €
Die Beteiligung der Mitglieder an der Verbandsumlage richtet sich nach § 12 der Verbandssatzung. Die Verbandsumlage ist in vierteljährlichen Raten zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10.2011 zu zahlen.
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehende Haushaltssatzung mit Ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist gemäß § 80 Absatz 5 der Gemeindeordnung dem Kreis Düren -Landrat- in Düren als untere staatliche Verwaltungsbehörde mit Schreiben vom 19.01.2012 angezeigt worden. Mit gleichem Schreiben wurde die Genehmigung für die Umlagefestsetzung gemäß § 19 Absatz 2 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit beantragt. Mit Verfügung vom 25.01.2012 hat die Aufsichtsbehörde -Lanrat des Kreises Düren- gegen die Haushaltssatzung keine Bedenken erhoben und die Genehmigung für die Umlagefestsetzung für 2012 erteilt.
Der Haushaltsplan liegt ab dem 10.02.2012 bis zur Auslegung des Jahresabschlusses 2011 im Rathaus der Stadt Nideggen, Zülpicher Straße 1, Zimmer 133/134, während der Dienststunden
montags und dienstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
freitags von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung oder Anzeige fehlt
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden
c) der Bürgermeister hat den Beschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Nideggen, den 10.02.2012
M. Göckemeyer
Verbandsvorsteherin
Schulverband Nideggen-Heimbach
Bekanntmachungen der 08. Kalenderwoche 2012
Stellenausschreibung im Fachbereich Bildung, Soziales und Sport
Bei der Stadt Nideggen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle eines Sachbearbeiters/einer Sachbearbeiterin in Teilzeit (30 Wochenstunden)
im Fachbereich Bildung, Soziales und Sport
zu besetzen. Die Einstellung erfolgt befristet bis 31.07.2013.
Ihre Aufgabenschwerpunkte:
- Mitarbeit in der Schulverwaltung
- Mitarbeit bei der Vorbereitung von Entscheidungen politischer Gremien
- Mitarbeit im Bereich Soziales
Zugangsvoraussetzungen:
- Sie haben eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r.
Anforderungsprofil:
- Sie haben Kenntnisse in den MS-Office-Programmen und können damit selbständig arbeiten.
- Sie haben Kenntnisse über allgemeine Verwaltungsabläufe.
- Sie sind kreativ und bringen sich mit Ideen im Team ein.
- Sie zeigen Eigeninitiative und Leistungsbereitschaft, sind flexibel und belastbar.
Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 5 TVöD.
Erwünscht sind Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des § 2 SGB IX.
Haben Sie Interesse? Dann richten Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bitte bis 15.03.2012 an: Stadtverwaltung Nideggen, Die Bürgermeisterin, Personalabteilung, Zülpicher Straße 1, 52385 Nideggen.
Für Rückfragen steht Herr Weber, Tel. 02427/809-28 oder zur Verfügung.
Stellenausschreibung im Bereich Bauverwaltung
Bei der Stadt Nideggen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Sachbearbeiterin/eines Sachbearbeiters in Vollzeit (39 Wochenstunden)
im Bereich der Bauverwaltung
zu besetzen.
Ihr Aufgabenbereich umfasst insbesondere:
- Gewässer II. Ordnung
- Straßen, Wege, Brücken
- Kanäle
- Bauvoranfragen, Bauanträge
- Freistellungsverfahren
Zugangsvoraussetzungen:
- Sie sind Verwaltungsfachangestellte/r und haben ein ausgeprägtes technisches Verständnis
oder
- Sie sind Techniker/Technikerin der Fachrichtung Bautechnik Tiefbau oder Hochbau
oder
- Sie sind Bauingenieur (allgemeines Bauwesen).
Anforderungsprofil:
- Idealerweise haben Sie im Bereich der kommunalen Bauverwaltung bereits Erfahrungen.
- Sie haben Kenntnisse in den MS-Office-Programmen und können damit selbständig arbeiten.
- Sie zeigen Eigeninitiative und Leistungsbereitschaft, sind flexibel und belastbar.
- Sie zeichnen sich durch kundenorientiertes Auftreten sowie Kooperationsfähigkeit aus.
Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 8 TVöD.
Erwünscht sind Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des § 2 SGB IX.
Haben Sie Interesse?
Dann richten Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bitte bis 15.03.2012 an:
Stadtverwaltung Nideggen, Die Bürgermeisterin, Personalabteilung, Zülpicher Straße 1, 52385 Nideggen.
Für Rückfragen steht Herr Esser, Tel. 02427/809-33 oder zur Verfügung.
Stellenausschreibung - Ausbildungsplatz
Bei der Stadt Nideggen ist zum 01.08.2012.
ein Ausbildungsplatz zur/zum Verwaltungsfachangestellten
zu besetzen.
Zugangsvoraussetzungen:
- Sie haben die Fachoberschulreife oder einen Hauptschulabschluss nach Klasse 10.
Die Stadt Nideggen sucht einen engagierten Menschen mit Teamgeist und Einsatzfreude.
Im Gegenzug hierzu wird Ihnen eine interessante, anspruchsvolle und abwechslungsreiche Ausbildung in einer modernen Verwaltung geboten.
Die Ausbildungsvergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD).
Haben Sie Interesse am Geschehen unserer Stadt und bringen Sie Engagement und Einsatzfreude mit? Dann senden Sie bitte Ihre vollständigen, aussagefähigen Bewerbungsunterlagen bis zum 15.03.2012 an:
Stadtverwaltung Nideggen, Die Bürgermeisterin, Personalabteilung, Zülpicher Straße 1, 52385 Nideggen.
Auskünfte erteilt: Frau Dauter, Tel. 02427/809-29 oder .
Neue Öffnungszeiten der Wohngeldstelle
Die Öffnungszeiten der Wohngeldstelle im Rathaus Nideggen ändern sich ab 27. Februar 2012.
Sie erreichen die Wohngeldstelle dann
dienstags von 08.00 - 12.00 Uhr und
donnerstags von 08.00. - 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr,
sowie nach Terminvereinbarung mit Frau Blum unter der Telefonnummer 02427/809-21.
Wohngeldanträge werden auch an der Information im Rathaus ausgegeben und entgegengenommen.
STADT NIDEGGEN
Die Bürgermeisterin
M. Göckemeyer
Bürgerinformation zum Thema "Stärkungspaktkommune!
Nideggen ist pflichtige Stärkungspaktkommune - was heißt das für uns? Welche Auswirkungen hat das für Sie als Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nideggen? Um Transparenz zu schaffen, lade ich alle Bürgerinnen und Bürger zu einer Informationsveranstaltung
am Donnerstag, 01. März 2012 um 19.00 Uhr
in die Mehrzweckhalle Nideggen, Konrad-Adenauer-Straße, ein.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Haushaltsentwicklung und aktuelle Haushaltssituation
3. Anforderungen an eine Stärkungspaktkommune
4. Rolle der Verwaltung
5. Rolle des Rates
6. Rolle der Gemeindeprüfungsanstalt
7. Fragerunde
Über eine rege Teilnahme freue ich mich.
STADT NIDEGGEN
Die Bürgermeisterin
Abfalltermine März 2012
Restmüll
Donnerstag, 01.03. (14-tgl. u. 4-wö.) und 29.03.2012 (14-tgl. u. 4-wö.); Brück, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim, Schmidt
Donnerstag, 08.03. (14-tgl.) und 22.03.2012 (14-tgl. u. 4-wö.); Abenden, Rath
Mittwoch, 14.03.2012 (14-tgl.) und 28.03.2012 (14-tgl. u. 4-wö.); Nideggen
Biotonne
Dienstag, 13.03. und 27.03.2012; Nideggen Schmidt
Mittwoch, 14.03. und 28.03.2012; Abenden, Brück, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim,Rath
Gelbe Tonne
Montag, 05.03. und 19.03.2012; Nideggen, Rath
Dienstag, 06.03. und 20.03.2012; Brück, Schmidt
Mittwoch, 07.03. und 21.03.2012; Abenden, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim
Papier
Samstag, 10.03.2012; Abenden, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim, Schmidt
Donnerstag, 22.03.2012; Nideggen
Freitag, 23.03.2012; Brück, Rath
Schadstoffmobil
Wollersheim, Zucker-/Bachstraße, 10.00 - 10.45 Uhr, 21.03.2012
Embken, Kirche, 11.00 - 11.45 Uhr, 21.03.2012
Berg, Dorfplatz, 12.05 - 12.45 Uhr, 21.03.2012
Nideggen, Rather Straße/St. Florianweg (Zusatztermin), 11.30 - 13.30 Uhr, 31.03.2012
Nideggen, Rather Straße/St. Florianweg, 13.45 - 14.30 Uhr, 21.03.2012
Rath, Kirmesplatz, 14.45 - 15.15 Uhr, 21.03.2012
Schmidt, Parkplatz Sparkasse, 15.45 - 16.30 Uhr, 21.03.2012
Zusätzliche Schadstofftermine 2012 beim ELC Horm, Pfarrer-Pleus-Straße 46:
Sa. 08.00 - 13.00 Uhr:
07.01., 11.02., 10.03., 05.05., 30.06., 28.07., 01.09. und 03.11.2012
Sperrmüll
Anmeldezeitraum für die Sperrmüllentsorgung im März 2012:
21.02. bis 07.03.2012
Die Feuerwehr Nideggen informiert
"Stell dir vor es brennt und keiner kommt"
Die Parksituation am Feuerwehrgerätehaus in Nideggen wird immer unerträglicher.
Eltern, die ihre Sprösslinge zur Schule bringen oder sie vom Unterricht abholen wollen, parken ohne jegliches Unrechtsbewusstsein vor den Toren und auf den Parkflächen der Feuerwehr und des Rettungsdienstes. Werden sie auf ihr Fehlverhalten aufmerksam gemacht, wird oft mit Beschimpfungen und Unverständnis reagiert.
Die Angehörigen der Feuerwehr kommen bei Alarmierung in ziviler Kleidung in ihren Privatfahrzeugen zum Gerätehaus. Dort müssen sie erst einmal auf sich aufmerksam machen und höflich darum bitten, auf den Parkplatz gelassen zu werden. Die Einsatzfahrzeuge mussten teilweise schon mit Blaulicht um die parkenden Kraftfahrzeuge herum manövriert werden. Selbst dann scheint keinerlei Unrechtbewusstsein aufzukommen.
Es hat sogar Fälle gegeben, in denen Eltern ihr Fahrzeug verlassen haben und im Schulgebäude verschwunden sind. Ebenso ist auf der Gebäuderückseite ein Fläche als Parkplatz für Feuerwehr und Rettungsdienst ausgewiesen. Auch diese Fläche wird oft durch Unbefugte in Anspruch genommen.
Dabei ist die Beschilderung eindeutig: Auf dem gesamten Gelände gilt absolutes Halteverbot; Ausnahmen gelten nur für die Feuerwehrangehörigen und die Beschäftigten der Rettungswache. Das absolute Halteverbot gilt auf dem Vorplatz und auch gegenüber der Ausfahrten.
Bei Zuwiderhandlung verstreicht wertvolle Zeit im Moment der Alarmierung. Hier zählt jede Sekunde, die im Extremfall über Leben und Tod entscheiden kann.
Falschparker, die einen Einsatz der Feuerwehr oder eines Rettungsfahrzeuges behindern, müssen mit einem Bußgeld von 40,00 €, einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei und eventuellen strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Die Feuerwehr Nideggen bittet alle Verkehrsteilnehmer, zukünftig die Halteverbote zu beachten, damit der Rettungsdienst nicht behindert wird und allen Hilfesuchenden schnellstmöglich geholfen werden kann.
Ihre Feuerwehr Nideggen
WZV Gödersheim - Pressemitteilung - Legionellenuntersuchung gemäß Trinkwasserverordnung
Seit 01. November 2011 gilt die neue Trinkwasserverordnung in Deutschland. Danach besteht für zahlreiche Unternehmen und Einrichtungen eine Untersuchungspflicht für Trinkwasser.
Nach der neuen Trinkwasserverordnung sind ab sofort Unternehmen und Einrichtungen zur Legionellenanalyse verpflichtet, wenn sie Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgeben und eine Großanlage zur Erwärmung des Trinkwassers betreiben, bei der es zu einer Vernebelung des Wassers kommt. Eine Vernebelung entsteht beispielsweise bei Duschen. Zu Großanlagen zählen Anlagen mit mehr als 400 Litern Inhalt oder mehr als drei Liter Inhalt zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle. Solche Anlagen betreiben häufig Altenpflegeeinrichtungen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser, Schwimmbäder, Sportanlagen, Hotels oder Betriebe mit Mitarbeiterduschen. Betroffen können auch vermietete Mehrfamilienhäuser sein.
Warum eine Legionellenanalyse?
Legionellen sind in niedriger konzentration ungefährlich. Erst wenn sich die Konzentration durch einen Temperaturanstieg erhöht, können Legionellen gefährliche Krankheiten wie beispielsweise die Legionärskrankheit oder das Pontiac-Fieber hervorrufen. Um dem vorzubeugen, sind zahlreiche Unternehmen und Einrichtungen seit dem 01. November 2011 zu einer Legionellenanalyse ihres Trinkwassers verpflichtet. Das Problem ist nicht das Trinkwasser an sich. Dieses hygienisch einwandfrei, vollkommen ungefährlich und kann selbstverständlich auch bedenklos getrunken werden. Problematisch kann es nur werden, wenn das Wasser nur mäßig erhitzt wird und insbesondere mit Duschnebel eingeatmet wird.
Der Wasserleitungszweckverband ist für die Lieferung von Trinkwasser zuständig und somit nicht in der Pflicht Wasseruntersuchungen im Warmwasserbereich bzw. in der Hausinstallation durchzuführen. Sollten Sie allerdings an einer Wasseruntersuchung in Ihrem Privatbereich interessiert sein, dann können wir Ihnen gerne akkreditierte Wasserlaboration in unserer Nähe empfehlen, welche Sie mit einer Wasseranalyse beauftragen können. Weitere Informationen erhalten Sie auch bei den zuständigen Gesundheitsämtern.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter der Rufnummer 02424-94020 zur Verfügung.
Bekanntmachungen der 10. Kalenderwoche 2012
Foto-Aktion verlängert - "Nideggen-Mein Zuhause"
Das Jahr 2013 ist ein bedeutendes Jahr in der Stadtgeschichte Nideggens - die Stadt Nideggen wird 700 Jahre alt! Anlässlich der 700-Jahrfeier veranstaltet die Stadt Nideggen eine Fotoaktion. Die Teilnahmefrist ist bis zum 31. März 2012 verlängert.
Unter der Überschrift "Nideggen-mein Zuhause" suchen wir Ihre und eure schönsten Fotos von unserer schönen Stadt und ihren reizvollen Stadtteilen.
Bei der Motivauswahl sind den Teilnehmern keinerlei Grenzen gesetzt, den Individualität und Ideenreichtum sollen im Vordergrund stehen. Die Fotos sollen einzigartige Augenblicke und die besondere Atmosphäre unseres Lebens in unseren Stadtteilen darstellen. Sie sollen uns neue Perspektiven auf unsere schöne Heimatstadt eröffnen, faszinierende Blickwinkel oder einfach Ihren Lieblingsplatz zeigen.
Jeder Einwohner aus dem Stadtgebiet Nideggen und natürlich auch jeder Besucher oder Feriengast kann sich an der Fotoaktion beteiligen; Schulklassen können gemeinschaftlich teilnehmen. Senden Sie Ihren Schnappschuss bis zum 31. März 2012 digital an die Stadtverwaltung Nideggen.
Die hoffentlich zahlreich eingesandten Fotos werden im Rahmen der 700-Jahr-Feierlichkeiten im Rathaus und auf der Internetseite der Stadtverwaltung der Öffentlichkeit präsentiert; eine Auswahl Ihrer Fotos wird in der Festschrift zu unserer 700-Jahr-Feier veröffentlicht.
Für die Einsendungen sind folgende Teilnahmebedingungen zu beachten:
- Pro Teilnehmer ist die Einsendung eines Fotos möglich
- Die Fotos sollen im jpeg-Format eingereicht werden und eine Dateigröße von 4 MB nicht überschreiten
- Die Aufnahmen dürfen nicht digital bearbeitet sein
- Jedes Foto soll mit einem aussagekräftigen Titel, dem Namen des Fotografen und dem Aufnahmeort versehen sein.
- Bitte geben Sie Ihre komplette Adresse und Telefonnummer an
- Der Teilnehmer erklärt sich mit der Übersendung des Fotos an die Stadtverwaltung mit der Publikation des Bildes einverstanden.
- Die Fotos bitte digital an die E-Mail-Anschrift: senden.
Für Ihre Fragen stehen wir im Rathaus Nideggen unter der Telefonnummer 02427/809-57 oder 809-30 zur Verfügung.
STADT NIDEGGEN
Die Bürgermeisterin
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung der Stadt Nideggen gem. § 52 (3) GO i.V.m. § 80 (3) GO NRW für das Haushaltsjahr 2012
Hiermit wird öffentlich bekannt gegeben, dass der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Nideggen für das Haushaltsjahr 2012 nebst Anlagen dem Rat der Stadt Nideggen zugeleitet wurde. Die Haushaltssatzung nebst den Anlagen liegt zur Einsichtnahme im Rathaus Nideggen, Zimmer 133, öffentlich aus:
montags bis freitags zwischen 08.00 und 12.00 Uhr,
montags und dienstags zwischen 14.00 und 15.30 Uhr,
donnerstags zwischen 08.00 und 12.00 Uhr und 14.00 und 17.00 Uhr.
Gegen den Entwurf können Einwohner oder Abgabenpflichtige gem. § 80 (3) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen in der Zeit vom
09.03.2012 bis zum 26.03.2012
Einwendungen bei der Bürgermeisterin der Stadt Nideggen schriftlich oder mündlich zum Protokoll im Rathaus Nideggen, Zülpicher Straße 1, 52385 Nideggen, Zimmer 133 oder in einer anderen geeigneten Art und Weise erheben.
Über Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung und deren Anlagen beschließt der Rat der Stadt Nideggen in öffentlicher Sitzung.
52385 Nideggen, 09.03.2012
STADT NIDEGGEN
Die Bürgermeisterin
M. Göckemeyer
Rentensprechtag
Der nächste Rentensprechtag findet am
Mittwoch, dem 21. März 2012
im Trauzimmer des Rathauses Nideggen, Eingang: Im Vogelsang (gegenüber der Blumenstube Graßmann) in der Zeit von 08.30 bis 15.30 Uhr statt.
Eine Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02427/809-20 ist unbedingt erforderlich! Bringen Sie bitte Ihre Versicherungsunterlagen und Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Veröffentlichung des Standesamtes
In der Zeit vom 01. Dezember 2011 bis 29. Februar 20125 wurden im Standesamt Nideggen folgende Beurkundungen vorgenommen:
Sterbefälle:
Harald Uhlig, Nideggener Straße 11, Nideggen, Stadtteil Schmidt, verstorben am 05.12.2011
Erich Stollenwerk, Römerstraße 39 a, Nideggen, Stadtteil Schmidt, verstorben am 09.12.2011
Anna Naas, Am Weiher 38, Nideggen, Stadtteil Schmidt, verstorben am 10.12.2011
Theodora Halver, Bahnhofstraße 24, Nideggen, verstorben am 11.12.2011
Magdalena Dilba, Auf der Komm 7, Nideggen, Stadtteil Berg, verstorben am 13.12.2011
Leonhard Schiffmann, Rather Straße 86, Nideggen, verstorben am 21.12.2011
Maria Schwalm, Dürener Straße 30, Hürtgenwald, verstorben am 24.12.2011
Katharina Rangeard, Bahnhofstraße 24, Nideggen, verstorben am 01.01.2012
Anneliese Dick, Königstraße 32, Nideggen, Stadtteil Embken, verstorben am 10.01.2012
Josef Kreischer, Mittelstraße 7, Nideggen, Stadtteil Schmidt, verstorben am 18.01.2012
Horst Jürgensen, Mühlenstraße 17, Nideggen, Stadtteil Embken, verstorben am 25.01.2012
Wilhelm Neuendorf, Röttgenstraße 19, Nideggen, Stadtteil Schmidt, verstorben am 27.01.2012
Cäcilie Heck, Im Altwerk 18, Nideggen, verstorben am 19.02.2012
Katharina Lutterbach, Wildparkstraße 6, Nideggen, Stadtteil Schmidt, verstorben am 22.02.2012
Eheschließungen:
Christian Mengels und Siri Merken, beide wohnhaft in Nideggen, Stadtteil Wollersheim, Sieben Morgen 6, Eheschließung am 06.12.2011
Martin Walter und Anika Schneider, beide wohnhaft in Nideggen, Im Altwerk 21, Eheschließung am 30.12.2011
Alexander Ritter und Melanie Hurtz, beide wohnhaft in Nideggen, Stadtteil Schmidt, Römerstraße 1 a, Eheschließung am 03.02.2012
Torsten Schmitz und Rebecca Schwenke, beide wohnhaft in Nideggen, Stadtteil Schmidt, Monschauer Straße 20, Eheschließung am 21.02.2012
Bekanntmachungen der 12. Kalenderwoche 2012
"Fair play" - Drittklässler der Grundschule Embken absolvieren ein soziales Kompetenztraining
Für viele Schülerinnen und Schüler gehören Konflikte und damit verbunden Streit und Aggression leider zum Schulalltag. Um die Kinder in solchen Situationen zu stärken, ihnen angemessene Handlungsmöglichkeiten zu vermitteln und sie in ihrer Sozialkompetenz zu fördern, hat die Grundschule Embkren ihren Drittklässlern eine besondere "Unterrichtseinheit" zukommen lassen: Das "Fair-play"-Projekt.
In spielerischen Übungen sind die Schüler und Schülerinnen darin unterstützt worden, sich selbst und andere bewusster wahrzunehmen und ihr Selbstbewusstsein zu fördern. Auch das Gefühl für die eigenen Stärken und die persönlichen Kompetenzen konnte gestärkt werden. Hierzu waren z.B. das Freundlichkeitstraining sowie Lob- und Eigenlobübungen hilfreich, die den Kindern viel Freude bereiteten. Sie konnten lernen, wie sie auf andere Menschen wirken, welche Gefühle sie bei sich selbst und anderen auslösen und lernten neue Möglichkeiten kennen, in Konfliktsituationen miteinander umzugehen.
Das Projekt wurde vom Förderverein der Schule finanziell unterstützt und vom Kinder- und Jugendhilfeverein "Wellchenbrecher e.V." durchgeführt.
Das Programm umfasst einen Zeitrahmen von vier Doppelstunden pro Klasse mit einem Trainer. An zwei Elternabenden vor und nach dem Projekt konnten auch die Eltern informiert und einbezogen werden. Die Erfolge des Fair-Play-Projekts an der KGS Embken motivierten die beteiligten Kinder, Lehrerinnen und Eltern zur Fortsetzung und Vertiefung dieser Arbeit, die das Klassen- und Schulklima so positiv beeinflusst hat. Deshalb sollen auch im nächsten Schuljahr wieder Klassen in den Genuss dieses Projekts kommen.
Abfalltermine April 2012
Restmüll
Donnerstag, 05.04. (14-tgl.) und 19.04.2012 (14-tgl. u. 4-wö.); Abenden, Rath
Donnerstag, 12.04. und Mittwoch, 25.04.2012 (14-tgl. u. 4-wö.); Nideggen
Freitag, 13.04. (14-tgl.) und Donnerstag, 26.04.2012 (14-tgl. u. 4-wö.); Brück, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim, Schmidt
Biotonne
Mittwoch, 11.04. und Dienstag, 24.04.2012; Nideggen, Schmidt
Donnerstag, 12.04. und Mittwoch, 25.04.2012; Abenden, Brück, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim,Rath
Gelbe Tonne
Montag, 02.04., 16.04. und 30.04.2012; Nideggen, Rath
Dienstag, 03.04. und 17.04.2012; Brück, Schmidt
Mittwoch, 04.04. und 18.04.2012; Abenden, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim
Papier
Donnerstag, 19.04.2012; Nideggen
Freitag, 20.04.2012; Brück, Rath
Samstag, 21.04.2012; Abenden, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim
Schadstoffmobil
Wollersheim, Zucker-/Bachstraße, 10.00 - 10.45 Uhr, 25.04.2012
Muldenau, Dorfplatz, 11.00 - 11.30 Uhr, 25.04.2012
Abenden, Parkplatz Freizeitzentrum, 12.05 - 12.45 Uhr, 25.04.2012
Nideggen, Rather Straße/St. Florianweg, 13.45 - 14.30 Uhr, 25.04.2012
Rath, Kirmesplatz, 14.45 - 15.15 Uhr, 25.04.2012
Schmidt, Parkplatz Sparkasse, 15.45 - 16.30 Uhr, 25.04.2012
Zusätzliche Schadstofftermine 2012 beim ELC Horm, Pfarrer-Pleus-Straße 46:
Sa. 08.00 - 13.00 Uhr:
07.01., 11.02., 10.03., 05.05., 30.06., 28.07., 01.09. und 03.11.2012
Grünabfuhr
Samstag, 21.04.2012
Abenden, Parkplatz Festhalle, 08.00 - 09.00 Uhr
Wollersheim, Feuerwehrgerätehaus, 09.30 - 10.30 Uhr
Embken, Parkplatz neuer Friedhof, 10.45 - 12.00 Uhr
Muldenau, Dorfplatz, 12.45 - 13.15 Uhr
Samstag, 28.04.2012 (geänderte Zeiten)
Schmidt, Parkplatz Wildpark, 08.00 - 13.00 Uhr
Brück, Kirmesplatz, 08.00 - 09.00 Uhr
Rath, Dorfplatz, 09.30 - 11.30 Uhr
Nideggen, Parkplatz Danzley, 12.15 - 14.15 Uhr
Sperrmüll
Anmeldezeitraum für die Sperrmüllentsorgung im Mai 2012:
16.04. bis 02.05.2012
Einwohnerstatistik zum 29.02.2012
Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Abenden
Die Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Abenden hat eine neue Satzung beschlossen, die jetzt vor der Unteren Jagdbehörde genehmigt wurde.
Die Satzung mit der Bekanntmachung ihrer Genehmigung wird ab sofort mit der dafür vorgesehenen Frist öffentlich ausgelegt. Sie ist zu den üblichen Öffnungszeiten einzusehen beim Ordnungsamt der Stadt Nideggen, Herrn Kiefer, Rathaus Nideggen, Zülpicher Straße 1, Zimmer 13.
Nideggen, den 16. März 2012
Jagdgenossenschaft Abenden
Der Vorstand
Bekanntmachungen der 14. Kalenderwoche 2012
Wahlhelfer gesucht
Der Landtag hat sich vor Ablauf der 15. Wahlperiode nach Art. 35 der Landesverfassung am 14. März 2012 aufgelöst. Die Wahl zum 16. Landtag hat binnen sechzig Tagen nach Auflösung des Landtages zu erfolgen. Der Wahltag wurde auf den 13. Mai 2012 festgesetzt.
Um die Wahl durchführen zu können, benötigt die Stadt Nideggen eine große Anzahl von Wahlhelfern, die in den Wahlvorständen der jeweiligen Stimmbezirke eingesetzt werden.
Die ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelfer wird mit 21,00 € pro Wahltag vergütet. Die Aufgaben sind: Wahlbenachrichtigungskarten entgegen nehmen, die Eintragung im Wählerverzeichnis prüfen, Stimmzettel ausgeben und Stimmen zählen.
Interessierte können sich entweder persönlich im Wahlamt der Stadtverwaltung Nideggen, Frau Reuter, Zimmer Nr. 130, telefonisch unter 02427/809-30, per E-Mail an oder über unser Onlineformular auf www.nideggen.de melden.
Rentensprechtag
Der nächste Rentensprechtag findet am
Mittwoch, dem 18. April 2012
im Trauzimmer des Rathauses Nideggen, Eingang: Im Vogelsang (gegenüber der Blumenstube Graßmann) in der Zeit von 08.30 bis 15.30 Uhr statt.
Eine Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02427/809-20 ist unbedingt erforderlich! Bringen Sie bitte Ihre Versicherungsunterlagen und Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Abfalltermine April 2012
Restmüll
Donnerstag, 05.04. (14-tgl.) und 19.04.2012 (14-tgl. u. 4-wö.); Abenden, Rath
Donnerstag, 12.04. und Mittwoch, 25.04.2012 (14-tgl. u. 4-wö.); Nideggen
Freitag, 13.04. (14-tgl.) und Donnerstag, 26.04.2012 (14-tgl. u. 4-wö.); Brück, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim, Schmidt
Biotonne
Mittwoch, 11.04. und Dienstag, 24.04.2012; Nideggen, Schmidt
Donnerstag, 12.04. und Mittwoch, 25.04.2012; Abenden, Brück, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim,Rath
Gelbe Tonne
Montag, 02.04., 16.04. und 30.04.2012; Nideggen, Rath
Dienstag, 03.04. und 17.04.2012; Brück, Schmidt
Mittwoch, 04.04. und 18.04.2012; Abenden, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim
Papier
Donnerstag, 19.04.2012; Nideggen
Freitag, 20.04.2012; Brück, Rath
Samstag, 21.04.2012; Abenden, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim
Schadstoffmobil
Wollersheim, Zucker-/Bachstraße, 10.00 - 10.45 Uhr, 25.04.2012
Muldenau, Dorfplatz, 11.00 - 11.30 Uhr, 25.04.2012
Abenden, Parkplatz Freizeitzentrum, 12.05 - 12.45 Uhr, 25.04.2012
Nideggen, Rather Straße/St. Florianweg, 13.45 - 14.30 Uhr, 25.04.2012
Rath, Kirmesplatz, 14.45 - 15.15 Uhr, 25.04.2012
Schmidt, Parkplatz Sparkasse, 15.45 - 16.30 Uhr, 25.04.2012
Zusätzliche Schadstofftermine 2012 beim ELC Horm, Pfarrer-Pleus-Straße 46:
Sa. 08.00 - 13.00 Uhr:
07.01., 11.02., 10.03., 05.05., 30.06., 28.07., 01.09. und 03.11.2012
Grünabfuhr
Samstag, 21.04.2012
Abenden, Parkplatz Festhalle, 08.00 - 09.00 Uhr
Wollersheim, Feuerwehrgerätehaus, 09.30 - 10.30 Uhr
Embken, Parkplatz neuer Friedhof, 10.45 - 12.00 Uhr
Muldenau, Dorfplatz, 12.45 - 13.15 Uhr
Samstag, 28.04.2012 (geänderte Zeiten)
Schmidt, Parkplatz Wildpark, 08.00 - 13.00 Uhr
Brück, Kirmesplatz, 08.00 - 09.00 Uhr
Rath, Dorfplatz, 09.30 - 11.30 Uhr
Nideggen, Parkplatz Danzley, 12.15 - 14.15 Uhr
Sperrmüll
Anmeldezeitraum für die Sperrmüllentsorgung im Mai 2012:
16.04. bis 02.05.2012
Bekanntmachungen der 16. Kalenderwoche 2012
Lindenbaumfest und Versteigerung des Lindenholzes
Am frühen Nachmittag des 1. Mai 2012 wird mit einem kleinen Fest die neue Marktlinde gefeiert, die vor kurzem dank großzügiger Spender und Sponsoren gepflanzt werden konnte. Es gibt Live-Musik auf dem Marktplatz, und als Andenken an die bisherige altehrwürdige Marktlinde wird das Holz der alten Linde versteigert.
Pfarrer Josef Biste wird das neue Nideggener Wahrzeichen segnen; der kleinen Zeremonie will die Nideggener Schützenbruderschaft durch ihre Anwesenheit einen würdigen Rahmen geben.
Viele alte und junge Nideggener, Alteingesessene und Neubürger haben am Schicksal der alten Linde Anteil genommen und sich an vieles erinnert, was sie Jahrzehnte lang rund um den Lindenbaum erlebt haben. Sie alle sind eingeladen, am Maifeiertag von 14 bis 16 Uhr die neue Linde miteinander zu begrüßen, und sie genauso wie die Vorgängerin in ihr Herz zu schließen!
Wahlhelfer gesucht
Der Landtag hat sich vor Ablauf der 15. Wahlperiode nach Art. 35 der Landesverfassung am 14. März 2012 aufgelöst. Die Wahl zum 16. Landtag hat binnen sechzig Tagen nach Auflösung des Landtages zu erfolgen. Der Wahltag wurde auf den 13. Mai 2012 festgesetzt.
Um die Wahl durchführen zu können, benötigt die Stadt Nideggen eine große Anzahl von Wahlhelfern, die in den Wahlvorständen der jeweiligen Stimmbezirke eingesetzt werden.
Die ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelfer wird mit 21,00 € pro Wahltag vergütet. Die Aufgaben sind: Wahlbenachrichtigungskarten entgegen nehmen, die Eintragung im Wählerverzeichnis prüfen, Stimmzettel ausgeben und Stimmen zählen.
Interessierte können sich entweder persönlich im Wahlamt der Stadtverwaltung Nideggen, Frau Reuter, Zimmer Nr. 130, telefonisch unter 02427/809-30, per E-Mail an oder über unser Onlineformular unter dieser Internetseite melden.
Schöffinnen und Schöffen gesucht
Zur Vorbereitung der Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Geschäftsjahre 2014 - 2018 hat die Stadt Nideggen eine einheitliche Vorschlagsliste aufzustellen.
Personen, die sich für das Amt einer Schöffin bzw. eines Schöffen interessieren, können sich bei der Stadtverwaltung Nideggen für dieses Amt bewerben.
Für Auskünfte steht Ihnen Frau Reuter unter der Telefonnummer 02427/809-30 oder über die E-Mail-Adresse zur Verfügung.
WDR sendet "Lilipuz" aus der Grundschule Embken
Die Kinder derr Kath. Grundschule Embken staunen nicht schlecht, als der Ü-Wagen des WDR am Morgen des 22.03.2012 auf dem Schulhof steht. Viele beschäftige Leute laufen durch das Schulgebäude und die Räume werden umfunktioniert: Das Klassenzimmer der Klasse 4 ist heute der Senderaum, das Lehrerzimmer die Redaktion. Der Grund: Die Kinder der 4. Klasse senden heute direkt aus der Schule die Kindersendung "Lilipuz". Verstärkung erhalten sie dafür von den Viertklässlern der Grundschule Drove.
Den ganzen Vormittag über laufen die Vorbereitungen dafür auf Hochtouren: In zwei Gruppen arbeiten die Kinder mit ihren Lehrerinnen Regina Heid, Alexandra Nicolaus-Helbig, Inge Breuer und dem WDR-Team. Mit viel Begeisterung und Neugier besichtigen die Kinder zwischendurch den Ü-Wagen auf dem Schulhof auch von innen. Der Toningenieur Arnd Copper erklärt ihnen anschaulich, wie die Technik funktioniert. Informationen werden ausgesucht und dann geht's ans Üben. Denn die Nachrichten sollen möglichst ohne Versprecher verlesen werden.
Pünktlich um 14 Uhr geht's los! Es herrscht absolute Ruhe im Senderaum - die Nachrichten werden gesendet. Anschließend kommen die Kinder der Grundschule Embken zum Zug: Sie haben sich mit dem Thema "Lebensraum des Bibers" beschäftigt und sind dazu mit der WDR-Redakteurin Sarah Ziegner und ihrer Lehrerin Alexandra Nicolaus-Helbig auf Exkursion nach Heimbach an die Rur gegangen, um Spuren des Bibers zu entdecken. In der Sendung "Radio-Teleskop" berichten sie über ihre Erlebnisse. Unterstützt werden sie dabei von Hildegard Coehnen, einer Mitarbeiterin der Biologischen Station in Nideggen-Brück, die auch "Babette" mitgebracht hat, einen ausgestopften Biber. Mit Begeisterung geht es zum Abschluss daran, gemeinsam aus gesammeltem Holz einen Biberbau zu konstruieren, dessen Ergebnis die Expertin der Biologischen Station dann auch mit der höchstmöglichen Punktzahl honoriert.
Die eigene Radiosendung ist gut gelungen - zufrieden und stolz geht ein spannender und interessanter Schultag mit dem WDR zu Enden.
Margret Lauscher (Rektorin)
Abfalltermine Mai 2012
Restmüll
Freitag, 04.05. (14-tgl.) und Freitag, 18.05.2012 (14-tgl. u. 4-wö.); Abenden, Rath
Mittwoch, 09.05.2012 (14-tgl.) und 23.05.2012 (14-tgl. u. 4-wö.); Nideggen
Donnerstag, 10.05.2012 (14-tgl.) und 24.05.2012 (14-tgl. u. 4-wö.); Brück, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim, Schmidt
Biotonne
Dienstag, 08.05. und 22.05.2012; Nideggen, Schmidt
Mittwoch, 09.05. und 23.05.2012; Abenden, Brück, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim,Rath
Gelbe Tonne
Mittwoch, 02.05., Dienstag, 15.05. und Mittwoch, 30.05.2012; Brück, Schmidt
Donnerstag, 03.05., Mittwoch, 16.05. und Donnerstag, 31.05.2012; Abenden, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim
Montag, 14.05. und Dienstag, 29.05.2012; Nideggen, Rath
Papier
Samstag, 05.05.2012; Schmidt
Samstag, 12.05.2012; Abenden, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim
Mittwoch, 16.05.2012; Nideggen
Freitag, 18.05.2012; Brück, Rath
Schadstoffmobil
Wollersheim, Zucker-/Bachstraße, 10.00 - 10.45 Uhr, 16.05.2012
Embken, Kirche, 11.00 - 11.45 Uhr, 16.05.2012
Berg, Dorfplatz, 12.05 - 12.45 Uhr, 16.05.2012
Nideggen, Rather Straße/St. Florianweg, 13.45 - 14.30 Uhr, 16.05.2012
Rath, Kirmesplatz, 14.45 - 15.15 Uhr, 16.05.2012
Schmidt, Parkplatz Sparkasse, 15.45 - 16.30 Uhr, 16.05.2012
Zusätzliche Schadstofftermine 2012 beim ELC Horm, Pfarrer-Pleus-Straße 46:
Sa. 08.00 - 13.00 Uhr:
07.01., 11.02., 10.03., 05.05., 30.06., 28.07., 01.09. und 03.11.2012
Kühl- und Elektrogeräte
Montag, 21.05.2012; Nideggen, Rath
Dienstag, 22.05.2012; Brück, Schmidt
Mittwoch, 23.05.2012; Abenden, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim
Sperrmüll
Anmeldezeitraum für die Sperrmüllentsorgung im Mai 2012:
16.04. bis 02.05.2012
Einwohnerstatistik vom 31.03.2012
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl am 13.05.2012
I. Das Wählerverzeichnis zur Landtagswahl für die Stimmbezirke der Stadt Nideggen wird in der Zeit vom 23.04.2012 bis 27.04.2012 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Wahlamt in der Stadt Nideggen, Zülpicher Straße 1, 52385 Nideggen, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 34 Abs. 6 des Meldegesetzes NRW eingetragen ist.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
II. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
III. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtfrist, spätestens am 27.04.2012 bis 12.00 Uhr, bei der Stadt Nideggen, Die Bürgermeisterin, Wahlamt, Zülpicher Straße 1, 52385 Nideggen, Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 22.04.2012 eine Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
IV. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl in seinem Wahlkreis durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.
V. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
1. jeder in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte,
2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
a) wenn er nachweist, dass er aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund die Einspruchsfrist versäumt hat,
b) wenn er aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen worden ist,
c) wenn seine Berechtigung zur Teilnahme an der Wahl erst nach der Einspruchsfrist entstanden ist oder sich heruasstellt.
VI. Wahlscheine können von eingetragenen Wahlberechtigten bis zum zweiten Tag vor der Wahl, 11.05.2012, 18.00 Uhr, beim Wahlamt mündlich oder schriftlich beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Fernmündliche Anträge sind unzulässig und können deshalb nicht entgegengenommen werden. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können unter den in Ziffer V. 2. a) bis c) angegebenen Voraussetzungen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch am Wahltage bis 15.00 Uhr stellen.
VII. Dem Wahlschein werden folgende Unterlagen beigefügt:
- ein amtlicher Stimmzettel des Wahlkreises,
- ein amtlicher blauer Stimmzettelumschlag,
- ein amtlicher, mit der Anschrift des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin versehener roter Wahlbriefumschlag und
- ein Merkblatt für die Briefwahl.
Diese Wahlunterlagen werden ihm von der Bürgermeisterin/von dem Bürgermeister der Gemeinde auf Anforderung auch noch nachträglich bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, ausgehändigt.
Wer für einen anderen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Wahlscheine nebst Briefwahlunterlagen werden auf dem Postwege übersandt oder amtlich überbracht. Sie können auch persönlich bei der Gemeinde abgeholt werden.
Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden an einen anderen als den Wahlberechtigten persönlich nur ausgehändigt, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird.
Der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen darf nur durch die vom Wahlberechtigten benannte Person abgeholt werden, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt (die Eintragung der bevollmächtigten Person in den Wahlscheinantrag genügt) und von der bevollmächtigten Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten werden. Die bevollmächtigte Person hat der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern, dass die nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Auf Verlangen hat sie sich auszuweisen.
Wer durch Briefwahl wählt, kennzeichnet persönlich den Stimmzettel, legt ihn in den besonderen amtlichen Stimmzettelumschlag, der zu verschließen ist, unterzeichnet die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt, steckt den unterschriebenen Wahlschein und den Stimmzettelumschlag in den besonderen Wahlbriefumschlag und verschließt den Wahlbriefumschlag.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die Bürgermeisterin/an den Bürgermeister absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.
Der Wahlbrief braucht bei Absendung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht frei gemacht zu werden. Die Wahlbriefe werden im Bereich der Deutschen Post AG als Standardbrief ohne besondere Versendungsform entgeltfrei befördert. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle (Wahlamt) der Bürgermeisterin abgegeben werden.
Nähere Hinweise darüber, wie der Wähler die Briefwahl auszuüben hat, sind dem Merkblatt für die Briefwahl, das mit den Briefwahlunterlagen übersandt wird, zu entnehmen.
Nideggen, 11.04.2012
I.V.
Weber
Bekanntmachungen der 18. Kalenderwoche 2012
Sportlerehrung 2011
Damit die für das Jahr 2011 anstehenden Sportlerehrungen vorgenommen werden können, werden nachstehend die betreffenden Richtlinien mit der Bitte um Beachtung veröffentlicht.
Vorschläge für Ehrungen sind bis zum 25.05.2012 an folgende Anschrift zu richten:
Stadtsportverband Nideggen
z.Hd. Herrn Albert Weimbs
Liebergstraße 37
52385 Nideggen.
Richtlinien für die Ehrung bei besonderen Leistungen auf dem Gebiet des Sports:
1. Voraussetzung für eine Ehrung
Im Rahmen dieser Richtlinien sollen besondere Leistungen und Verdienste auf dem Gebiet des Sports geehrt werden. Geehrt werden können nach diesen Richtlinien alle Einwohner der Stadt Nideggen im Sinne des § 6 GO NW. Es können auch Sportler geehrt werden, die ihren Wohnsitz nicht in der Stadt Nideggen haben, aber einem Nideggener Sportverein angehören.
Voraussetzung für eine Ehrung ist, dass die Meldung dazu fristgerecht zu dem vom Vorstand des Stadtsportverbandes bekannt gegebenen Termin bei diesem erfolgt ist.
2. Bewertungsmaßstäbe
Im Einzelnen werden für die verschiedenen sportlichen Bereiche nachfolgend die unteren Leistungsgrenzen festgesetzt, die ein Ehrung rechtfertigen:
2.1. Fußball
Gruppensieger
Kreismeisterschaft
2.2. Tischtennis
Kreismeisterschaft
Bezirksmeisterschaft
2.3. Turnen
Kinder: Gaugerätemeisterschaft und Gaukinder- und Jugendturnfest
Erwachsene: Gaumehrkampfmeisterschaften
Kinder: Rheinische Kinder- und Jugend-Gerätewettkämpfe
Erwachsene: Gaugerätemeisterschaften
2.4. Volleyball
Gruppensieger
Kreismeisterschaft
2.5. Leichtathletik
Schulen: Kreismeisterschaft 1. bis 2. Platz der Landesmeisterschaft
Vereine: Kreismeisterschaft
2.6. Schwimmen
Kreismeisterschaft Rheinische Meisterschaften bzw. Bezirksmeisterschaften
2.7. Tennis
Mannschaften: Gruppensieger für Einzelwettbewerbe:
Kreismeisterschaft
Bezirksmeisterschaft
2.8. Motorsport
Gaumeister
2.9. Sportangeln
Bezirksmeister
Eine Ehrung kann auch in anderen als den vorstehend aufgeführten Sportarten ausgesprochen werden.
Des Weiteren können Personen bzw. Mannschaften geehrt werden, wenn auf dem Gebiet des Sports besondere Leistungen von überstädtischer Bedeutung erbracht bzw. entsprechende Verdienste erworben worden sind. Vorgeschlagen werden können auch Funktionsträger in Vereinen, die sich innerhalb von Vereinen mindestens zehn Jahre besonders verdient gemacht haben.
3. Vorschlagsrecht
Vorschlagsberechtigt sind alle Bürger der Stadt Nideggen sowie die Sportvereine. Der Vorschlag ist schriftlich mit einer Begründung beim Vorstand des Stadtsportverbandes einzureichen. In begründeten Einzelfällen kann der Vorstand des Stadtsportverbandes Vorschläge einreichen, die von diesen Richtlinien abweichen.
4. Entscheidung über die Ehrung
Über alle Anträge für eine durchzuführende Ehrung entscheidet auf Vorschlag des Vorstandes des Stadtsportverbandes die Bürgermeisterin, soweit die Vorschläge den vorstehenden Richtlinien entsprechen. In Zweifelsfällen entscheidet der Sportausschuss in nicht öffentlicher Sitzung.
5. Form der Ehrung
Die Ehrung erfolgt im Rahmen einer vom Vorstand des Stadtsportverbandes ausgerichteten Veranstaltung. Den zu ehrenden Persönlichkeiten werden von der Bürgermeisterin der Stadt Nideggen Urkunden, in Einzelfällen zusätzliche Pokale oder Ehrenteller, überreicht.
6. Zuständigkeitsregelung
Die Durchführung aller sich aus diesen Richtlinien ergebenden Tätigkeiten obliegt dem Vorstand des Stadtsportverbandes in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung Nideggen.
Rathaus geschlossen am 18.05.2012
Alle Dienststellen des Rathauses Nideggen bleiben am
Freitag, den 18. Mai 2012 (Freitag nach Christi Himmelfahrt)
geschlossen. Ich bitte um Beachtung.
STADT NIDEGGEN
Die Bürgermeisterin
Göckemeyer
Rentensprechtag
Der nächste Rentensprechtag findet am
Mittwoch, dem 16. Mai 2012
im Trauzimmer des Rathauses Nideggen, Eingang: Im Vogelsang (gegenüber der Blumenstube Graßmann) in der Zeit von 08.30 bis 15.30 Uhr statt.
Eine Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02427/809-20 ist unbedingt erforderlich! Bringen Sie bitte Ihre Versicherungsunterlagen und Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Wahlbekanntmachung
Am 13.05.2012 findet die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen statt. Die Wahl dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 10.04.2012 bis 22.04.2012 übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der/die Wahlberechtigte zu wählen hat.
1. Gewählt wird mit amtlich hergestellten Stimmzetteln, die im Wahlraum bereit gehalten werden. Jede wahlberechtigte Person erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel.
2. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen, damit sie sich auf Verlangen über ihre Person ausweisen können.
3. Jede/r Wähler/in hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.
4. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber und Bewerberinnen der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser. Hat der Kreiswahlvorschlag ein Kennwort, so ist anstelle der Bezeichnung "Parteilos" das Kennwort angegeben. Bei dem Kreiswahlvorschlag einer Wählergruppe wird anstelle der Bezeichnung "Parteilos" der Name der Wählergruppe angegeben.
Rechts von der Bezeichnung der Partei oder der Wählergruppe oder des Einzelbewerbers/der Einzelbewerberin einen Kreis für die Kennzeichnung,
b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber/innen der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.
Der Wähler gibt
seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber/welcher Bewerberin sie gelten soll,
und seine Zweitstimme in der Weise,
dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf eine andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.
5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
6. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Nideggen, den 23.04.2012
Die Bürgermeisterin
M. Göckemeyer
SOMMERZEIT-REISEZEIT-AUSWEISZEIT
Bald ist es wieder soweit, der Urlaub wird geplant.
Haben Sie auch daran gedacht, Ihre Ausweise bzw. Reisepässe zu überprüfen? Sind diese noch gültig?
Um Unannehmlichkeiten bei Passkontrollen zu vermeiden, sollten Sie dies umgehend tun. Bitte bedenken Sie, dass die Ausstellung eines Personalausweises bzw. Reisepasses ca. drei bis vier Wochen dauern kann, da diese von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt werden. Personalausweis und Reisepass müssen persönlich beantragt werden. Für alle Ausweise wird ein biometrietaugliches Lichtbild benötigt. Bei Bedarf steht Ihnen im Rathaus eine Fotokabine zur Verfügung.
Der Personalausweis für Jugendliche unter 24 Jahren ist 6 Jahre gültig und kostet 22,80 Euro. Ab 24 Jahren ist eine Gebühr in Höhe von 28,80 Euro zu entrichten und die Gültigkeit beträgt 10 Jahre.
Der Reisepass für Jugendliche unter 24 Jahren ist ebenfalls 6 Jahre gültig und kostet 37,50 Euro, darüber hinaus 59,00 Euro und ist 10 Jahre gültig.
In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis (10,00 Euro) oder einen vorläufigen Reisepass (26,00 Euro) zu beantragen. Es muss aber darauf hingewiesen werden, dass diese Dokumente nicht von allen Ländern anerkannt werden.
Wichtiger Hinweis an alle Eltern:
Ab dem 26. Juni 2012 müssen alle Kinder bei Reisen in das Ausland ein eigenes Reisedokument besitzen. Dies gilt unabhängig vom Alter des Kindes und auch für Reisen in einen anderen EU-Mitgliedsstaat. Ab diesem Zeitpunkt sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig.
Eltern sollten daher schon jetzt prüfen, ob im Hinblick auf eine anstehende Urlaubsreise ein eigenes Reisedokument für das Kind vorhanden ist. Für den Kinderreisepass wird ebenfalls ein biometrietaugliches Lichtbild benötigt. Dieser kostet 13,00 Euro.
Falls Sie noch Fragen haben, stehen wird Ihnen zur Verfügung; Sie erreichen uns unter den Tel.-Nr. 02427/809-11 oder 02427/809-51.
Ihre Passbehörde
Abfalltermine Mai 2012
Restmüll
Freitag, 04.05. (14-tgl.) und Freitag, 18.05.2012 (14-tgl. u. 4-wö.); Abenden, Rath
Mittwoch, 09.05.2012 (14-tgl.) und 23.05.2012 (14-tgl. u. 4-wö.); Nideggen
Donnerstag, 10.05.2012 (14-tgl.) und 24.05.2012 (14-tgl. u. 4-wö.); Brück, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim, Schmidt
Biotonne
Dienstag, 08.05. und 22.05.2012; Nideggen, Schmidt
Mittwoch, 09.05. und 23.05.2012; Abenden, Brück, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim,Rath
Gelbe Tonne
Mittwoch, 02.05., Dienstag, 15.05. und Mittwoch, 30.05.2012; Brück, Schmidt
Donnerstag, 03.05., Mittwoch, 16.05. und Donnerstag, 31.05.2012; Abenden, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim
Montag, 14.05. und Dienstag, 29.05.2012; Nideggen, Rath
Papier
Samstag, 05.05.2012; Schmidt
Samstag, 12.05.2012; Abenden, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim
Mittwoch, 16.05.2012; Nideggen
Freitag, 18.05.2012; Brück, Rath
Schadstoffmobil
Wollersheim, Zucker-/Bachstraße, 10.00 - 10.45 Uhr, 16.05.2012
Embken, Kirche, 11.00 - 11.45 Uhr, 16.05.2012
Berg, Dorfplatz, 12.05 - 12.45 Uhr, 16.05.2012
Nideggen, Rather Straße/St. Florianweg, 13.45 - 14.30 Uhr, 16.05.2012
Rath, Kirmesplatz, 14.45 - 15.15 Uhr, 16.05.2012
Schmidt, Parkplatz Sparkasse, 15.45 - 16.30 Uhr, 16.05.2012
Zusätzliche Schadstofftermine 2012 beim ELC Horm, Pfarrer-Pleus-Straße 46:
Sa. 08.00 - 13.00 Uhr:
07.01., 11.02., 10.03., 05.05., 30.06., 28.07., 01.09. und 03.11.2012
Kühl- und Elektrogeräte
Montag, 21.05.2012; Nideggen, Rath
Dienstag, 22.05.2012; Brück, Schmidt
Mittwoch, 23.05.2012; Abenden, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim
Sperrmüll
Anmeldezeitraum für die Sperrmüllentsorgung im Mai 2012:
16.04. bis 02.05.2012
Bekanntmachungen der 20. Kalenderwoche 2012
Satzung des Sekundarschulverbandes Kreuzau-Nideggen veröffentlicht
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bezirksregierung Köln im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln, 192. Jahrgang, Nummer 16, vom 23. April 2012, S. 173 ff., die Satzung des Sekundarschulverbandes Kreuzau-Nideggen vom 15. Dezember 2011 bekanntgemacht hat. Der vollständige Satzungstext ist dort abgedruckt. Er kann auch bei der Stadt Nideggen, Rathaus, Herrn Witt, Zimmer 12, 02427/809-12, , eingesehen oder angefordert werden. Sie finden ihn auch auf dieser Internetseite unter der Rubrik Rathaus, Ortsrecht.
In dieser Satzung werden Einzelheiten zum gemeinsamen Betrieb der Sekundarschule mit jeweils einem Standort in Kreuzau und in Nideggen geregelt.
Nideggen, den 09. Mai 2012
STADT NIDEGGEN
Die Bürgermeisterin
Sommerzeit-Reisezeit-Ausweiszeit
Bald ist es wieder soweit, der Urlaub wird geplant.
Haben Sie auch daran gedacht, Ihre Ausweise bzw. Reisepässe zu überprüfen? Sind diese noch gültig?
Um Unannehmlichkeiten bei Passkontrollen zu vermeiden, sollten Sie dies umgehend tun. Bitte bedenken Sie, dass die Ausstellung eines Personalausweises bzw. Reisepasses ca. drei bis vier Wochen dauern kann, da diese von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt werden. Personalausweis und Reisepass müssen persönlich beantragt werden. Für alle Ausweise wird ein biometrietaugliches Lichtbild benötigt. Bei Bedarf steht Ihnen im Rathaus eine Fotokabine zur Verfügung.
Der Personalausweis für Jugendliche unter 24 Jahren ist 6 Jahre gültig und kostet 22,80 Euro. Ab 24 Jahren ist eine Gebühr in Höhe von 28,80 Euro zu entrichten und die Gültigkeit beträgt 10 Jahre.
Der Reisepass für Jugendliche unter 24 Jahren ist ebenfalls 6 Jahre gültig und kostet 37,50 Euro, darüber hinaus 59,00 Euro und ist 10 Jahre gültig.
In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis (10,00 Euro) oder einen vorläufigen Reisepass (26,00 Euro) zu beantragen. Es muss aber darauf hingewiesen werden, dass diese Dokumente nicht von allen Ländern anerkannt werden.
Wichtiger Hinweis an alle Eltern:
Ab dem 26. Juni 2012 müssen alle Kinder bei Reisen in das Ausland ein eigenes Reisedokument besitzen. Dies gilt unabhängig vom Alter des Kindes und auch für Reisen in einen anderen EU-Mitgliedstaat. Ab diesem Zeitpunkt sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig.
Eltern sollten daher schon jetzt prüfen, ob im Hinblick auf eine anstehende Urlaubsreise ein eigenes Reisedokument für das Kind vorhanden ist. Dieser kostet 13,00 Euro.
Falls Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung; Sie erreichen uns unter den Tel.-Nr. 02427/809-11 oder 02427/809-51.
Ihre Passbehörde
"Tag der offenen Tür" an der Kath. Grundschule Embken
Für Samstag, 02. Juni 2012 lädt die Kath. Grundschule Embken zu einem Erlebnistag für Groß und Klein ein und bietet Einblick in verschiedene Angebote aus dem alltäglichen Schulleben, die in allen Räumen der Schule und auf dem Schulgelände stattfinden.
Die Schulneulinge des kommenden Schuljahres werden persönlich von den Schulkindern in den Klassen begrüßt und dürfen eine Stunde am Unterricht teilnehmen. So lernen sie das Leben in ihrer Schule kennen. Für die Eltern der Schulneulinge und für alle Kinder findet in der Aula ein "Gesundes Frühstück" statt mit den bekannten leckeren und gesunden Lebensmitteln.
In der Zeit von etwa 10.30 h bis 12 Uhr können die Kinder verschiedene Workshops mit musikalischen, künstlerischen, sportlichen, naturkundlichen oder auch geistigen Aktivitäten besuchen. Interessierten Eltern bietet die KGS Embken die Gelegenheit, sich über das Profil der Schule zu informieren, über die besonderen Projekte, wie z.B. die Bewerbung zur Nationalparkschule, die Gesundheitsförderung auf verschiedenen Ebenen oder auch über die Zusammenarbeit mit der Musikschule Düren. Alle Gäste bekommen somit an dem Tag die Möglichkeit, aktiv Einblick zu nehmen in die vielfältigen Angebote der KGS Embken.
Der Bereich "Nationalparkschule" wird präsentiert durch eine Info-Ecke, Aktivitäten der Kinder zum Thema und dem Natur-Erlebnis-Bus "Vagabundus".
Auf dem angrenzenden Bolz-Platz wird ein Parcour für motorisches Radfahrtraining stattfinden und die Schulmilch-Firma stellt eine Rollen-Rutsche für den Außenbereich zur Verfügung.
In der Mittagszeit sorgt die OGS für das leibliche Wohl im Schul-Café. Es gibt Informationen für Eltern und Gäste zur OGS und Aktivitäten für Kinder.
Anschließend finden in der Turnhalle musikalische Präsentationen und die Siegerehrung der Teilnahme am Kreis-Schwimmfest statt. Ende der Veranstaltung wird etwa um 13.30 h sein.
Das Team der Kath. Grundschule Embken freut sich auf viele große und kleine Gäste und wünscht sich eine rege Teilnahme am Erlebnistag bzw. Tag der offenen Tür.
Schulabschlusslehrgang in Nideggen
Auf Initiative der Stadt Nideggen bietet die Volkshochschule ab dem Herbstsemester den Einwohnern der Stadt Nideggen und den umliegenden Kommunen, Gemeinde Kreuzau, Stadt Heimbach, Gemeinde Hürtgenwald und Gemeinde Vettweiß, die Möglichkeit, einen Schulabschluss in Abendform nachzuholen.
Da es sich bei dem geplanten Lehrgang um einen so genannten "Integrierten Lehrgang" handelt, können alle Schulabschlüsse bis zur Fachoberschulreife (Mittlerer Schulabschluss) erlangt werden. Bereits vorhandene Abschlüsse können anerkannt und der Einstieg in den Lehrgang individuell geplant werden. Der nächste Lehrgang beginnt im Januar 2013. Zur Qualitätssicherung wird ein im Herbst ein "Vorkurs" eingerichtet werden, der die zukünftigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf den im Lehrgang geforderten Unterrichtsstoff vorbereiten soll.
Die Kreis-Volkshochschule erhebt den Anspruch, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer anhand eines persönlichen Qualifizierungsplans umfassend auf die Ausbildung bzw. die Berufstätigkeit vorzubereiten. Lehrgangsbegleitende Praktika untersützen die berufliche Orientierung und die zusätzliche Teilnahme an Kursen der VHS erweitert die für den angestrebten Beruf nötigen Qualifikationen (z.B. durch Betriebsbesichtigungen, vertiefte Fredmsprachenkenntnisse oder Zertifikate im Bereich der EDV).
Ziel dieser Bemühungen ist es, die in der Regelschule nicht zum Erfolg gekommen sind, eine zweite Chance zu bieten und darüber hinaus ihre fachlichen und überfachlichen Qaulifikationen zu stärken, sodass die VHS langfristig dazu beitragen kann, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in die Erwerbstätigkeit zurück zu führen oder ihnen die Aufnahme eine höher ´qualifizierten Tätikeit zu ermöglichen.
Bei Vorliegen ausreichender Anmeldungen wird der Kurs im Schulzentrum der Stadt Nideggen stattfinden.
Sollten Sie Interesse am Schulabschlusslehrgang haben, weden Sie sich bitte unmittelbar an die Kreis-Volkshochschule Düren, Frau Herpers, Raum D 17, Bismarckstraße 16, 52351 Düren, oder Telefon-Nr. 02421-222881.
Auszubildende/n für den Beruf Kauffrau/Kaufmann für Tourismus und Freizeit
Beschreibung der Aufgaben:
- Gästeinformationen und Gästeservice:
Information, Vermittlung und Beratung (telefonisch und persönlich)
- Leistungsanbieterwesen:
Stammdatenpflege, Binneninformation, Vermieterkontakte
- Betriebswesen:
Allgemeine Bürotätigkeit
- Unterstützung bei Angebotsentwicklung im Touristischen Bereich, Infrastrukturbegleitung, Angebotsgestaltung
- Kommunikation:
Unterstützung bei Printmedien, Online/Internet, sonstige Informationsmedien, Messen, Promotions
Qualifikation/Anforderungen:
- Abschluss der Fachhochschulreife
- Grundkenntnisse der MS-Office-Programme (Word, Excel, PowerPoint)
- Idealerweise Führerschein Klasse B
- Soziale Kompetenz und Teamfähigkeit
- Freundliches und aufgeschlossenes Auftreten
Das bieten wir:
- Eigenverantwortliche Tätigkeit in einem motivierten Team
- Kontinuierliche Schulungen und Weiterbildungen
- Einen sicheren Ausbildungsplatz mit flachen Hierarchien
Bewerbungen bis 15.06.2012 an:
Rureifel-Tourismus e.V. - An der Laag 4 - 52396 Heimbach
Bei Rückfragen steht Herr René Wißgott, stellvertretender Geschäftsführer unter 02446-80579-15 und unter zur Verfügung.
Bekanntmachungen der 22. Kalenderwoche 2012
11. Sitzung des Ausschusses Bildung, Soziales und Sport am 05.06.2012
Am Dienstag, den 05.06.2012, 19:00 Uhr, findet die 11. Sitzung Ausschusses für Bildung, Soziales und Sport der Stadt Nideggen in der Hauptschule Nideggen, Konrad-Adenauer-Straße 1, Raum 109, statt.
Vor Beginn der Sitzung wird eine Ortsbesichtigung in der Hauptschule Nideggen durchgeführt.
TAGESORDNUNG
I. Öffentlicher Teil
1. Regularien
2. Anträge von Fraktionen
2.1 Antrag der Fraktion Menschen für Nideggen: Gesunde Ernährung an den Schulen
2.2 Antrag der Fraktion Menschen für Nideggen: Sachstand zur Einführung der Sekundarschule
2.3 Antrag der Fraktion Menschen für Nideggen: Sanierungsbedarf im Schulzentrum Nideggen
2.4 Antrag der Fraktion Menschen für Nideggen: Raumluft Schulzentrum Nideggen
2.5 Antrag der Fraktion Menschen für Nideggen: Sanierungsbeitrag für Sportvereine
2.6 Antrag der Fraktion Menschen für Nideggen: Nutzung der Sportanlage Mausauel für den Schulsport
3. Bericht der Schulleitung
4. Bekanntgaben
5. Anregungen
II. Nichtöffentlicher Teil
6. Regularien
7. Bekanntgaben
8. Anregungen
STADT NIDEGGEN
Die Bürgermeisterin
in Vertretung
D. Weber
Rathaus geschlossen!
Alle Dienststellen des Rathauses Nideggen bleiben am
Freitag, den 08. Juni 2012 (Freitag nach Fronleichnam)
geschlossen. Ich bitte um Beachtung.
STADT NIDEGGEN
Die Bürgermeisterin
M. Göckemeyer
Goldhochzeit - Hochzeit in Embken
Die Eheleute Peter-Josef und Helene Effenberg aus Embken feiern am 06.06.2012 das Fest der
Goldenen Hochzeit.
Zu diesem ganz besonderen Fest gratulieren wir den Eheleuten ganz herzlich und wünschen ihnen Gesundheit und alles Gute für viele weitere gemeinsame Jahre.
Abfalltermine Juni 2012
Restmüll
Freitag, 01.06. (14-tgl.), Donnerstag, 14.06. (14-tgl. u. 4-wö.) und 28.06.2012 (14-tgl.); Abenden, Rath
Mittwoch, 06.06. (14-tgl.) und 20.06.2012 (14-tgl. u. 4-wö.); Nideggen
Freitag, 08.06. (14-tgl.) und Donnerstag, 21.06.2012 (14-tgl. u. 4-wö.); Brück, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim, Schmidt
Biotonne
Dienstag, 05.06. und 19.06.2012; Nideggen, Schmidt
Mittwoch, 06.06. und 20.06.2012; Abenden, Brück, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim,Rath
Gelbe Tonne
Montag, 11.06. und 25.06.2012; Nideggen, Rath
Dienstag, 12.06. und 26.06.2012; Brück, Schmidt
Mittwoch, 13.06. und 27.06.2012; Abenden, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim
Papier
Donnerstag, 14.06.2012; Nideggen
Freitag, 15.06.2012; Brück, Rath
Samstag, 16.06.2012; Abenden, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim
Schadstoffmobil
Wollersheim, Zucker-/Bachstraße, 10.00 - 10.45 Uhr, 13.06.2012
Muldenau, Dorfplatz, 11.00 - 11.30 Uhr, 13.06.2012
Abenden, Parkplatz Freizeitzentrum, 12.05 - 12.45 Uhr, 13.06.2012
Nideggen, Rather Straße/St. Florianweg, 13.45 - 14.30 Uhr, 13.06.2012
Rath, Kirmesplatz, 14.45 - 15.15 Uhr, 13.06.2012
Schmidt, Parkplatz Sparkasse, 15.45 - 16.30 Uhr, 13.06.2012
Zusätzliche Schadstofftermine 2012 beim ELC Horm, Pfarrer-Pleus-Straße 46:
Sa. 08.00 - 13.00 Uhr:
07.01., 11.02., 10.03., 05.05., 30.06., 28.07., 01.09. und 03.11.2012
Grünabfuhr
Samstag, 09.06.2012
Abenden, Parkplatz Festhalle; 08.00 - 09.00 Uhr
Wollersheim, Feuerwehrgerätehaus; 09.30 - 10.30 Uhr
Embken, Parkplatz neuer Friedhof; 10.45 - 12.00 Uhr
Muldenau, Dorfplatz; 12.45 - 13.15 Uhr
Berg, Dorfplatz; 13.30 - 14.30 Uhr
Samstag, 16.06.2012 (geänderte Zeiten)
Schmidt, Parkplatz Wildpark; 08.00 - 13.00 Uhr
Brück, Kirmesplatz; 08.00 - 09.00 Uhr
Rath, Dorfplatz; 09.30 - 11.30 Uhr
Nideggen, Parkplatz Danzley; 12.15 - 14.15 Uhr
Einwohnerstatistik vom 30.04.2012
Sekundarschule Kreuzau/Nideggen - "Elternabend" im wörtlichen Sinne
Die Sekundarschule Kreuzau/Nideggen, die im Sommer mit sechs Klassen an den Start geht, hatte zum Elternabend in die Mehrzweckhalle Nideggen eingeladen und ca. 200 Mütter und Väter waren der Einladung gefolgt.
Nach einer Begrüßung im Namen der Stadt Nideggen und der Gemeinde Kreuzau durch Frau Bürgermeisterin Göckemeyer folgen Informationen der kommissarischen Schulleiterin Andrea Volk und der Kommunen -von Vera Falter für die Stadt Nideggen, von Guido Steg für die Gemeinde Kreuzau- zur Einschulung, zum organisatorischen Ablauf des Schulalltages, zum Mittagessen und zum Schülerspezialverkehr.
Die stellvertretende kommissarische Schulleiterin Andrea Cosman und das neue, engagierte Kollegium vorgestellt werden, Schulbücher wurden ausgestellt.
Den Hauptteil des Abends aber bestritten die Eltern: An Stellwänden zu verschiedenen Themen konnten sie ihre Anregungen, Ideen und Fragen anbringen:
Welche Arbeitsgemeinschaften sind wünschenswert? Welche Aufgaben soll die vorgestellte Schulsozialarbeit auch übernehmen? Wie funktioniert Lernen in heterogenen Gruppen? Was heißt bilingual?
Viele Eltern hatten Anregungen zum Schulprogramm und boten ihre Hilfe beim Einschulungstag an, einige werden einen Chor bilden. Von den Kindern werden gemalte Bilder zu ihrer "Wunschschule" auf der Internetseite der Sekundarschule (www.sekundarschule-kreuzau-nideggen.de) veröffentlicht.
Insgesamt wurde deutlich, dass der Gründungsjahrgang der Sekundarschule geprägt ist von Zuversicht, Gestaltungswillen und viel Freude.
Schulnachrichten - Gesundes Frühstück an der Grundschule Embken
Jeden Freitagmorgen kommen nicht nur die Kinder der Grundschule Nideggen-Embken zur Schule, sondern auch eine Gruppe Mütter mit Körben voller Lebensmittel. Sie machen sich gemeinsam mit der Ernäherungsberaterin Beatrix Held daran, für alle Schulkinder in der großen Pausen ein gesundes Frühstück vorzubereiten: Vollkornbrötchen, Obst, Gemüse der Saison, lecker und ansprechend zubereitet, wartet dann zur Früstückspause auf die Kinder.
Bei den Vorbereitungen hilft auch eine Gruppe Kinder mit. Die leckeren bunten Obstspieße, mit Käse und Gemüse/Obst belegte Brötchen oder Vollkornbrote werden für kleine Geldbeträge zum Selbstkostenpreis verkauft. So lernen die Kinder nicht nur eine Menge über gesundes Essen, das lecker schmeckt und dessen Zubereitung, sondern auch über den Umgang mit Geld.
Speziell für Schulkinder stellt eine gesunde und ausgewogene Ernährung eine wichtige Voraussetzung dar, um die täglichen Anforderungen in der Schule erfolgreich bewältigen zu können. Die Konzentrationsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Kinder hängen auch davon ab, ob ihr Körper ausreichend mit Nährstoffen versorgt wird. Obst und Gemüse liefern Vitamine und Energie.
Die Grundschule Embken hat sich im Schulprogramm die Gesundheitsförderung ganz besonders zum Ziel gesetzt. Neben den Schwerpunkten "Bewegung", "Soziales Lernen", einer "Kultur der Wertschätzung", "Musik-Rhythmik - Tanz" nimmt die "gesunde Ernährung" einen wichtigen Bereich der Gesundheitsförderung ein. Als handlungsorientierter Bausteon soll das Projekt "Gesundes Frühstück - Fit in den Tag" langfristig und nachhaltig in der Schule installiert werden, unter Einbeziehung der Eltern.
Der Erfolg des Projektes wird deutlich, wenn die sorgsam zubereiteten Frühstücksangebote reichlich Abnehmer finden und in der Pause restlos "verputzt" werden. So erfahren die Kinder direkt und unmittelbar aus eigenem Erleben, dass gesundes Essen auch lecker sein kann. Motivierendes und nachhaltiges Lernen ist somit garantiert.
Margret Lauscher, Rektorin
Bekanntmachungen der 24. Kalenderwoche 2012
Öffnungszeiten des Rathauses
Seit dem 01.01.2012 gelten für das Rathaus in Nideggen neue Öffnungszeiten. Alle Abteilungen des Rathauses stehen Ihnen wie folgt zur Verfügung:
montags: 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
dienstags: 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
donnerstags: 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
freitags: 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Mittwochs ist das Rathaus geschlossen.
In der letzten Zeit häufen sich die Besuche von Einwohnern nd Einwohnerinnen, die mittwochs zum Rathaus kommen und vor verschlossener Tür stehen.
Der Mittwoch wird für organisatorische Aufgaben, interne Dienstbesprechungen und zur Aufarbeitung genutzt. Wir bitten um Verständnis, dass die Rathaustür aus diesen Gründen mittwochs verschlossen bleibt und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch telefonisch nicht erreichbar sind.
Die Bürgermeisterin
gez. M. Göckemeyer
Goldene Hochzeit in Berg
Die Eheleute Elisabeth und Hans-Ulrich Findeklee aus Berg feiern am 30.06.2012 das Fest der
Goldenen Hochzeit.
Zu diesem Fest gratulieren wir von dieser Stelle aus ganz herzlich und geben dem Jubelpaar die besten Wünsche für viele weitere gemeinsame Jahre mit auf den Weg.
Diamantene Hochzeit in Berg
Die Eheleute Anna Elisabeth und Andreas Scheidtweiler feierten am 06.06.2012 das seltene Fest der
Diamantenen Hochzeit.
Von dieser Stelle aus gratulieren wird nachträglich ganz herzlich und geben dem Jubelpaar die besten Wünsche für viele weitere gemeinsame Jahre mit auf den Weg.
Wir gratulieren zum Geburtstag
Herrn Gerhard Axnick, 22.06.2012, 52385 Nideggen-Abenden, Auf dem Bühl 1, 88 Jahre
Bekanntmachung der Tagesordnung der Ratssitzung am 12.06.2012
Am Dienstag, den 12.06.2012, 19:00 Uhr, findet die 34. Sitzung Rates der Stadt Nideggen im Bürgersaal der Begegnungsstätte Nideggen, Im Vogelsang, statt.
Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
1. Regularien
2. Einwohnerfragestunde
3. Einzelgenehmigungen von Investitionen für die Sekundarschule Kreuzau-Nideggen
4. Sanierungsplan 2012
4.1. Sanierungsplan: Antrag der CDU-Fraktion
4.2. Sanierungsplan: Antrag der SPD-Fraktion
5. Haushaltssatzung 2012
6. Bekanntgaben
7. Anregungen
II. Nichtöffentlicher Teil
8. Regularien
9. Vertragsangelegenheit VVG
10. Vermächtnis Mittag
11. Bekanntgaben
12. Anregungen
Stadt Nideggen
Die Bürgermeisterin
M. Göckemeyer
Bekanntmachung der Tagesordnung der Ratssitzung am 19.06.2012
Am Dienstag, den 19.06.2012, 19:00 Uhr, findet die 35. Sitzung der Stadt Nideggen im Bürgersaal der Begegnungsstätte Nideggen, Im Vogelsang, statt.
Tagesordnung:
I. Öffentlicher Teil
1. Regularien
2. Einwohnerfragestunde
3. Übersicht der offenen Beschlüssen
4. Personalangelegenheiten;
hier: Ernennung des stellv. Wehrleiter
5. 1. Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan
6. Platzgestaltung Schöne Aussicht Schmidt
7. Solarkataster
8. Anträge von Fraktionen
8.1. Antrag der Fraktion Menschen für Nideggen: Öffnungszeiten der Verwaltung
8.2. Kindertageseinreichtungen im Stadtgebiet Nideggen
9. Bekanntgaben
10. Anregungen
II. Nichtöffentlicher Teil
11. Regularien
12. Übersicht der offenen Beschlüsse
13. Sondernutzungsgebühren Tollrockfestival
14. Bekanntgaben
15. Anregungen
Stadt Nideggen
Die Bürgermeisterin
M. Göckemeyer
Sportlerehrung in Nideggen
Die Stadt Nideggen richtet gemeinsam mit dem Stadtsportverband Nideggen am 20.06.2012 in der Bürgerbegegnungsstätte Nideggen die Ehrung für die im Jahr 2011 erbrachten Leistungen aus.
Neben fünf Mannschaften sind auch Einzelsportler zu ehren. Das Rahmenprogramm wird von der Musikschule gestaltet. Zu dieser öffentlichen Veranstaltung sind neben allen Sport treibenden Vereinen auch alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nideggen herzlich eingeladen.
Die Sportlerehrung beginnt um 18.30 Uhr.
Rentensprechtag
Der nächste Rentensprechtag findet am
Mittwoch, dem 20. Juni 2012
im Trauzimmer des Rathauses Nideggen, Eingang: Im Vogelsang (gegenüber der Blumenstube Graßmann) in der Zeit von 08.30 bis 15.30 Uhr statt.
Eine Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02427/809-20 ist unbedingt erforderlich! Bringen Sie bitte Ihre Versicherungsunterlagen und Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Tag der offenen Tür - Soziales Netzwerk Nideggen e.V.
Einladung an alle Bürger der Stadt Nideggen zum
Tag der Offenen Tür
am Sonntag, den 1. Juli 2012 von 13.00 bis 18.00 Uhr
in der Kleiderkammer des Soziales Netzwerk Nideggen e.V., Nideggen-Rath, Rather Straße 137.
Es würde uns sehr freuen, Sie an diesem Tag begrüßen zu dürfen, nicht zuletzt auch, um Sie auf unere Leistungen für bedürftige Mitbürger aufmerksam zu machen.
Hier insbesondere unsere Kleiderkammer mit exklusiver Damen-, Herren- und Kinderbekleidung.
Für das leibliche Wohl ist gesorgt.
Soziales Netzwerk Nideggen e.V.
Jahreshauptversammlung des Fördervereins der Adolf-Kolping-Schule
Zur diesjährigen Jahreshauptversammlung lädt der "Verein der Freunde und Förderer der Adolf Kolping Schule Nideggen/Heimbach e.V." ein.
Ort: Lehrerzimmer des Adolf Kolping Schule (Raum 103)
Konrad Adenauer Straße 1
52385 Nideggen
Zeit: Montag, 02.07.2012, 19.00 Uhr
Auf der Tagesordnung stehen folgende Punkte:
1. Tätigkeitsbericht 2011
2. Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer
3. Entlastung des Vorstandes
4. Bericht über die Entwicklung der Schullandschaft in Nideggen, ggf. Konsequenzen für den Förderverein
5. Ausblick auf 2012
6. Verschiedenes
Sollte auf der o.g. Jahreshauptversammlung Beschlussunfähigkeit festgestellt werden, berufe ich hiermit vorsorglich eine weitere Versammlung für Montag, 02.07.2012, 19.20 Uhr ein. Diese Versammlung wird unabhängig von der Anzahl der teilnehmenden Mitglieder beschlussfähig sein.
Nideggen, den 01.06.2012
gez. Horst Steinberg
Vorsitzender
Bekanntmachungen der 26. Kalenderwoche 2012
Abwassereinleitung in das städtische Kanalnetz
An dieser Stelle wird wiederholt auf die Einleitungssituation in das städtische Kanalnetz hingewiesen. An einigen Stellen gab es in der Vergangenheit Probleme mit Einleitungen in das städtische Kanalnetz. Im Wiesental/Tierpütz in Schmidt wurde an der Pumpstation verstärktes Aufkommen von Niederschlagswasser im Schmutzwasserkanal festgestellt. Die Stadt hat daraufhin das gesamte angeschlossene Kanalnetz mit einer Nebelanlage überprüft. Einige Falscheinleiter konnten festgestellt werden, die ihre Leitungen umlegen und korrekt anschließen mussten. Darüber hinaus wurden Bußgelder verhängt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadt weitere und noch intensivere Überprüfungen vornehmen wird. Der Eigentümer einer Liegenschaft hat dafür Sorge zu tragen, dass das Schmutzwasser ausschließlich in den Schmutzwasserkanal und das Regenwasser ausschließlich in den Regenwasserkanal eingeleitet wird! Das es bei Starkregen zu einem Rückstau kommen kann, ist trotzdem nicht auszuschließen!
Desweiteren gab es Einleitungen, die zu hohem Aufwand geführt haben, weil Pumpstationen verstopft wurden. Hierzu kann es insbesondere dann kommen, wenn Dinge der Kanalisation zugeführt werden, die dort nicht hingehören! In der Regel ist das ALLES, was über das normale Abwasser hinausgeht. Achten Sie bitte besonders darauf, dass keine Feuchttücher/Reiningungstücher mit hoher Festigkeit und/oder Textilanteil in den Abfluss gelangen. Putzlappen und Ähnliches sowie feste Stoffe gehören nicht in den Abfluss. Lesen Sie daher bitte unbedingt die nachfolgend abgedruckten Auszügen aus der Satzung der Stadt.
Falsche Einleitung sind kein Kavaliersdelikt! Sie führen zu Kosten, die wir alle tragen müssen! Die Stadt nimmt gerne Hinweise aus der Bevölkerung auf, wenn Sie feststellen, dass Falscheinleitungen vorliegen oder vorliegen könnten. Eine Überprüfungen wird sofort vorgenommen. Bei Fragen können Sie sich -auch vertraulich- an die Verwaltung unter 02427/809-33 wenden.
Zur Beachtung!
Auszug aus der städtischen Abwasserbeseitigungssatzung
§ 7 Begrenzung des Benutzungsrechts
(1) In die öffentliche Abwasseranlage dürfen solche Stoffe und Abwässer nicht eingeleitet werden, die aufgrund ihrer Inhaltsstoffe 1. die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährden oder2. das in der öffentlichen Abwasseranlage beschäftigte Personal gefährden oder gesundheitlich beeinträchtigen oder
3. die Abwasseranlage in ihrem Bestand angreift oder ihre Funktionsfähigkeit oder Unterhaltung gefährdet, erschwert oder behindert oder
4. den Betrieb der Abwasserbehandlung erheblich erschweren oder verteuern oder
5. die Klärschlammbehandlung, -beseitigung oder -verwertung beeinträchtigen oder verteuern oder
6. die Abwasserreinigungsprozesse in der Abwasserbehandlungsanlage so erheblich stören, dass dadurch die Anforderungen der wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis nicht eingehalten werden können.
(2) In die öffentliche Abwsseranlage dürfen insbesondere nicht eingeleitet werden:
1. feste Stoffe, auch in zerkleinertem Zustand, die zu Ablagerungen oder Verstopfungen in der Kanalisation führen können;
2. Schlämme aus Neutralisations-, Entgiftungs- und sonstigen privaten Behandlungsanlagen;
3. Abwässer und Schlämme aus Anlagen zur örtlichen Abwasserbeseitigung, insbesondere aus Kleinkläranlagen, abflusslosen Gruben, Sickerschächten, Schlammfängen und gewerblichen Sammelbehältern, soweit sie nicht in eine für diesen Zweck vorgesehene städtische Einleitungsstelle eingeleitet werden;
4. flüssige Stoffe, die im Kanalnetz erhärten können, sowie Stoffe, die nach Übersättigung im Abwasser in der Kanalisation ausgeschieden werden und zu Abflussbehinderungen führen können;
5. nicht neutralisierte Kondensate aus erd- und flüssiggasbetriebenen Brennwertanlagen mit einer Nennwärmleistung von mehr als 100 KW sowie nicht neutralisierte Kondensate aus sonstigen Brennwertanlagen;
6. radioaktives Abwasser;
7. Inhalte von Chemietoiletten;
8. nicht desinfiziertes Abwasser aus Infektionsabteilungen von Krankenhäusern und medizinische Instituten;
9. flüssige Stoffe aus landwirtschaftlicher Tierhaltung wie Gülle und Jauche;
10. Silagewasser;
11. Grund-, Drainage- und Kühlwasser;
12. Blut aus Schlachtungen;
13. gasförmige Stoffe und Abwasser, das Gase in schädlichen Konzentrationen freisetzen kann;
14. feuergefährliche und explosionsfähige Stoffe sowie Abwasser, aus dem explosionsfähige Gas-Luft-Gemisch entstehen können;
15. Emulsionen von Mineralölprodukten;
16. Medikamente und pharmazeutische Produkte.
(3) Abwasser darf nur eingeleitet werden, wenn die in der Anlage zu dieser Satzung genannten Grenzwerte an der Übergabestelle zur öffentlichen Abwasseranlage nicht überschritten sind. Die Anlage ist Bestandteil der Satzung. Eine Verdünnung oder Vermischung des Abwassers mit dem Ziel, diese Grenzwerte einzuhalten, darf nicht erfolgen.
(4) Die Stadt kann im Einzelfall Schadstoffrechten, Volumenstrom und/oder Konzentration festlegen. Sie kann das Benutzungsrecht davon abhängig machen, dass auf dem Grundstück eine Vorbehandlung oder eine Rückhaltung und dosierte Einleitung des Abwassers erfolgt.
(5) Eine Einleitung von Abwasser in die öffentliche Abwasseranlage auf anderen Wegen als über die Anschlussleitung eines Grundstückes darf nur mit Einwilligung der Stadt erfolgen.
(6) Die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage ist ausgeschlossen, soweit die Stadt von der Abwasserbeseitigungspflicht befreit ist.
(7) Die Stadt kann auf Antrag befristete, jederzeit widerrufliche Befreiungen von den Anforderungen der Absätze 2 bis 6 erteilen, wenn sich andernfalls eine nicht beabsichtigt Härte für den Verpflichteten ergäbe und Gründe des öffentlichen Wohls der Befreiung nicht entgegenstehen. Insbesondere kann die Stadt auf Antrag zulassen, dass Grund- und Drainagewasser der Abwasseranlage (und zwar ausschließlich dem Niederschlagswasserkanal) zugeführt wird. Der Indirekteinleiter hat seinem Antrag die von der Stadt verlangten Nachweise beizufügen.
(8) Die Stadt kann die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um
1. das Einleiten oder Einbringen von Abwasser oder Stoffen zu verhindern, das unter Verletzung der Absätze 1 und 2 erfolgt;
2. das Einleiten von Abwasser zu verhindern, dass die Grenzwerte nach Absatz 3 nicht einhält.
§ 21 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrigkeiten handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen
1. § 7 Abs. 1 und 2 Abwässer oder Stoffe in die öffentliche Abwasseranlage einleitet oder einbringt, deren Einleitung oder Einbringung ausgeschlossen ist.
2. § 7 Abs. 3 und 4 Abwasser über den zugelassenen Volumenstrom hinaus einleitet oder hinsichtlich der Beschaffenheit und der Inhaltsstoffe des Abwassers die Grenzwerte nicht einhält oder das Abwasser zur Einhaltung der Grenzwerte verdünnt oder vermischt.
3. § 7 Abs. Abwasser ohne Einwilligung der Stadt auf anderen Wege als über die Anschlussleitung eines Grundstückes in die öffentliche Abwasseranlage einleitet.
4. § 8 Abwasser mit Leichtflüssigkeit wie Benzin, Benzol, Diesel-, Heiz- oder Schmieröl sowie fetthaltiges Abwasser vor der Einleitung in die öffentliche Abwasseranlage nicht in entsprechende Abscheider einleitet oder Abscheider nicht oder nicht ordnungsgemäß einbaut oder betreibt oder Abscheidergut nicht in Übereinstimmung mit den abfallrechtlichen Vorschriften entsorgt oder Abscheidergut der öffentlichen Abwasseranlage zuführt.
5. § 9 Abs. 2 das Abwasser nicht in die öffentliche Abwasseranlage einleitet.
6. § 9 Abs. 6 in den im Trennsystem entwässerten Bereichen das Schmutz- und das Niederschlagswasser nicht den jeweiligen dafür bestimmten Anlagen zuführt.
7. § 11 auf seinem Grundstück anfallendes Niederschlagswasser als Brauchwasser nutzt, ohne dieses der Stadt angezeigt zu haben.
8. §§ 12 Abs. 4, 13 Abs. 4 die Pumpschächte oder die Inspektionsöffnungen nicht frei zugänglich hält.
9. § 14 Abs. 1 den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage ohne vorherige Zustimmung der Stadt herstellt oder ändert.
10. § 14 Abs. 2 den Abbruch eines mit einem Anschluss versehenen Gebäudes nicht oder nicht rechtzeitig der Stadt mitteilt.
11. § 15 Abwasserleitungen nicht nach § 61 a Abs. 4 LWG NRW bei deren Einrichtung oder Änderung oder bei bestehenden Abwasserleitungen bis zum 31.12.2015 auf Dichtigkeit prüfen lässt.
12. § 16 Abs. 2 der Stadt die abwassererzeugenden Betriebsvorgänge nicht oder nicht rechtzeitig benennt oder ein entsprechendes Verlangen der Stadt hin keine oder nur eine unzureichende Auskunft über die Zusammensetzung des Abwassers, den Abwasseranfall und die Vorbehandlung des Abwassers erteilt.
13. § 18 Abs. 3cdie Bediensteten der Stadt oder die durch die Stadt Beauftragten mit Berechtigungsausweis daran hindert, zum Zweck der Erfüllung der städtischen Abwasserbeseitigungspflicht oder zum Vollzug dieser Satzung die angeschlossenen Grundstücke zu betreten, oder diesem Personenkreis nicht ungehinderten Zutritt zu allen Anlageteilen auf den angeschlossenen Grundstücken gewährt.
(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer unbefugt Arbeiten an den öffentlichen Abwasseranlagen vornimmt, Schachtabdeckungen oder Einlaufroste öffnet, Schieber bedient oder in einen Bestandteil der öffentlichen Abwasseranlage, etwa einen Abwasserkanal, einsteigt.
(3) Ordnungswidrigkeiten nach Abs. 1 und 2 können mit einer Geldbuße bis zu 50.000,00 € geahndet werden.
STADT NIDEGGEN
Die Bürgermeisterin
Erlebnistag an der Grundschule Embken - Tag der offenen Tür mit vielen Aktivitäten
Bei strahlendem Sonnenschein führte die Grundschule Embken am Samstag, 02.06.2012, ihren "Tag der offenen Tür" mit vielen Aktivitäten in den Klassenräumen, der OGS, der Turnhalle und auf dem Außengelände durch. Alle Kinder der Schule, die Schulneulinge der nächsten 1. Klasse und ihre Eltern sowie weitere Gäste hatten viele Gelegenheiten, ihre Schule an diesem Samstag aktiv zu erleben:
In der Kreativ-Werkstatt wurde gemalt, gebastelt und genäht. Es gab einen Theather- und einen Trommel-Workshop. Die Musikschule Düren bot Keyboard-Spielen und Tanzen an.
Dass man in einer Schule auch denkt und lernt zeigte der Workshop "Lesen und Knobeln".
Die Grundschule Embken hat sich für die Zertifizierung zur Nationalparkschule beworben. Zu diesem Thema gab es ebenfalls Aktivitäten: Die Kinder konnten Insektenhotels bauen, mit dem Zweck, sie auf dem Schulgelände oder zu Hause aufzuhängen, so dass Insekten sich darin ansiedeln, die dann in ihrer natürlichen Lebensweise beobachtet und erforscht werden können. Neben der Schule bot der Bus des Nationalpark-Fördervereins "Fagabundus" viele anschauliche und interessante Informationen und Ausstellungen zum Nationalpark Eifel an, die auf viel Interesse bei den großen und kleinen Besuchern stießen.
Auf dem Außengelände wurden ein Fahrrad-Geschicklichkeitsparcour und eine abendteuerliche, für die Kinder sehr attraktive Kisten-Kletter-Aktion angeboten - beides wurde sehr rege genutzt.
Doch auch für das leiblich Wohl der Gäste wurde gesorgt. Es gab zunächst für alle Kinder und die Eltern der Schulneulinge ein gesundes Frühstück, das im Schulalltag mit gesunden und leckeren Lebensmitteln regelmäßig einmal wöchentlich allen Kindern angeboten wird. In der Mittagszeit sorgten die Betreuungskräfte der OGS mit tatkräftiger Hilfe von Eltern für Speis und Trank. Hier gab es zusätzlich Informationen zum attraktiven Betreuungsangebot der OGS.
Zum Abschluss des Erlebnistages wurden musikalische Darbietungen in der Turnhalle präsentiert: Es wurde getrommelt und getanzt. Auch wurde der Tag zum Anlass genommen, die erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Kreismeisterschaften der Grundschulen im Schwimmen zu beglückwünschen und mit entsprechenden Urkunden zu ehren.
Am Nachmittag ging ein interessantes und erlebnisreiches Fest an der Grundschule Embken zu Ende, über dessen guten Verlauf sich die Kinder, die Gäste und das Team der Schule sehr freuten.
M. Lauscher
- Rektorin -
Abfalltermine Juli 2012
Restmüll
Mittwoch, 04.07. (14-tgl.) und 18.07.2012 (14-tgl. u. 4-wö.); Nideggen
Donnerstag, 05.07.2012 (14-tgl.) und 19.07.2012 (14-tgl. u. 4-wö.); Brück, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim, Schmidt
Donnerstag, 12.07. (14-tgl. u. 4-wö.) und 26.07.2012 (14-tgl.); Abenden, Rath
Biotonne
Dienstag, 03.07., 17.07 und 31.07.2012; Nideggen, Schmidt
Mittwoch, 04.07. und 18.07.2012; Abenden, Brück, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim,Rath
Gelbe Tonne
Montag, 09.07. und 23.07.2012; Nideggen, Rath
Dienstag, 10.07. und 24.07.2012; Brück, Schmidt
Mittwoch, 11.07. und 25.07.2012; Abenden, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim
Papier
Donnerstag, 12.07.2012; Nideggen
Freitag, 13.07.2012; Brück, Rath
Samstag, 14.07.2012; Abenden, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim, Schmidt
Schadstoffmobil
Wollersheim, Zucker-/Bachstraße, 10.00 - 10.45 Uhr, 18.07.2012
Embken, Kirche, 11.00 - 11.45 Uhr, 18.07.2012
Berg, Dorfplatz, 12.05 - 12.45 Uhr, 18.07.2012
Nideggen, Rather Straße/St. Florianweg, 13.45 - 14.30 Uhr, 18.07.2012
Rath, Kirmesplatz, 14.45 - 15.15 Uhr, 18.07.2012
Schmidt, Parkplatz Sparkasse, 15.45 - 16.30 Uhr, 18.07.2012
Zusätzliche Schadstofftermine 2012 beim ELC Horm, Pfarrer-Pleus-Straße 46:
Sa. 08.00 - 13.00 Uhr:
07.01., 11.02., 10.03., 05.05., 30.06., 28.07., 01.09. und 03.11.2012
Grünabfuhr
Samstag, 07.07.2012
Abenden, Parkplatz Festhalle; 08.00 - 09.00 Uhr
Wollersheim, Feuerwehrgerätehaus; 09.30 - 10.30 Uhr
Embken, Parkplatz neuer Friedhof; 10.45 - 12.00 Uhr
Muldenau, Dorfplatz; 12.45 - 13.15 Uhr
Berg, Dorfplatz; 13.30 - 14.30 Uhr
Samstag, 14.07.2012 (geänderte Zeiten)
Schmidt, Parkplatz Wildpark; 08.00 - 13.00 Uhr
Brück, Kirmesplatz; 08.00 - 09.00 Uhr
Rath, Dorfplatz; 09.30 - 11.30 Uhr
Nideggen, Parkplatz Danzley; 12.15 - 14.15 Uhr
Sperrmüll
Anmeldezeitraum für die Sperrmüllentsorgung im Juli 2012:
09.07. bis 25.07.2012
Bekanntmachungen der 28. Kalenderwoche 2012
Neuer Standort für alle Glascontainer im Stadtteil Nideggen
Auf Wunsch des Pächters des REWE-Marktes mussten die Glascontainer vom Parkplatz am REWE-Markt, Am Eisernen Kreuz, entfernt werden.
Der neue Standort für die Glascontainer im Stadtteil Nideggen ist ab 04.07.2012 zentral an der Rather Straße/ Ecke St. Florianweg (gegenüber der ehemaligen Jugendherberge).
Ihre Abfallberatung
Rentensprechtag
Der nächste Rentensprechtag findet am
Mittwoch, dem 18. Juli 2012
im Trauzimmer des Rathauses Nideggen, Eingang: Im Vogelsang (gegenüber der Blumenstube Graßmann) in der Zeit von 08.30 bis 15.30 Uhr statt.
Eine Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02427/809-20 ist unbedingt erforderlich! Bringen Sie bitte Ihre Versicherungsunterlagen und Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Fränzösische Schülergruppe in Nideggen
Eine französische Schülergruppe besuchte Nideggen und wurde von der Bürgermeisterin Margit Göckemeyer begrüßt.
Die jungen Franzosen, die unsere Gegend besuchen, wollen sich ein wenig in der Sprache üben, die sie in der Schule einige Stunden pro Woche lernen. Das Programm bezieht sich auf "Land und Leute", deshalb ist es erfreulich, dass Gastfamilien aus Nideggen und Umgebung französische Schüler aufnehmen, und sie ihnen somit die Möglichkeiten geben, für einige Tage am deutschen Familienleben teilzunehmen. Die Schüler sind tagsüber unterwegs in Köln, in Aachen und in Bonn.
Informationen erhalten Sie unter 02426/1655
Einwohnerstatistik zum 31.05.2012
Bekanntmachungen der 30. Kalenderwoche 2012
Stellenausschreibung Fachbereichsleiter/in
Bei der Stadt Nideggen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
einer Fachbereichsleiterin/eines Fachbereichsleiters
in Vollzeit für den Fachbereich II (Kämmerei, Liegenschaften, Bauen, Steuern und Finanzen) zu besetzen.
Ihr Aufgabenbereich:
- Leitung des Fachbereiches mit den Sachgebieten:
Kämmerei, Liegenschaften und Bauen
Steuern und Finanzen
- Koordinierung und Überwachung des Fachbereiches
- Aufgaben im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, Vertretung der Dienststelle nach außen
- Vorbereitung politischer Entscheidungen
Zugangsvoraussetzungen sind vorrangig:
- Sie sind Beamtin oder Beamter des gehobenen Dienstes oder Tarifbeschäftigte/r mit zweiter Angestellenprüfung.
ODER
- Sie haben ein Studium zum Bachelor of Arts (ehemals Diplom-Verwaltungsbetriebswirtin oder Diplom-Verwaltungsbetriebswirt) erfolgreich abgeschlossen bzw. sind Diplom-Verwaltungsbetriebswirt/in FH.
Anforderungsprofil:
- Sie verfügen über die Befähigung der Menschenführung und sind bereit, Führungsaufgaben zu übernehmen und zu verantworten sowie sich auch im Bereich der Führung regelmäßig fortzubilden. Idealerweise verfügen Sie über Führungserfahrung.
- Sie arbeiten selbständig und sind in der Lagen eigenverantwortlich klare Entscheidungen für die Verwaltung zu treffen.
- Sie fördern die enge Zusammenarbeit im Bereich der Verwaltungsspitze und setzen deren Entscheidungen in Ihrem Fachbereich verantwortlich um.
- Sie haben ein hohes Maß an Durchsetzungsvermögen und sind in der Lage, Aufgaben zu delegieren.
- Sie haben Grundkenntnisse der Gesprächsführung und im Umgang mit Konfliktbewältigung.
- Sie sind teamfähig und in der Lage, Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter und sich selbst zu motivieren.
- Sie haben Planungs- und Organisationsgeschick.
- Sie haben kommunalpolitisches Gespür und Verständnis für die Ziele der Kommune.
- Sie haben fundierte Kenntnisse im Neuen Kommunalen Finanzierungsmanagement.
Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 13 TVöD/A 13 BBesO.
Erwünscht sind Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des § 2 SGB IX.
Sind Sie interessiert? Dann richten Sie Ihre Bewerbung bitte bis zum 30.09.2012 an:
Die Bürgermeisterin, Personalabteilung, Zülpicher Str. 1, 52385 Nideggen.
Für Rückfragen steht der allgemeine Vertreter, Herr Weber unter Tel. 02427/809-28 zur Verfügung.
Stellenausschreibung Sachgebietsleiter/in
Bei der Stadt Nideggen ist ab 01.10.2012 die Stelle
einer Sachgebietsleiterin/eines Sachgebietsleiters
in Vollzeit für das Sachgebiet I/2 (Ordnungsamt, Standesamt, Einwohnermeldeamt) zu besetzen.
Ihr Aufgabenbereich:
- Leitung des Sachgebietes
- Koordinierung und Überwachung des Sachgebietes
- Angelegenheiten des allgemeinen Ordnungsrechtes und der Gefahrenabwehr
- Bestattungswesen/Friedhofswesen
- Gewerbeangelegenheiten
- Personenstandswesen
Zugangsvoraussetzungen:
- Sie sind Beamtin/Beamter des gehobenen Dienstes oder Tarifbeschäftige/r mit zweiter Angestellenprüfung.
Anforderungsprofil:
- Sie sind bereit, dauerhaft an der Rufbereitschaft der Stadt Nideggen teilzunehmen.
- Sie zeigen Eigeninitiative und Leistungsbereitschaft, sind flexibel und belastbar.
- Sie zeichnen sich durch kundenorientiertes Auftreten sowie Kooperationsfähigkeit aus.
- Sie arbeiten selbständig und sind entscheidungsfreudig.
- Sie haben Durchsetzungsvermögen und sind in der Lage, Aufgaben zu delgieren.
- Sie haben Kenntnisse in der Gespächsführung und im Umgang mit Konfliktbewältigung.
- Idealerweise verfügen Sie über Führungserfahrung.
Die Eingrupperiung erfolgt in Entgeltgruppe 11 TVöD/A 11 BBesO.
Erwünscht sind Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des § 2 SGB XI.
Sind Sie interessiert? Dann richten Sie Ihre Bewerbungen bitte bis zum 31.08.2012 an:
Die Bürgermeisterin, Personalabteilung, Zülpicher Straße 1, 52385 Nideggen.
Für Rückfragen steht der Fachbereichsleiter, Herr Weber unter Tel. 02427/809-28 zur Verfügung.
Abfalltermine August 2012
Restmüll
Mittwoch, 01.08. (14-tgl.), 15.08. (14-tgl. u. 4-wö.) und 29.08.2012 (14-tgl.); Nideggen
Donnerstag, 02.08. (14-tgl.), 16.08. (14-tgl. u. 4-wö.) und 30.08.2012 (14-tgl.); Brück, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim, Schmidt
Donnerstag, 09.08. (14-tgl. u. 4-wö.) und 23.08.2012 (14-tgl.); Abenden, Rath
Biotonne
Mittwoch, 01.08., 15.08. und 29.08.2012; Abenden, Brück, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim,Rath
Dienstag, 14.08. und 28.08.2012; Nideggen, Schmidt
Gelbe Tonne
Montag, 06.08. und 20.08.2012; Nideggen, Rath
Dienstag, 07.08. und 21.08.2012; Brück, Schmidt
Mittwoch, 08.08. und 22.08.2012; Abenden, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim
Papier
Donnerstag, 09.08.2012; Nideggen
Freitag, 10.08.2012; Brück, Rath
Samstag, 11.08.2012; Abenden, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim
Schadstoffmobil
Wollersheim, Zucker-/Bachstraße, 10.00 - 10.45 Uhr, 15.08.2012
Muldenau, Dorfplatz, 11.00 - 11.30 Uhr, 15.08.2012
Abenden, Parkplatz Freizeitzentrum, 12.05 - 12.45 Uhr, 15.08.2012
Nideggen, Rather Straße/St. Florianweg, 13.45 - 14.30 Uhr, 15.08.2012
Rath, Kirmesplatz, 14.45 - 15.15 Uhr, 15.08.2012
Schmidt, Parkplatz Sparkasse, 15.45 - 16.30 Uhr, 15.08.2012
Zusätzliche Schadstofftermine 2012 beim ELC Horm, Pfarrer-Pleus-Straße 46:
Sa. 08.00 - 13.00 Uhr:
07.01., 11.02., 10.03., 05.05., 30.06., 28.07., 01.09. und 03.11.2012
Kühl- und Elektrogeräte
Montag, 13.08.2012; Nideggen, Rath
Dienstag, 14.08.2012; Brück, Schmidt
Mittwoch, 15.08.2012; Abenden, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim
Einwohnerstatistik vom 30.06.2012
Grundschule und Musikschule in Nideggen erreichen die diesjährige Endrunde für den Sonderpreis "KulturLand"
Die Grundschule Nideggen hat sich in diesem Jahr mit ihrer Bläserklasse am bundesweiten Wettbewerb MIXED UP beteiligt und die Endrunde erreicht.
Als Finalist des Wettbewerbs Kooperation zwischen Kultur und Schule wurde das Projekt Bläserklasse der Grundschule Nideggen mit dem Prädikat "Beispielhafter Beitrag für die Zusammenarbeit von Kultur und Schule" versehen und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Bundesvereinigung Kultureller Kinder und Jugendbildung e.V. mit großer Anerkennung bewertet.
Alljährlich richtet sich der Wettbewerb MIXED UP unter dem Motto "Durch Zusammenarbeit gewinnen!" an Schulen und Träger der kulturellen Bildung.
Prämiert werden gelungene Formen und Kooperation zwischen Trägern der kulturellen Bildung und Schulen im gesamten Bundesgebiet.
Die Nideggener Schüler erlernen in der Bläserklasse in Zusammenarbeit mit der Musikschule verschiedene Musikinstrumente und beteiligen sich an zahlreichen Aufführungen und Konzerten. Ziel ist es, die Kinder in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen und ihre kulturellen Teilhabemöglichkeiten zu verbessern. Und so kam es, dass die Rektorin der GGS Burgblick Nideggen, Beatrix Schröder, und Renold Quade von der Musikschule Düren, Abteilung Nideggen, sich nun nicht nur über lokale, sondern auch über überregionale Anerkennung ihrer Arbeit freuen können.
Darüber hinaus wird die gesamte Gemeinschaftsarbeit - von der Musikalischen Grundschule mit Blockflöte im ersten Schuljahr bis zum kleinen Blasorchester im vierten Schuljahr - als "Modell guter Praxis" u.a. als Posterpräsentation beim 1. Bundeskongress Musikunterricht 2012 in Weimar im September vertreten sein. Fachleute aus ganz Deutschland treffen sich dort, um über das Thema "Bildung - Musik - Kultur: Zukunft gemeinsam gestalten" zu beraten.
Grundschule und Musikschule sind auf dem "Markt der Möglichkeiten" als Vetreter aus NRW mit von der Partie.
Der Wettbewerb wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e.V. (BKJ) ausgelobt. In diesem Jahr hatten die Initiatoren des Wettbewerbs ein besonderes Augenmerk auf den ländlichen Raum.
Betriebsausschusssitzung vom WZV der Neffeltalgemeinden
Am Montag, den 23. Juli 2012 findet um 17:00 Uhr im Sitzugszimmer des Verwaltungs- und Betriebsgebäudes in 52391 Vettweiß, Seelenpfad 1, die 7. Betriebsausschusssitzung statt.
Tagesordnungs
A Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Betriebsausschusssitzung durch den Vorsitzenden
a) Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
b) Tagesordnung
2. Kenntnisnahme Zwischenberichte 4. Quartal 2011 und 1. Quartal 2012
3. Beratung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2010
4. Mitteilungen und Anfragen
B) Nichtöffentlicher Teil
1. Auftragsvergabe zur Planungsleistung Tiefbrunnen, Rohwasserleitung und Erweiterung der Aufbereitung in Lüxheim
2. Auftragsvergabe Tiefbauarbeiten zur Erneuerung einer Transportleitung zwischen Frauwüllesheim und Girbelsrath
3. Auftragsvergabe Tiefbauarbeiten zur Erneuerung einer Ortsnetzleitung in Embken
4. Auftragsvergabe zur Überprüfung der Energieeffizienz auf den Aufbereitungs- und Gewinnungsanlagen
5. Auftragsvergabe zur Beratung und Unterstützung bei der Erstellung einer EDV-gestützten Mittelfristplanung
6. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung über die Auftragsvergabe zur Einrichtung eines EDV-gestützten Instandhaltungssystems
7. Erlass von Forderungen
8. Mitteilungen und Anfragen
Vettweiß, 11. Juli 2012
Konrad Becker
Vorsitzender des Betriebsausschusses
Bekanntmachung Bezirksregierung Köln - Ausführungsanordnung
Bezirksregierung Köln
Dezernat 33
-Ländliche Entwicklung, Bodenordnung-
Flurbereinigung Gey
Az.: 33.46-50702-
Köln, den 02.07.2012
Dienstgebäude Blumenthalstraße 33
50670 Köln
Tel.: 0221/147-2033
Ausführungsanordnung
Im Flurbereinigungsverfahren Gey -50702- wird hiermit die Ausführung des Flurbereinigungsplanes gemäß § 61 Satz 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16. März 1976 (BGBI. S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBI. I S. 2794), angeordnet.
1. Mit dem 01.10.2012 tritt der im Flurbereinigungsplan vorgesehene neue Rechtszustand an die Stelle des bisherigen, das heißt, die im Flurbereinigungsplan enthaltene Neuordnung des Eigentums und der sonstigen privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Verhältnisse tritt in Kraft.
2. Zum gleichen Zeitpunkt treten die Landabfindungen hinsichtlich der Rechte an den alten Grundstücken und hinsichtlich der diese Grundstücke betreffenden Rechtsverhältnisse, die nicht aufgehoben werden, an die Stelle der alten Grundstücke. Die örtlich gebundenen öffentlichen Lasten, die auf den alten Grundstücken ruhen, gehen nach Maßgabe der Festsetzungen im Flurbereinigungsplan auf die in deren örtlicher Lage ausgewiesenen neuen Grundstücke über (§ 68 Abs. 1 FlurbG).
Der Übergang des Besitzes, der Verwaltung und der Nutzung an den durch den Flurbereinigungsplan ausgewiesenen neuen Grundstücken wurde durch die vorläufige Besitzeinweisung vom 15.06.2011 sowie die Überleitungsbestimmungen vom 15.06.2011 geregelt.
4. Innerhalb von 3 Monaten, vom ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieses Verwaltungsaktes an gerechnet, können mangels einer Einigung zwischen den Vertragspartnern bei der Bezirksregierung Köln folgende Festsetzungen gemäß § 71 FlurbG beantragt werden:
a) Angemessene Verzinsung einer vom Eigentümer zu leistenden Ausgleichszahlung durch den Nießbraucher (§ 69 Satz 2 FlurbG);
b) Erhöhung oder Minderung des Pachtzinses oder anderweitiger Ausgleich infolge eines Wertunterschiedes zwischen dem alten und neuen Pachtbesitz (§ 70 Abs. 1 FlurbG);
c) Auflösung des Pachtverhältnisses infolge wesentlicher Erschwernis der Bewirtschaftung des neuen Pachtbesitzes (§ 70 Abs. 2 FlurbG).
Die Anträge zu a) und b) können von beiden Vertragspartnern, der Antrag zu c) kann nur vom Pächter gestellt werden.
Gründe
Der Erlas der Ausführungsanordnung ist gemäß § 61 FlurbG zulässig und gerechtfertigt. Die Flurbereinigungsbehörde hat den Flrubereinigungsplan den Beteiligten vorgelegt. Klagen gegen den Flurbereinigungsplan sind nicht erhoben worden. Somit ist der Flurbereinigungsplan unanfechtbar. Infolgedessen ist seine Ausführung anzuordnen.
Mit der Ausführung des Flurbereinigungsplanes tritt der neue Rechtszustand ein, so dass die Teilnehmer danach eigentumsrechtlich über ihre Abfindungsgrundstücke verfügen können. Die Flurbereinigungsbehörde kann um die Berichtigung der öffentlichen Bücher -Grundbuch und Liegenschaftskataster- ersuchen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist dem
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
- 9a Senat (Flurbereinigungsgericht)-
Aegidiikirchplatz 5
48143 Münster
schriftlich zu erheben.
Es wird darauf hingewiesen, dass in der Klageschrift als Klagegegner das Land Nordrhein-Westfalen anzugeben ist.
Im Auftrag
(LS) gez.
(Fehres)
Ltd. Regierungsvermessungsdirektor
Bekanntmachungen der 32. Kalenderwoche 2012
Familienzentrum Rappelkiste in Nideggen-Schmidt - Re-Zertifizierung gelungen!
In die "Rappelkiste" gehen längst nicht nur Kinder. Seit mehr als vier Jahren treffen sich dort auch regelmäßig Jugendliche und Erwachsene. Denn nicht umsonst trägt die Einrichtung in ihrem Namen den Zusatz Familienzentrum NRW. Und dies ist auch für die nächsten vier jahre weiterhin der Fall. Denn in diesem Jahr musste das Familienzentrum Rappelkiste erstmals in die Re-Zertifizierung gehen, um dauerhaft Qualität und Entwicklung zu garantieren. Diese Überprüfung meisterte man mit sehr gutem Erfolg. Dabei wurde nicht nur das Kriterium der gütesiegelfähigen Qualität gegeben, sondern auch in einzelnen Teilbereichen eine außerordentliche Leistungsvielfalt erreicht. Zusätzlich liegt ein außerordentlicher Ausbau des Strukturangebotes vor.
Als re-zertifiziertes Familienzentrum steht der Rappelkiste somit auch weiterhin ein Zuschuss des Landes NRW zur Verfügung, damit die Kurse, Workshops und Informationsveranstaltung auch weiterhin kostenfrei bzw. kostengünstig angeboten werden können.
Die aktuellen Angebote sowie Informationen zum Familienzentrum können auf www.rappelkiste-schmidt.de eingesehen werden.
Vom Beach Club in Schmidt zum Ford Thunderbird
Unser zweitgrößter Stausee in Deutschland, der Rursee, war auch am Wochenende wieder ein gefragtes Ziel von Besuchern aus der Region, Belgien und vor allem aus den Niederlanden.
Besonders auffällig waren einige Duzend Oldtimer, die an Uferstraßen immer wieder zu sehen waren. Unter Ihnen Cadillacs und Thunderbirds mit ihren unendlich langen Karossen und den unverkennbaren Flügeln. Man fühlte sich schon etwas in die 60er versetzt.
Im Beach Club Eifel in Schmidt Eschauel, fand man auch das passende Umfeld.
Palmen wie in Florida, wenn auch etwas kleiner, einen Sandstrand und die dazugehörigen kulinarischen Accessoires.
Nur ein Gewitter konnte die entspannt im Sand liegenden Gäste vorübergehend zum Unterstellen bewegen, dabei lag dann der Fokus auf den pfiffigen Speisen und Getränken.
Die weiteren Aussichten für den Beach Club Eifel - sonnig und heiter!
VHS Rur-Eifel statt Kreis-VHS & VHS Stadt Düren
Neue Zeiten sind für die Volkshochschulen im gesamten Kreis Düren angebrochen. Unter Federführung des Kulturbetriebes der Stadt Düren sind die Kommunen, Heimbach, Hürtgenwald, Inden, Kreuzau, Langerwehe, Merzenich, Nideggen, Niederzier, Nörvenich und Vettweiß mit der Stadt Düren eine Kooperation eingegangen und haben sich zur VHS Rur-Eifel, Ihrer dezentralen und teilnehmerorientierten Weiterbildungseinrichtung zusammengeschlossen.
Die neue VHS präsentiert ab 1. September 2012 ihr Programm, welches politische, berufliche, kulturelle und persönliche Angebote für Sie bereit hält, unabhängig von Alter, Herkunft, Weltanschauung und sozialer Situation.
Die VHS Rur-Eifel ist ihr kommunales Dienstleistungszentrum für Bildung, Begegnung und Kultur. Sie arbeitet nach anerkannten Qualitätsrichtlinien, ist kommunales Prüfungszentrum und bietet national und international anerkannte Abschlüsse, Zertifikate und Prüfungen an. Natürlich organisieren wir auch passende "Weiterbildung auf Bestellung" für Unternehmen, Institutionen, Firmen und Vereine und bieten Weiterbildungs- und Beratungsangebote zur Beschäftigungsfördernung und Integration.
Das Team der VHS Rur-Eifel steht für eine zuverlässige, bürgernahe und innovative Volkshochschule.
Ob Zweigstellenleiter und -leiterinnen in den Gemeinden, Mitarbeiterinnen und Fachbereichleiter und -leiterinnen in der zentralen Geschäftsstelle in der Violengasse:
Wir alle möchten Ihnen vor Ort ein Ansprechpartner in Sachen Weiterbildung sein. Sehr gerne können Sie unsere Arbeit durch Ihre Ideen und Wünsche weiterentwickeln! Wir freuen uns auf Ihre aktive Unterstützung und hoffen, dass Sie auch der neu organisierten VHS treu bleiben werden.
Ihr Team der VHS Rur-Eifel
Bekanntmachung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Auf diesen Flächen ist der Einsatz von Totalherbiziden verboten!
- Kiesweg
- Bürgersteig
- Plattenweg
- Garagenzufahrt
Von diesen versiegelten Flächen können Pflanzenschutzmittel und deren Wirkstoffe in die Kanalisation fließen oder abgespült werden und Gewässer verunreinigen.
Daher ist der Einsatz aller Mittel, die Unkraut abtöten - also auch sogenannte Hausmittel - aufbefestigten Flächen verboten. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf diesen Flächen wird von Pflanzenschutzdienst NRW kontrolliert.; gegen Anwender werden Bußgelder verhängt.
Auf diesen Flächen dürfen dafür zugelassene Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden:
- Beet mit Zierpflanzen
- Gemüsebeet
- Zierrasen
- Baumscheibe
Pflanzenschutzmittel dürfen in gärtnerisch genutzten Anlagen wie Beete, Rasen oder Baumscheiben eingesetzt werden, wenn die für die jeweilige Krankheit oder den Schädling in der entsprechenden Kultur zugelassen sind.
Unser sachkundiges Personal berät Sie gerne, fragen Sie die Verkäuferin, den Verkäufer.
Pflanzenschutzdienst NRW 0228/703-0
www.pflanzenschutzdienst.de
Bekanntmachungen der 34. Kalenderwoche 2012
Neuer Standort der Altglascontainer
Neuer Standort für Altglascontainer im Stadtteil Nideggen an der Trafo-Station vor Gut Kirschbaum
Der bisherige Standort am REWE Markt wurde auf Wunsch des Betreibers geschlossen. Nun haben wir ca. 200 Meter vom alten Standort entfernt an der Trafo-Station vor Gut Kirschbaum einen neuen Standort für die Altglascontainer gefunden. Der Platz ist gut erreichbar und kann mit Fahrzeugen problemlos angefahren werden.
Ihre Abfallberatung
Ratssitzung am 28.08.2012
Am Dienstag, den 28.08.2012, 19:00 Uhr, findet die 37. Sitzung Rates der Stadt Nideggen im Bürgersaal der Begegnungsstätte Nideggen, Im Vogelsang, statt.
T A G E S O R D N U N G:
I. Öffentlicher Teil
1. Regularien
2. Einwohnerfragestunde
3. Haushalt
3.1 Lage zum Haushalt
4. Aufwandsentschädigungen; Änderung der Hauptsatzung der Stadt Nideggen
5. Konzept Papierloser Sitzungsdienst
6. Positionspapier der Stärkungspaktkommunen
7. Verfahren Stromdiebstahl Obdachlosenwohnung Schmidt
8. Jährlicher Bericht zur Intensivierung der interkommunalen Zusammenarbeit
9 Anträge von Fraktionen
9.1 Entsendung eines Mitgliedes mit beratender Stimme in den Sekundarschulverband Kreuzau-Nideggen
9.2 Nachbesetzung im Bau-, Planungs-, Denkmal- und Umweltausschuss
9.3 Nachbesetzung im Ausschuss für Bildung-, Soziales und Sport
9.4 CDU Antrag - Versetzen Glascontainer Rather Straße
9.5 Änderung der Öffnungszeiten der Außengastonomie im Stadtgebiet Nideggen
10. Bekanntgaben
11. Anregungen
II. Nichtöffentlicher Teil
12. Regularien
13. Konzessionsverträge
14. Kaufantrag einer Liegenschaft in Embken
15. Verpachtung einer Grundfläche in Wollersheim
16. Bekanntgaben
17. Anregungen
STADT NIDEGGEN
Die Bürgermeisterin
(M. Göckemeyer)
Abfalltermine September 2012
Restmüll
Donnerstag, 06..09. (14-tgl. u. 4-wö.) und 20.09.2012 (14-tgl.); Abenden, Rath
Mittwoch, 12.09. (14-tgl. u. 4-wö.) und 26.09.2012 (14-tgl.); Nideggen
Donnerstag, 13.09. (14-tgl.u. 4-wö) und 27.09.2012 (14-tgl.); Brück, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim, Schmidt
Biotonne
Dienstag, 11.09. und 25.09.2012; Nideggen, Schmidt
Mittwoch, 12.09. und 26.09.2012; Abenden, Brück, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim, Rath
Gelbe Tonne
Montag, 03.09. und 17.09.2012; Nideggen, Rath
Dienstag, 04.09. und 18.09.2012; Brück, Schmidt
Mittwoch, 05.09. und 19.09.2012; Abenden, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim
Papier
Samstag, 01.09.2012; Schmidt
Donnerstag, 06.09.2012; Nideggen
Freitag, 07.09.2012; Brück, Rath
Samstag, 08.09.2012; Abenden, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim
Schadstoffmobil
Wollersheim, Zucker- / Bachstraße; 10.00 – 10.45 Uhr, 19.09.2012
Embken, Kirche, 11.00 – 11.45 Uhr; 19.09.2012
Berg, Dorfplatz, 12.05 – 12.45 Uhr; 19.09.2012
Nideggen, Rather Straße/St. Florianweg, 13.45 – 14.30 Uhr; 19.09.2012
Rath, Kirmesplatz, 14.45 – 15.15 Uhr; 19.09.2012
Schmidt, Parkplatz Sparkasse, 15.45 – 16.30 Uhr; 19.09.2012
Zusätzliche Schadstofftermine 2012 beim ELC Horm, Pfarrer-Pleus-Straße 46:
Sa. 8.00 – 13.00 Uhr:
07.01., 11.02., 10.03., 05.05., 30.06., 28.07., 01.09. und 03.11. 2012.
Sperrmüll
Anmeldezeitraum für die Sperrmüllentsorgung im September 2012:
03.09. bis 19.09.2012
Einwohnerstatistik vom 31.07.2012
Musikalische Früherziehung - Neue Kurse ab August/September
WZV Perlenbach - Auszubildende/r als Bauzeichner/in
Wir suchen für unser Team zum 01.09.2013 eine Nachwuchskraft:
Auszubildende/r als Bauzeichner/in (Fachrichtung Tief-, Straßen- und Landschaftsbau)
Einstellungstermin:
- 01. September 2013
Ausbildungsdauer:
- 3 Jahre
Schulische Einstellungsvoraussetzung:
- Fachoberschulreife
Persönliche Einstellungsvoraussetzung:
- Wir suchen eine engagierte, flexible und aufgeschlossene Nachwuchskraft mit guten Kenntnissen in Mathematik. Es wird ein gutes räumliches Vorstellungsvermögen, technisches Verständnis sowie zeichnerische Begabung erwartet. Der Bewerber sollte Freude am Umgang mit modernen, technischen Arbeitsmitteln und beim Zeichnen am PC mitbringen.
Ausbildungsverlauf:
- Die Ausbildung verläuft im dualen System, d. h. im Betrieb und an ein bis zwei Tagen in der Berufsschule. Außerdem werden Kenntnisse und Fertigkeiten bei zusätzlichen Baubegehungen und in einem Baustellenpraktikum vermittelt.
Ihre Chance:
- Vielseitige Lernmöglichkeiten rund um den Bereich Trinkwasserversorgung. Geboten werden die Konditionen des TV‐V. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt derzeit 39,0 Stunden.
Interesse?
Dann richten Sie bitte Ihre schriftliche Bewerbung mit folgenden Unterlagen:
- Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf
- Kopien der letzten Zeugnisse
bis zum 19.10.2012 an:
Wasserwerk Perlenbach
Am Handwerkerzentrum 31
52156 Monschau
Bekanntmachungen der 36. Kalenderwoche 2012
Sperrung der L218 zwischen Schmidt und Vossenack
Rathaus geschlossen am 05.10.2012
Rentensprechtag am 19.09.2012
Ausschusssitzung für Stadtentwicklung und Tourismus am 11.09.2012
Am Dienstag, den 11.09.2012, 19:00 Uhr, findet die 9. Sitzung Ausschusses für Stadtentwicklung und Tourismus der Stadt Nideggen im Bürgersaal der Begegnungsstätte Nideggen, Im Vogelsang, statt.
T A G E S O R D N U N G:
I. Öffentlicher Teil
1 Regularien
1.1 Bestellung einer Schriftführerin
2 Konzentrationszonen für Windkraftanlagen im Stadtgebiet Nideggen
3 Übersicht der nicht erledigten Beschlüsse
4 700 Jahre Nideggen
5 Bekanntgaben
6 Anregungen
II. Nichtöffentlicher Teil
7 Regularien
8 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nideggen N 18
9 Änderung der Satzung der Stadt über Vorhaben im bebauten Bereich des Stadtteils Nideggen
10 Liberationroute
11 Anträge von Fraktionen
11.1 Nideggen 2020
12 Bekanntgaben
13 Anregungen
STADT NIDEGGEN
Die Bürgermeisterin
M. Göckemeyer
Nideggenerinnen auch 2012 wieder sportlich aktiv beim Women's Run in Köln
Zum 5. Mal fand in Köln der Women's Run statt, ein Lauf bei dem ausschließlich weibliche Teilnehmerinnen starten dürfen. Unter den ca. 7.000 teilnehmenden Läufer- und Walkerinnen waren auch in diesem Jahr wieder Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung und Bürgerinnen aus Nideggen. Bereits zum zweiten Mal nahm die Gruppe der Verwaltungsmitarbeiterinnen am Lauf teil, für den sogar gemeinsam trainiert wurde.
Unter dem Motto „Laufwunder“ starteten die Teilnehmerinnen aus dem Stadtgebiet bei wunderschönstem Laufwetter auf die 5-KM-Strecke durch Köln.
Auch in diesem Jahr möchte die Stadt Nideggen wieder am Nordeifeler BusinessRun teilnehmen, um unter dem Motto „Lauf los, hab' Spaß, tu' Gutes!“ eine soziale Einrichtung zu unterstützen. Die Teilnehmer/innen sind dabei nicht auf die Mitarbeiter/innen der Verwaltung beschränkt; alle Einwohner sind herzlich dazu aufgefordert die Verwaltung beim Lauf durch ihre aktive Teilnahme zu unterstützen. Informationen zur Teilnahme erhalten sie bei Frau Reuter unter der Telefonnummer 02427-80930 oder über die E-Mail-Adresse .
Veröffentlichung des Standesamtes
Standesamt Nideggen
Der Standesbeamte
52385 Nideggen
In der Zeit vom 01. August 2012 bis 31. August 2012 wurden im Standesamt Nideggen folgende Beurkundungen vorgenommen:
Sterbefälle:
Karl Josef Faymonville, Im Nachtigällchen 10, Nideggen, Stadtteil Schmidt, verstorben am 01.08.2012
Helena Valter, Bahnhofstraße 24, Nideggen, verstorben am 02.08.2012
Wilhelmine Schöller, Auf der Komm 7, Nideggen, Stadtteil Berg, verstorben am 06.08.2012
Susanne Wendler, Auf der Komm 7, Nideggen, Stadtteil Berg, verstorben am 04.08.2012
Karl Heinz Schlepütz, Zülpicher Straße 11, Nideggen, verstorben am 19.08.2012
Christine Claßen-Wendler, Im Altwerk 18, Nideggen, verstorben am 18.08.2012
August Schmühl, Im Altwerk 18, Nideggen, verstorben am 29.08.2012
Eheschließungen:
Patrick Feierabend und Franziska Rottland, beide wohnhaft in Vettweiß, Triftstraße 2, Eheschließung am 03.08.2012
Günther Cremer und Janina Bayer, beide wohnhaft in Nideggen, Nelkenweg 25, Eheschließung am 03.08.2012
Dennis Wolf, wohnhaft in Merzenich, Richard-Strauss-Weg 11, und Insa Lohmeyer, wohnhaft in Norden, Bührmannslohne 12, Eheschließung am 03.08.2012
Nils Mühlberg und Silke Drehsen, beide wohnhaft in Nideggen, Stadtteil Berg, Kirchstraße 58, Eheschließung am 10.08.2012
Klaus Häcker und Claudia Lemmen, beide wohnhaft in Nideggen, Stadtteil Schmidt, Römerstraße 53, Eheschließung am 10.08.2012
Alexander Geuer, wohnhaft in Kreuzau, Gemeindeteil Winden, Brunnenweg 14, und Sandra Koch, wohnhaft in Brühl, Eckdorfer Straße 68, Eheschließung am 17.08.2012
Mario Löhrer und Marion Witt, beide wohnhaft in Aachen, Achterstraße 16, Eheschließung am 17.08.2012
Sebastian Heinen und Yvonne Reißner, beide wohnhaft in Niederzier, Gemeindeteil Huchem-Stammeln, Dürener Straße 23, Eheschließung am 24.08.2012
Danilo Hader und Juliane Hahn, beide wohnhaft in Langerwehe, Dechant-Kallen-Straße 2, Eheschließung am 24.08.2012
Paweł Duraj und Susan Elberfeld, beide wohnhaft in Merzenich, Burgstraße 22, Eheschließung am 31.08.2012
Die VHS Rur-Eifel
Bekanntgabe der Wertermittlung
Bezirksregierung Köln
Dezernat 33
-Ländliche Entwicklung, Bodenordnung-
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Telefon: 0221 / 147-2033
Flurbereinigung Soller-Frangenheim
Donnerstag, den 15.11.2012 um 11.00 Uhr,
in der Bürgerbegegnungsstätte der Gemeinde Vettweiß,
Gereonstraße 14, 52391 Vettweiß.
In diesem Termin können Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung vor-gebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass in diesem Termin nur allgemeine Erläuterungen zu der im Flurbereinigungsverfahren Soller-Frangenheim durchgeführten Bewertung und keine Auskünfte über die Bewertung der einzelnen Grundstücke gegeben werden. Hierfür ist der unter Ziffer I. aufgeführte Termin vorgesehen. Der Anhörungstermin wird voraussichtlich um 12.00 Uhr beendet sein. Beteiligte, die mit den Ergebnissen der Wertermittlung einverstanden sind, brauchen zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen.
Sollten Sie an der Wahrnehmung des Anhörungstermins verhindert sein, werden Ein-wendungen auch schriftlich bis zum 01.12.2012 entgegen genommen. Eventuelle Ein-wendungen sind zu richten an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, 50606 Köln. Bitte geben Sie das Aktenzeichen: 33.43 -5 11 01- und das betroffene Grundstück an.
Zu den Beteiligten, die zu den unter Ziffer I. und II. aufgeführten Terminen eingeladen werden, gehören die Teilnehmer und die Nebenbeteiligten.
Teilnehmer sind die Eigentümer der zum Flurbereinigungsverfahren gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten.
Nebenbeteiligte sind:
a) Gemeinden und Gemeindeverbände,
b) andere Körperschaften des öffentlichen Rechts,
c) Wasser- und Bodenverbände,
d) Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigten oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken und
e) Empfänger neuer Grundstücke nach den §§ 54 und 55 FlurbG.
Im Auftrag
gez. Rombey
Bekanntmachungen der 38. Kalenderwoche 2012
Rathaus am 05.10.2012 geschlossen
Am Freitag, 05. Oktober 2012 bleiben alle Dienststellen des Rathauses wegen des jährlichen Betriebsausflugs geschlossen.
Ich bitte um Ihr Verständnis.
STADT NIDEGGEN
Die Bürgermeisterin
M. Göckemeyer
Neuer Standort für Altglascontainer im Stadtteil Nideggen an der Trafo-Station vor Gut Kirschbaum
Der bisherige Standort am REWE Markt wurde auf Wunsch des Betreibers geschlossen.
Nun haben wir ca. 200 Meter vom alten Standort entfernt an der Trafo-Station vor Gut Kirschbaum (an der L 249) einen neuen Standort für die Altglascontainer gefunden.
Der Platz ist gut erreichbar und kann mit Fahrzeugen problemlos angefahren werden.
An der Rather Straße stehen ab sofort keine Altglascontainer mehr zur Verfügung.
Ihre Abfallberatung
Kath. Grundschule St. Antonius Embken stellt sich vor
Die Grundschule Embken lädt interessierte Eltern zukünftiger Schulneulinge zu einem Informationsabend ein. Diese Veranstaltung findet am
Dienstag, 02. Oktober 2012 um 19.30 Uhr
in den Räumlichkeiten der Schule, St. Antoniusstraße 10 in Nideggen-Embken statt.
An diesem Abend haben Sie Gelegenheit, die Schwerpunkte der Schule mit ihren pädagogischen, räumlichen und personellen Möglichkeiten kennenzulernen.
Familienzentrum Rappelkiste - Spielplatzinitiative in Schmidt geht weiter
Das Familienzentrum Rappelkiste möchte den Spielplatz „Im Wiesental“ wieder auf Vordermann bringen. Aus diesem Grunde hatte man sich bei der Fanta-Spielplatz-initiative beworben und per Abstimmung im Internet einen Zuschuss von 5000,00 Euro zur Sanierung erhalten.
Da mit diesem Betrag aber lediglich eine Teilsanierung möglich wäre, das Familienzentrum aber eine Komplettsanierung für alle Altersgruppen angestrebt, ist man auf weitere Spender und Sponsoren angewiesen. Besonders die Schmidter Bürger werden gebeten, dieses Projekt zu unterstützen. In den nächsten Tagen werden die Leiter des Sanierungsprojekts, mit Sandeimern ausgerüstet, die Schmidter Bürger aufsuchen, ob diese bereit sind, symbolisch einen Eimer Sand zur Sanierung zu spenden. Von dem gespendeten Betrag soll dann ein großes Sandfeld auf dem Spielplatz entstehen.
Bei Fragen zur Spenden- bzw. Sanierungsaktion wenden Sie sich bitte an die Leiterin des Familienzentrums Steffi Schneider unter der Tel. 02474/398.
Bekanntmachung des Wahlleiters zur Kommunalwahl am 30.08.2009
Der bei der Kommunalwahl am 30. August 2009 über die Reserveliste der SPD in den Rat der Stadt Nideggen gewählte Bewerber
Georg Hau, Palander Straße 26, 52385 Nideggen,
hat am 23.08.2012 unwiderruflich auf sein Ratsmandat verzichtet.
Gemäß § 45 Abs. 2 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-West¬falen (Kommunalwahlgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.06.1998 (GV. NRW. S. 454, 509, 1999 S. 70), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Mai 2011 (GV. NRW. S. 238), stelle ich fest, dass die in der Reserveliste der Reihenfolge nach nächste Bewerberin in den Rat der Stadt Nideggen nachrückt, und zwar:
Frau Ulrike Weingart, Sperberweg 19, 52385 Nideggen.
Frau Weingart hat die auf sie entfallende Wahl angenommen. Die Erklärung ist am 30.08.2012 bei mir eingegangen.
Ich stelle hiermit fest, dass Frau Ulrike Weingart aus der Reserveliste der SPD zum Mitglied des Rates der Stadt Nideggen gewählt ist.
Gegen diese Feststellung können
a) jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes,
b) die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
c) die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats vom Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung beim Wahlleiter der Stadt Nideggen, Rathaus, Zülpicher Straße 1, 52385 Nideggen, Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Nideggen, den 14.09.2012
STADT NIDEGGEN
Der Wahlleiter
(Weber)
Satzung vom 28. August 2012 zur VI. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Nideggen vom 10.07.1996
Aufgrund von § 7 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 41 Abs. 1 Satz 2 Bstb. f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW, S. 666 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV NRW, S. 380 ff.), hat der Rat der Stadt Nideggen am 28.08.2012 mit Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Rates die folgende Änderungssatzung beschlossen:
Die Hauptsatzung der Stadt Nideggen vom 10.07.1996, zuletzt geändert durch die V. Änderung der Hauptsatzung vom 08.06.2010, wird wie folgt geändert:
Artikel 1
§ 3 wird wie folgt geändert:
Abs. 5 erhält die folgende Fassung:
Zur Abgeltung des ihm durch die Wahrnehmung seiner Aufgaben entstehenden Aufwandes erhält er eine monatliche Aufwandsentschädigung nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 Satz 2 der Entschädigungsverordnung. Daneben steht dem Ortsvorsteher Ersatz des Verdienstausfalls nach Maßgabe des § 39 Abs. 7 Satz 7 i.V.m. § 45 Abs. 1 GO.
Artikel 2
§ 11 wird wie folgt geändert:
Abs. 1 erhält die folgende Fassung:
Die Ratsmitglieder erhalten eine Aufwandsentschädigung in Form eines monatlichen Pauschalbetrages und ein Sitzungsgeld nach Maßgabe der EntschVO für die Teilnahme an Rats-, Ausschuss-, Fraktionssitzungen. Die Anzahl der Fraktionssitzungen, für die das Sitzungsgeld gezahlt wird, wird auf 20 Sitzungen im Jahr beschränkt.
Diese Satzung tritt am 01.09.2012 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende VI Satzung vom 28.08.2012 zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Nideggen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a) Eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt;
b) Diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden;
c) Der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) Der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Nideggen, den 28.08.2012
Die Bürgermeisterin
M. Göckemeyer
Abfalltermine Oktober 2012
Restmüll
Freitag, 05.10 (14-tgl. u. 4-wö.) und Donnerstag, 18.10.2012 (14-tgl.); Abenden, Rath
Mittwoch, 10.10. (14-tgl. u. 4-wö.) und 24.10.2012 (14-tgl.); Nideggen
Donnerstag, 11.10. (14-tgl.u. 4-wö) und 25.10.2012 (14-tgl.); Brück, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim, Schmidt
Biotonne
Dienstag, 09.10. und 23.10.2012; Nideggen, Schmidt
Mittwoch, 10.10. und 24.10.2012; Abenden, Brück, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim, Rath
Gelbe Tonne
Montag, 01.10., 15.10 und 29.10.2012; Nideggen, Rath
Dienstag, 02.10., 16.10 und 30.10.2012; Brück, Schmidt
Donnerstag, 04.10.; Mittwoch 17.10. und 31.10.2012; Abenden, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim
Papier
Donnerstag, 04.10., Mittwoch, 31.10.2012; Nideggen
Freitag, 05.10.2012; Brück, Rath
Samstag, 13.10.2012; Abenden, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim
Schadstoffmobil
Wollersheim, Zucker- / Bachstraße; 10.00 – 10.45 Uhr, 24.10.2012
Muldenau, Dorfplatz, 11.00 - 11.30 Uhr; 24.10.2012
Abenden, Parkplatz Freizeitzentrum, 12.05 - 12.45 Uhr; 24.10.2012
Nideggen, Rather Straße/St. Florianweg, 13.45 – 14.30 Uhr; 24.10.2012
Rath, Kirmesplatz, 14.45 – 15.15 Uhr; 24.10.2012
Schmidt, Parkplatz Sparkasse, 15.45 – 16.30 Uhr; 24.10.2012
Zusätzliche Schadstofftermine 2012 beim ELC Horm, Pfarrer-Pleus-Straße 46:
Sa. 8.00 – 13.00 Uhr: 03.11. 2012.
Kühl- und Elektrogeräte
Montag, 22.10.2012; Nideggen, Rath
Dienstag, 23.10.2012; Brück, Schmidt
Mittwoch, 24.10.2012; Abenden, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim
Grünabfuhr
Samstag, 06.10.2012
Abenden, Parkplatz Festhalle; 08.00 - 09.00 Uhr
Wollersheim, Feuerwehrgerätehaus; 09.30 - 10.30 Uhr
Embken, Parkplatz neuer Friedhof; 10.45 - 12.00 Uhr
Muldenau, Dorfplatz; 12.45 - 13.15 Uhr
Berg, Dorfplatz; 13.30 - 14.30 Uhr
Samstag, 13.10.2012
Schmidt, Parkplatz Wildpark; 08.00 - 13.00 Uhr
Brück, Kirmesplatz; 08.00 - 09.00 Uhr
Rath, Dorfplatz; 09.30 - 11.30 Uhr
Nideggen, Parkplatz Danzley; 12.15 - 14.15 Uhr
Sperrmüll
Anmeldezeitraum für die Sperrmüllentsorgung im November 2012:
29.10. bis 14.11.2012
Die VHS Rur-Eifel
Die Volkshochschule ist die Einrichtung der Kommunen zur Förderung der Erwachsenenbildung.
In der VHS Rur-Eifel haben sich unter der Federführung des Kulturbetriebes der Stadt Düren 11 Städte und Gemeinden des Kreises zusammengeschlossen und bieten eine breite Palette von Kursen und Veranstaltungen bürgernah an. Das Jahresprogrammheft liegt an vielen Stellen im Stadtgebiet aus.
Nähere Informationen erhalten Sie im Sekretariat der VHS Rur-Eifel (02421-252577) oder direkt beim Zweigstellenleiter für Nideggen, Horst Steinberg (02429-3145).
Bekanntmachungen der 40. Kalenderwoche 2012
Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 2013/2014
Nach dem Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) in der z.Zt. gültigen Fassung, werden zum 1. August 2013 alle Kinder, die bis zum 30. September 2013 das sechste Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig und sind von den Erziehungsberechtigten bis spätestens 15. November des Jahres, das dem Beginn der Schulpflicht vorausgeht, zum Besuch der Grundschule anzumelden.
Im Rahmen des Anmeldeverfahrens stellt die Schule fest, ob die Kinder die deutsche Sprache hinreichend beherrschen, um am Unterricht teilnehmen zu können.
Kinder, die nach dem 01.10.2013 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit).
Jedes Kind hat einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität (§ 46 Abs. 3 Schulgesetz NRW). Die schulpflichtig werdenden und die auf Antrag einzuschulenden Kinder müssen bei der gewählten Grundschule angemeldet werden. Das Familienstammbuch oder eine Geburtsurkunde des anzumeldenden Kindes sind vorzulegen.
Anmeldetermine:
Gemeinschaftsgrundschule Nideggen, Konrad-Adenauer-Straße 1, 52385 Nideggen
Montag, 22.10.2012: 08.00 bis 13.00 Uhr
Für die Grundschule Nideggen handelt es sich um reine Anmeldetermine. An diesem Tag wird Ihnen der genaue Termin (Tag und Uhrzeit) zur Testung Ihres Kindes auf Schulfähigkeit genannt. Daher ist an den Anmeldeterminen eine Vorstellung Ihres Kindes nicht erforderlich.
Kath. Grundschule Schmidt, Nideggener Straße 6, 52385 Nideggen
Dienstag, 30.10.2012: 08.00 bis 10.30 Uhr
für alle Kinder, deren Nachname mit den Anfangsbuchstaben A – M beginnt,
Dienstag, 30.10.2012: 10.30 bis 13.00 Uhr
für alle Kinder, deren Nachname mit den Anfangsbuchstaben N –Z beginnt.
Die Eltern bringen bitte das Stammbuch mit – beide Erziehungsberechtigte müssen die Anmeldung unterschreiben.
Hier müssen die Kinder bei der Anmeldung mitkommen. Es erfolgt eine Testung durch die Schulleitung.
Kath. Grundschule Embken, St. Antoniusstraße 10, 52385 Nideggen
Mittwoch, 24.10.2012: 08.00 bis 10.30 Uhr
für alle Kinder, deren Nachname mit den Anfangsbuchstaben A – K beginnt,
Mittwoch, 24.10.2012: 10.30 bis 13.00 Uhr
für alle Kinder, deren Nachname mit den Anfangsbuchstaben L – Z beginnt.
Die Eltern bringen bitte das Stammbuch mit – beide Erziehungsberechtigten müssen die Anmeldung unterschreiben.
Die Kinder müssen bei der Anmeldung nicht mitkommen. Die Eltern erhalten bei der Anmeldung einen Termin für das Unterrichtsspiel der Kinder und einen darauf folgenden Eltern Gesprächstermin.
Es wird darauf hingewiesen, dass Schülerfahrkosten nach der Schülerfahrkostenverordnung nur übernommen werden, wenn der Schulweg zur nächstgelegenen Grundschule in der einfachen Entfernung mehr als zwei Kilometer beträgt.
Daraus folgt, dass beim Besuch einer anderen als zu der Wohnung nächstgelegenen Grundschule der gewünschten Schulart, vom Schulträger keine Fahrkostenerstattung erfolgt.
STADT NIDEGGEN
Die Bürgermeisterin
M. Göckemeyer
Hubertusmesse auf Burg Nideggen
Der Kreis Düren richtet in Zusammenarbeit mit der Kreisjägerschaft Düren e.V. am
Sonntag, 21. Oktober 2012 ab 10.30 Uhr
auf Burg Nideggen die diesjährige Hubertusmesse aus.
Alle Bürgerinnen und Bürger sind hierzu herzlich eingeladen.
Ehrung von Sportlerinnen , Sportlern und Mannschaften durch den Kreis Düren und Sportlerwahl 2012
(Leistungszeitraum: 01.12.211 – 20.11.2012) Zu Beginn des Jahres 2013 findet die Sportlerehrung des Kreises Düren für das Sportjahr 2012 statt.
Geehrt werden Sportlerinnen, Sportler und Mannschaften, die im Jahr 2012 besondere sportliche Leistungen erbracht haben.
Die Ehrung erfolgt nach den Sportförderungsrichtlinien des Kreises Düren und können auf der Internetseite des Kreises Düren unter www.kreis-dueren.de > Kreishaus > Bildung, Kultur & Sport > Sport eingesehen werden.Wenn die Möglichkeit der elektronischen Datenverarbeitung nicht besteht, können die Meldeformulare und die Sportförderungsrichtlinien telefonisch unter 02421 / 22-2812 angefordert werden und nach dem Ausfüllen per Post wieder eingereicht werden.
Es ist auch möglich, die Meldeformulare per E-Mail und die Leistungsnachweise per Post einzusenden.
Die Meldung der Sportlerinnen, Sportler und Mannschaften, die gemäß den Sportförderungsrichtlinien des Kreises Düren und auf Grund ihrer Leistungen für eine Ehrung durch den Kreis Düren in Frage kommen, muss spätestens bis zum
26. Oktober 2012
beim Kreis Düren erfolgen.
Auch bei der Sportlerehrung 2012 ist die Auszeichnung einer Sportlerin des Jahres, eines Sportlers des Jahres und einer Mannschaft des Jahres vorgesehen. Diese Auszeichnung erfolgt für besonders markante sportliche Leistungen oder für besondere Ereignisse, die dem Bereich der sportlichen Fairness zuzuordnen sind.
Meldungen in dieser Rubrik müssen ebenfalls spätestens bis zum 26.10.2012, wenn möglich, per E-Mail (Meldebogen im Internet unter www.kreis-dueren.de Rückmeldung des ausgefüllten Formulars per Mail an erfolgen. Aber auch hier ist die Anforderung telefonisch und Rückmeldung über den Postweg möglich.
Einwohnerstatistik vom 31.08.2012
Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden Der Vorsitzende des Betriebsausschusses
Am Montag, den 8. Oktober 2012 findet um 17:00 Uhr im Sitzungszimmer des Verwaltungs- und Betriebsgebäudes in 52391 Vettweiß, Seelenpfad 1, die 8. Betriebsausschusssitzung statt.
TAGESORDNUNG:
I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Betriebsausschusssitzung durch den Vorstizenden
a) Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
b) Tagesordnung
2. Kenntnisnahme Zwischenbericht 2. Quartal 2012
3. Beartung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2011
4. Erweiterung des Verbandsgebietes um die Ortschaften Wissersheim und Rath der Gemeinde Nörvenich
5. Mitteilungen und Anfragen
II. Nichtöffentlicher Teil
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung über die Auftragsvergabe zur Durchführung von Tiefbauarbeiten in Nörvernich, Bahnhofstraße
2. Auftragsvergabe zur Implentierung eines Dokumentenmanagement- und Archivierungssystems
3. Mitteilungen und Anfragen
Konrad Becker
Vorsitzender des Betriebsausschusses
Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden Der Vorsitzende der Verbandsversammlung
Am Montag, den 8. Oktober 2012 findet um 18:15 Uhr im Sitzungszimmer des Verwaltungs- und Betriebsgebäudes in 52391 Vettweiß, Seelenpfad 1, die 7. Verbandsversammlung statt.
TAGESORDNUNG:
I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Betriebsausschusssitzung durch den Vorstizenden
a) Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
b) Tagesordnung
2. Beratung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2010
3. Beratung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2011
4. Erweiterung des verbandsgebietes um die Ortschaften Wissersheim und Rath der Gemeinde Nörvenich
5. Neubesetzung des Betriebsausschusses
6. Mitteilungen und Fragen
II. Nichtöffentlicher Teil
1. Mitteilungen und Anfragen
Konrad Becker
Vorsitzender des Betriebsausschusses
Die VHS Rur-Eifel
Die Volkshochschule ist die Einrichtung der Kommunen zur Förderung der Erwachsenenbildung.
In der VHS Rur-Eifel haben sich unter der Federführung des Kulturbetriebes der Stadt Düren 11 Städte und Gemeinden des Kreises zusammengeschlossen und bieten eine breite Palette von Kursen und Veranstaltungen bürgernah an. Das Jahresprogrammheft liegt an vielen Stellen im Stadtgebiet aus.
Nähere Informationen erhalten Sie im Sekretariat der VHS Rur-Eifel (02421-252577) oder direkt beim Zweigstellenleiter für Nideggen, Horst Steinberg (02429-3145).
Flurbereinigung Merzenich
Im Flurbereinigungsverfahren Merzenich wird hiermit gemäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S.2794), die Schlussfeststellung angeordnet. Es wird festgestellt, dass
1.die Ausführung des Flurbereinigungsverfahrens nach dem Flurbereinigungsplan und den dazu ergangenen Nachträgen 1 - 4 bewirkt ist,
2.den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen,
3.die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft abgeschlossen sind,
4.die Beteiligten ihre Verpflichtungen gegenüber der Teilnehmergemeinschaft erfüllt haben.
Das Flurbereinigungsverfahren endet mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft. Gleichzeitig erlischt die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Merzenich. Damit erlöschen auch die Rechte und Pflichten ihres Vorstandes.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tage seiner öffentlichen Bekanntmachung Klage erhoben werden. Die Klage ist bei dem
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen – 9a Senat (Flurbereinigungsgericht) – Aegidiikirchplatz 5 48143 Münster
schriftlich zu erheben.
Es wird darauf hingewiesen, dass in der Klageschrift als Klagegegner das Land Nordrhein-Westfalen anzugeben ist.
Im Auftrag
(LS)
gez. Frauenrath
Regierungsvermessungsdirektorin
Bekanntmachungen der 42. Kalenderwoche 2012
Rathaus geschlossen
Alle Dienststellen des Rathauses Nideggen bleiben am
Freitag, den 02. November 2012 (Freitag nach Allerheiligen)
geschlossen. Ich bitte um Beachtung.
STADT NIDEGGEN
Die Bürgermeisterin
Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 2013/2014
Nach dem Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) in der zzt. gültigen Fassung, werden zum 1. August 2013 alle Kinder, die bis zum 30. September 2013 das sechste Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig und sind von den Erziehungsberechtigten bis spätestens 15. November des Jahres, das dem Beginn der Schulpflicht vorausgeht, zum Besuch der Grundschule anzumelden. Im Rahmen des Anmeldeverfahrens stellt die Schule fest, ob die Kinder die deutsche Sprache hinreichend beherrschen, um am Unterricht teilnehmen zu können.
Kinder, die nach dem 01.10.2013 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit).
Jedes Kind hat einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität (§ 46 Abs. 3 Schulgesetz NRW). Die schulpflichtig werdenden und die auf Antrag einzuschulenden Kinder müssen bei der gewählten Grundschule angemeldet werden. Das Familienstammbuch oder eine Geburtsurkunde des anzumeldenden Kindes sind vorzulegen.
Anmeldetermine:
Gemeinschaftsgrundschule Nideggen, Konrad-Adenauer-Straße 1, 52385 Nideggen
Montag, 22.10.2012: 08.00 bis 13.00 Uhr
Für die Grundschule Nideggen handelt es sich um reine Anmeldetermine. An diesem Tag wird Ihnen der genaue Termin (Tag und Uhrzeit) zur Testung Ihres Kindes auf Schulfähigkeit genannt. Daher ist an den Anmeldeterminen eine Vorstellung Ihres Kindes nicht erforderlich.
Kath. Grundschule Schmidt, Nideggener Straße 6, 52385 Nideggen
Dienstag, 30.10.2012: 08.00 bis 10.30 Uhr
für alle Kinder, deren Nachname mit den Anfangsbuchstaben A – M beginnt,
Dienstag, 30.10.2012: 10.30 bis 13.00 Uhr
für alle Kinder, deren Nachname mit den Anfangsbuchstaben N –Z beginnt.
Die Eltern bringen bitte das Stammbuch mit – beide Erziehungsberechtigte müssen die Anmeldung unterschreiben.
Hier müssen die Kinder bei der Anmeldung mitkommen. Es erfolgt eine Testung durch die Schulleitung.
Kath. Grundschule Embken, St. Antoniusstraße 10, 52385 Nideggen
Mittwoch, 24.10.2012: 08.00 bis 10.30 Uhr
für alle Kinder, deren Nachname mit den Anfangsbuchstaben A – K beginnt,
Mittwoch, 24.10.2012: 10.30 bis 13.00 Uhr
für alle Kinder, deren Nachname mit den Anfangsbuchstaben L – Z beginnt.
Die Eltern bringen bitte das Stammbuch mit – beide Erziehungsberechtigten müssen die Anmeldung unterschreiben.
Die Kinder müssen bei der Anmeldung nicht mitkommen. Die Eltern erhalten bei der Anmeldung einen Termin für das Unterrichtsspiel der Kinder und einen darauf folgenden Eltern Gesprächstermin.
Es wird darauf hingewiesen, dass Schülerfahrkosten nach der Schülerfahrkostenverordnung nur übernommen werden, wenn der Schulweg zur nächstgelegenen Grundschule in der einfachen Entfernung mehr als zwei Kilometer beträgt.
Daraus folgt, dass beim Besuch einer anderen als zu der Wohnung nächstgelegenen Grundschule der gewünschten Schulart, vom Schulträger keine Fahrkostenerstattung erfolgt.
STADT NIDEGGEN
Die Bürgermeisterin
Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2013 / 2014 (Beginn ab dem 01.08.2013)
Das Familienzentrum „Rappelkiste“ in Nideggen-Schmidt macht darauf aufmerksam, dass die Erziehungsberechtigten, die ihre Kinder für das kommende Kindergartenjahr 2013/2014 anmelden möchten, die Anmeldung bis spätestens Freitag, den 21.Dezember 2012 bei der Leitung der Einrichtung, Steffi Schneider, abgeben sollten. Nach Terminvereinbarung wird Ihnen das pädagogische und familienorientierte Konzept erläutert und durch die Einrichtung geführt.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Kita & Familienzentrum „Rappelkiste“
Im Wiesental 5
52385 Nideggen - Schmidt
Tel. 02474/398
www.rappelkiste-schmidt.de
Neuer Standort für alle Altglascontainer im Stadtteil Nideggen
Der bisherige Standort am REWE Markt wurde auf Wunsch des Betreibers geschlossen. Nun haben wir ca. 200 Meter vom alten Standort entfernt an der Trafostation vor Gut Kirschbaum (an der L 249) einen neuen Standort für die Altglascontainer gefunden. Der Platz ist gut erreichbar und kann mit Fahrzeugen problemlos angefahren werden. An der Rather Straße stehen ab sofort keine Altglascontainer mehr zur Verfügung.
Ihre Abfallberatung
Aussschusssitzung Bildung, Soziales und Sport am 23.10.2012
Am Dienstag, den 23.10.2012, 19:00 Uhr, findet die 13. Sitzung Ausschusses für Bildung, Soziales und Sport der Stadt Nideggen im Bürgersaal der Begegnungsstätte Nideggen, Im Vogelsang, statt.
TAGESORDNUNG:
I. Öffentlicher Teil
1. Regularien
2. Beteiligung der Nachbarkommune im Rahmen der gemeinsamen Schulentwicklungsplanung hier: Stellungnahme zur Gründung einer Schulkooperation im Realschulbereich der Gemeinde Vettweiß und der Stadt Zülpich
3. Beteiligung der Nachbarkommunen im Rahmen der gemeinsamen Schulentwicklungsplanung hier: Errichtung einer Sekundarschule durch die Kommunen Hürtgenwald, Monschau und Simmerath
4. Anträge von Fraktionen
4.1 Antrag der FDP-Fraktion: Kein Jugendlicher ohne Ausbildungsplatz
5. Bericht der Schulleitungen
6. Bekanntgaben
7. Anregungen
II. Nichtöffentlicher Teil
8. Regularien
9. Musikschule in Nideggen
10. Integration Schülerspezialverkehr
11. Bekanntgaben
12. Anregungen
STADT NIDEGGEN
Die Bürgermeisterin
Abfalltermine November 2012
Restmüll
Freitag, 02.11. (14-tgl. u. 4-wö.), Donnerstag, 15.11. (14-tgl.) und Donnerstag, 29.11.2012 (14 tägl. u. 4-wö.); Abenden, Rath
Mittwoch, 07.11. (14-tgl. u. 4-wö.) und 21.11.2012 (14-tgl.); Nideggen
Donnerstag, 08.11. (14-tgl.u. 4-wö) und 22.11.2012 (14-tgl.); Brück, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim, Schmidt
Biotonne
Dienstag, 06.11. und 20.11.2012; Nideggen, Schmidt
Mittwoch, 07.11. und 21.11.2012; Abenden, Brück, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim, Rath
Gelbe Tonne
Montag, 12.11. und 26.11.2012; Nideggen, Rath
Dienstag, 13.11. und 27.11.2012; Brück, Schmidt
Mittwoch, 14.11. und 28.11.2012; Abenden, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim
Papier
Freitag, 02.11. und 30.11.2012; Brück, Rath
Samstag, 10.11.2012; Abenden, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim, Schmidt
Donnerstag, 29.11.2012; Nideggen
Schadstoffmobil
Wollersheim, Zucker-/Bachstraße, 14.11.2012, 10.00 - 10.45 Uhr
Embken, Kirche, 14.11.2012, 11.00 - 11.45 Uhr
Berg, Dorfplatz, 14.11.2012, 12.05 - 12.45 Uhr
Nideggen, Rather Straße/St. Florianweg, 14.11.2012, 13.45 - 14.30 Uhr
Rath, Kirmesplatz, 14.11.2012, 14.45 - 15.15 Uhr
Schmidt, Parkplatz Sparkasse, 14.11.2012, 15.45 - 16.30 Uhr
Zusätzlicher Schadstofftermin 2012 beim ELC Horm, Pfarrer-Pleus-Straße 46: Sa. 8.00 – 13.00 Uhr: 03.11. 2012.
Grünabfuhr
Samstag, 10.11.2012
Abenden, Parkplatz Festhalle; 08.00 – 09.00 Uhr
Wollersheim, Feuerwehrgerätehaus; 09.30 – 10.30 Uhr
Embken, Parkplatz neuer Friedhof; 10.45 – 12.00 Uhr
Muldenau, Dorfplatz; 12.45 – 13.15 Uhr
Berg, Dorfplatz; 13.30 – 14.30 Uhr
Samstag, 17.11.2012
Schmidt, Parkplatz Wildpark; 08.00 – 13.00 Uhr
Brück, Kirmesplatz; 08.00 – 09.00 Uhr
Rath, Dorfplatz; 09.30 – 11.30 Uhr
Nideggen, Parkplatz Danzley; 12.15 – 14.15 Uhr
Sperrmüll
Anmeldezeitraum für die Sperrmüllentsorgung im November 2012:
29.10. bis 14.11.2012
Veröffentlichung des Standesamtes
Standesamt Nideggen
Der Standesbeamte
52385 Nideggen
In der Zeit vom 01. September 2012 bis 30. September 2012 wurden im Standesamt Nideggen folgende Beurkundungen vorgenommen:
Sterbefälle:
Katharina Bliersbach, Paul-Schaaff-Straße 13, Nideggen, verstorben am 08.09.2012
Lilian Lutterbach, Wildparkstraße 8, Nideggen, Stadtteil Schmidt, verstorben am 07.09.2012
Dieter Kerp, Pützweg 6, Nideggen, Stadtteil Wollersheim, verstorben am 15.09.2012
Helga Büschel, Wildparkstraße 4, Nideggen, Stadtteil Schmidt, verstorben am 14.09.2012
Paula Goertz, Bahnhofstraße 24, Nideggen, verstorben am 24.09.2012
Karl Josef Doll, Vochemer Straße 18, Brühl, verstorben am 26.09.2012
Eheschließungen:
Matthias Bojer und Simone Raubach, beide wohnhaft in Vettweiß, Gemeindeteil Soller, Kelzer Weg 2, Eheschließung am 07.09.2012
Dieter Kämmerling und Ingrid Winkler, beide wohnhaft in Eschweiler, Indestraße 143, Eheschließung am 07.09.2012
Michael Roß, wohnhaft in Weilerswist, Berliner Straße 7, und Janina Priesterath, wohnhaft in Weilerswist, Maarweg 18, Eheschließung am 07.09.2012
Matthias Bergs und Vera Palm, beide wohnhaft in Hürtgenwald, Gemeindeteil Vossenack, Im Unterdorf 64, Eheschließung am 07.09.2012
Philipp Roth und Marisa Merz, beide wohnhaft in Titz, Claudiusstraße 19, Eheschließung am 20.09.2012
Ralf Burchardt und Andrea Mäntele, beide wohnhaft in Nörvenich, Gemeindeteil Binsfeld, Albert-Schweitzer-Straße 16, Eheschließung am 21.09.2012
Felix Volk und Nadine Rau, beide wohnhaft in Elsdorf, Köln-Aachener-Straße 4, Eheschließung am 21.09.2012
Uwe Thiemann und Margret Korbanek, beide wohnhaft in Nideggen, Stadtteil Muldenau, Ulmenstraße 32, Eheschließung am 28.09.2012
Hubertusmesse auf Burg Nideggen
Der Kreis Düren richtet in Zusammenarbeit mit der Kreisjägerschaft Düren e.V. am
Sonntag, 21. Oktober 2012 ab 10.30 Uhr
auf Burg Nideggen die diesjährige Hubertusmesse aus.
Alle Bürgerinnen und Bürger sind hierzu herzlich eingeladen.
Ehrung von Sportlerinnen , Sportlern und Mannschaften durch den Kreis Düren und Sportlerwahl 2012
(Leistungszeitraum: 01.12.211 – 20.11.2012)
Zu Beginn des Jahres 2013 findet die Sportlerehrung des Kreises Düren für das Sportjahr 2012 statt.
Geehrt werden Sportlerinnen, Sportler und Mannschaften, die im Jahr 2012 besondere sportliche Leistungen erbracht haben.
Die Ehrung erfolgt nach den Sportförderungsrichtlinien des Kreises Düren und können auf der Internetseite des Kreises Düren unter www.kreis-dueren.de > Kreishaus > Bildung, Kultur & Sport > Sport eingesehen werden.
Wenn die Möglichkeit der elektronischen Datenverarbeitung nicht besteht, können die Meldeformulare und die Sportförderungsrichtlinien telefonisch unter 02421 / 22-2812 angefordert werden und nach dem Ausfüllen per Post wieder eingereicht werden.
Es ist auch möglich, die Meldeformulare per E-Mail und die Leistungsnachweise per Post einzusenden.
Die Meldung der Sportlerinnen, Sportler und Mannschaften, die gemäß den Sportförderungsrichtlinien des Kreises Düren und auf Grund ihrer Leistungen für eine Ehrung durch den Kreis Düren in Frage kommen, muss spätestens bis zum
26. Oktober 2012
beim Kreis Düren erfolgen.
Auch bei der Sportlerehrung 2012 ist die Auszeichnung einer Sportlerin des Jahres, eines Sportlers des Jahres und einer Mannschaft des Jahres vorgesehen. Diese Auszeichnung erfolgt für besonders markante sportliche Leistungen oder für besondere Ereignisse, die dem Bereich der sportlichen Fairness zuzuordnen sind.
Meldungen in dieser Rubrik müssen ebenfalls spätestens bis zum 26.10.2012, wenn möglich, per E-Mail (Meldebogen im Internet unter www.kreis-dueren.de Rückmeldung des ausgefüllten Formulars per Mail an erfolgen. Aber auch hier ist die Anforderung telefonisch und Rückmeldung über den Postweg möglich.
100. Geburtstag
Am 24. Oktober 2012 feiert
Frau Pelagia Breuer aus Schmidt
ihren 100. Geburtstag.
Zu diesem ganz besonderen Fest gratulieren wir von dieser Stelle aus ganz herzlich und geben der Jubilarin die besten Wünsche für ihr weiteres Leben mit auf den Weg.
Anschrift:
Seniorenresidenz Schroeteler, 52385 Nideggen-Schmidt, Nideggener Str. 29
Die VHS Rur-Eifel
Die Volkshochschule ist die Einrichtung der Kommunen zur Förderung der Erwachsenenbildung.
In der VHS Rur-Eifel haben sich unter der Federführung des Kulturbetriebes der Stadt Düren 11 Städte und Gemeinden des Kreises zusammengeschlossen und bieten eine breite Palette von Kursen und Veranstaltungen bürgernah an. Das Jahresprogrammheft liegt an vielen Stellen im Stadtgebiet aus.
Nähere Informationen erhalten Sie im Sekretariat der VHS Rur-Eifel (02421-252577) oder direkt beim Zweigstellenleiter für Nideggen, Horst Steinberg (02429-3145).
Bekanntmachungen der 44. Kalenderwoche 2012
Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2013 / 2014
Das Familienzentrum „Rappelkiste“ in Nideggen-Schmidt macht darauf aufmerksam, dass die Erziehungsberechtigten, die ihre Kinder für das kommende Kindergartenjahr 2013/2014 anmelden möchten, die Anmeldung bis spätestens Freitag, den 21.Dezember 2012 bei der Leitung der Einrichtung, Steffi Schneider, abgeben sollten. Nach Terminvereinbarung wird Ihnen das pädagogische und familienorientierte Konzept erläutert und durch die Einrichtung geführt.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Kita & Familienzentrum „Rappelkiste“
Im Wiesental 5
52385 Nideggen - Schmidt
Tel. 02474/398
www.rappelkiste-schmidt.de
Neuer Standort für alle Altglascontainer im Stadtteil Nideggen
Der bisherige Standort am REWE Markt wurde auf Wunsch des Betreibers geschlossen. Nun haben wir ca. 200 Meter vom alten Standort entfernt an der Trafostation vor Gut Kirschbaum (an der L 249) einen neuen Standort für die Altglascontainer gefunden. Der Platz ist gut erreichbar und kann mit Fahrzeugen problemlos angefahren werden. An der Rather Straße stehen ab sofort keine Altglascontainer mehr zur Verfügung.
Ihre Abfallberatung
Rentensprechtag
Der nächste Rentensprechtag findet am
Mittwoch, dem 21. November 2012
im Trauzimmer des Rathauses Nideggen, Eingang: Im Vogelsang (gegenüber der Blumenstube Graßmann) in der Zeit vom 08.30 bis 15.30 Uhr statt.
Eine Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02427/ 809-20 ist unbedingt erforderlich! Bringen Sie bitte Ihre Versicherungsunterlagen und Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Ausschusssitzung Stadtentwicklung und Tourismus am 06.11.2012
Am Dienstag, den 06.11.2012, 19:00 Uhr, findet die 10. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Tourismus der Stadt Nideggen im Bürgersaal der Begegnungsstätte Nideggen, Im Vogelsang, statt.
TAGESORDNUNG:
I. Öffentlicher Teil
1. Regularien
2. Anträge Fraktionen
2.1 Antrag der CDU-Fraktion Vorstellung des Nutzungskonzeptes für die "alte" Jugendherberge Rather Straße
2.2 Antrag der SPD-Fraktion Verkehrsberuhigung im Sperberweg
2.3 Antrag der Fraktion Menschen für Nideggen Nideggen 2020
3. Bekanntgaben
4. Anregungen
II. Nichtöffentlicher Teil
5. Anträge von Fraktionen
5.1 Neues SO-/GE-Gebiet Nideggen
5.2 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nideggen N 18
6. Bekanntgaben
7. Anregungen
STADT NIDEGGEN
Die Bürgermeisterin
Abfalltermine November 2012
Restmüll
Freitag, 02.11. (14-tgl. u. 4-wö.), Donnerstag, 15.11. (14-tgl.) und Donnerstag, 29.11.2012 (14 tägl. u. 4-wö.); Abenden, Rath
Mittwoch, 07.11. (14-tgl. u. 4-wö.) und 21.11.2012 (14-tgl.); Nideggen
Donnerstag, 08.11. (14-tgl.u. 4-wö) und 22.11.2012 (14-tgl.); Brück, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim, Schmidt
Biotonne
Dienstag, 06.11. und 20.11.2012; Nideggen, Schmidt
Mittwoch, 07.11. und 21.11.2012; Abenden, Brück, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim, Rath
Gelbe Tonne
Montag, 12.11. und 26.11.2012; Nideggen, Rath
Dienstag, 13.11. und 27.11.2012; Brück, Schmidt
Mittwoch, 14.11. und 28.11.2012; Abenden, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim
Papier
Freitag, 02.11. und 30.11.2012; Brück, Rath
Samstag, 10.11.2012; Abenden, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim, Schmidt
Donnerstag, 29.11.2012; Nideggen
Schadstoffmobil
Wollersheim, Zucker-/Bachstraße, 14.11.2012, 10.00 - 10.45 Uhr
Embken, Kirche, 14.11.2012, 11.00 - 11.45 Uhr
Berg, Dorfplatz, 14.11.2012, 12.05 - 12.45 Uhr
Nideggen, Rather Straße/St. Florianweg, 14.11.2012, 13.45 - 14.30 Uhr
Rath, Kirmesplatz, 14.11.2012, 14.45 - 15.15 Uhr
Schmidt, Parkplatz Sparkasse, 14.11.2012, 15.45 - 16.30 Uhr
Zusätzlicher Schadstofftermin 2012 beim ELC Horm, Pfarrer-Pleus-Straße 46: Sa. 8.00 – 13.00 Uhr: 03.11. 2012.
Grünabfuhr
Samstag, 10.11.2012
Abenden, Parkplatz Festhalle; 08.00 – 09.00 Uhr
Wollersheim, Feuerwehrgerätehaus; 09.30 – 10.30 Uhr
Embken, Parkplatz neuer Friedhof; 10.45 – 12.00 Uhr
Muldenau, Dorfplatz; 12.45 – 13.15 Uhr
Berg, Dorfplatz; 13.30 – 14.30 Uhr
Samstag, 17.11.2012
Schmidt, Parkplatz Wildpark; 08.00 – 13.00 Uhr
Brück, Kirmesplatz; 08.00 – 09.00 Uhr
Rath, Dorfplatz; 09.30 – 11.30 Uhr
Nideggen, Parkplatz Danzley; 12.15 – 14.15 Uhr
Sperrmüll
Anmeldezeitraum für die Sperrmüllentsorgung im November 2012:
29.10. bis 14.11.2012
Einwohnerstatistik vom 30.09.2012
Stadtteil |
Hauptwohnsitz | Nebenwohnsitz | Insgesamt | +/- Vormonat |
Abenden | 781 | 52 | 833 | - 5 |
Berg | 727 | 14 | 741 | + 3 |
Brück | 314 | 11 | 325 | - 1 |
Embken | 786 | 16 | 802 | + 2 |
Muldenau | 178 | 8 | 186 | + 1 |
Nideggen | 3.309 | 119 | 3.428 | + 8 |
Rath | 907 | 12 | 919 | + 6 |
Schmidt | 3.063 | 90 | 3.153 | - 3 |
Wollersheim | 657 | 12 | 669 | - |
Insgesamt | 10.722 | 334 | 11.056 | + 11 |
Martinsumzüge 2012
Stadtteil Abenden Donnerstag, 08.11.2012, 17.30 Uhr ab Kirche
Stadtteil Brück Samstag, 17.11.2012, 18.00 Uhr ab Talstraße
Stadtteil Berg Sonntag, 11.11.2012, 17.30 Uhr ab Kirche
Stadtteil Embken Freitag, 09.11.2012, 18.00 Uhr ab Kirche
Stadtteil Muldenau Sonntag, 18.11.2012, 17.00 Uhr Kirche anschl. Umzug
Stadtteil Nideggen Samstag, 10.11.2012, 18.00 Uhr ab Kirche
Stadtteil Rath Freitag, 09.11.2012, 18.00 Uhr ab Dorfplatz
Stadtteil Schmidt Sonntag, 11.11.2012, 18.00 Uhr ab Kirche
Stadtteil Wollersheim Donnerstag, 08.11.2012, 18.00 Uhr ab Kirche
St. Martins-Zug in Nideggen
Am Samstag, 10. November 2012 startet der St. Martinszug wie gewohnt um 18.00 Uhr ab Kirche. Nach einem kurzen Stopp beim Seniorenhaus Kappen geht es dann weiter in Richtung Feuerwehrgerätehaus, wo in unmittelbarer Nähe das Martinsfeuer abgebrannt wird. Die Ausgabe der Martinswecken erfolgt im Feuerwehrgerätehaus. Dank der Sponsoren, Cafe Hallmanns und CDU-Mitglieder, können auch in diesem Jahr die Martinswecken wieder kostenlos abgegeben werden. Unsere Nideggener Feuerwehr bietet uns auch in diesem Jahr einen leckeren Glühwein an.
Ich möchte darauf hinweisen, dass aus haftungsrechtlichen Gründen nur die Feuerwehr so genannte Pechfackeln mit sich führen darf.
Der St. Martin und ich freuen uns auf viele glückliche Kinderaugen.
Ortsvorsteher Sigurd Nießen
St. Martin in Muldenau 2012
Liebe Kinder, liebe Jugendliche, liebe Eltern, sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
unser St. Martinsfest findet am Sonntag, 18. November 2012 um 17:00 Uhr in der Pfarrkirche St. Barbara Muldenau mit einer kurzen Andacht und Segnung der Martinswecken statt.
Im Anschluss daran ziehen wir mit dem Musikverein Ginnick durch Muldenau. Nach dem Abbrennen des Martinsfeuers werden in der Bürgerbegegnungsstätte die Martinstüten und Wecken ausgeteilt.
Alle Kinder, Eltern, Großeltern, Muldenauer und Besucher sind zu einem gemütlichen Beisammensein in die Bürgerbegegnungsstätte eingeladen. Es gibt heißen Kakao und Glühwein gegen einen geringen Unkostenbeitrag.
Für die Muldenauer Kinder werden die Martinstüten unentgeltlich überreicht.
Ferner können Wertmarken im Wert von 1,70 € für einen Martinswecken oder 3,20 € für eine Tüte mit Wecken und Süßigkeiten bei Familie Schröder, Brückenstraße 4 (Montags und Donnerstags bis 20:00 Uhr bzw. nach telefonischer Vereinbarung), bis Donnerstag 15. November 2012 erworben werden.
Hinweis:
Für die Errichtung des Feuers werden nur geeignete brennbare Materialien, wie Astwerk und Heckenschnitt verwendet. Diese werden von Herrn Schweitzer in der Woche davor abgeholt.
Bitte beachten Sie, dass keine Grünabfälle, frische Baum- und Heckenschnitte, Baumstämme, Wurzeln, Balken und Möbelstücke für die Errichtung des Martinfeuers angenommen werden. Kunststoffe gehören in den gelben Sack oder in die entsprechende Tonne.
Die Grünabfuhr der Stadt Nideggen erfolgt am Samstag, 10. November 2012. Hier besteht die Möglichkeit die Grünabfälle zu entsorgen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexandra Schröder
Brückenstraße 4
Tel: 02425/9099699
E-Mail:
100. Geburtstag
Am 24. Oktober 2012 feiert
Frau Pelagia Breuer aus Schmidt
ihren 100. Geburtstag.
Zu diesem ganz besonderen Fest gratulieren wir von dieser Stelle aus ganz herzlich und geben der Jubilarin die besten Wünsche für ihr weiteres Leben mit auf den Weg.
Anschrift:
Seniorenresidenz Schroeteler, 52385 Nideggen-Schmidt, Nideggener Str. 29
Eiserne Hochzeit in Schmidt
Die Eheleute Anna und Horst Müller aus Schmidt feiern am 07.11.2012 das Fest der
Eisernen Hochzeit.
Von dieser Stelle aus gratulieren wir ganz herzlich zu diesem hohen Festtag und wünschen dem Jubelpaar alles Gute und Gesundheit für viele weitere gemeinsame Jahre.
Die VHS Rur-Eifel
Die Volkshochschule ist die Einrichtung der Kommunen zur Förderung der Erwachsenenbildung.
In der VHS Rur-Eifel haben sich unter der Federführung des Kulturbetriebes der Stadt Düren 11 Städte und Gemeinden des Kreises zusammengeschlossen und bieten eine breite Palette von Kursen und Veranstaltungen bürgernah an. Das Jahresprogrammheft liegt an vielen Stellen im Stadtgebiet aus.
Nähere Informationen erhalten Sie im Sekretariat der VHS Rur-Eifel (02421-252577) oder direkt beim Zweigstellenleiter für Nideggen, Horst Steinberg (02429-3145).
Bekanntmachungen der 46. Kalenderwoche 2012
Infoabend Sekundarschule 04.12.2012
Liebe Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klassen 4!
Sie stehen z.Zt. vor der wichtigen Entscheidung, welche weiterführende Schule Ihr Kind im neuen Schuljahr besuchen soll.
Um Ihnen Informationen und Hilfe bei dieser Entscheidung zu bieten, laden wir Sie und Ihr Kind am
Dienstag, den 04. Dezember 2012, 19.00 Uhr,
in die Sekundarschule Kreuzau/Nideggen (Forum im Schulzentrum Kreuzau) ein.
In einem gemeinsamen Gespräch mit Lehrern und der Schulleitung informieren wir Sie über die für Sie interessanten Besonderheiten unserer Schule und Schulform.
Nach dem Informationsgespräch stehen Ihnen einige Lehrkräfte für weitere Fragen zu den Unterrichtsfächern zur Verfügung und zeigen Ihnen die Klassen- und Fachräume.
Das Ende des Informationsabends wird gegen 20.30 Uhr sein, so dass Ihr Kind nicht zu spät ins Bett kommt.
Wir würden uns freuen, Ihnen bei der Entscheidung bezüglich der Schullaufbahn Ihres Kindes helfen zu können.
Eine weitere Informationsveranstaltung findet am Samstag, dem 19.01.12 um 10.00 Uhr statt (für Eltern gedacht, die am 04. Dezember verhindert waren).
Mit freundlichen Grüßen
Volk / komm. Schulleiterin
Zuständigkeit im Ausländerwesen
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zuständigkeit im Ausländerwesen gem. § 17 a Abs. 1 ZustAVO
Der Kreis Düren, vertreten durch den Landrat,
- im Folgenden: „Kreis"
und
die nachgenannten kreisangehörigen Städte und Gemeinden, jeweils vertreten durch die Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister
- im Folgenden „Kommunen"
Gemeinde Aldenhoven
Stadt Düren
Stadt Heimbach
Gemeinde Hürtgenwald
Gemeinde Inden
Stadt Jülich
Gemeinde Kreuzau
Gemeinde Langerwehe
Stadt Linnich
Gemeinde Merzenich
Stadt Nideggen
Gemeinde Niederzier
Gemeinde Nörvenich
Gemeinde Titz
Gemeinde Vettweiß
schließen die folgende Vereinbarung:
Präambel
Am 01. September 2011 wurden der herkömmliche Aufenthaltstitel in Form eines Klebeetiketts, die Aufenthalts- und Daueraufenthaltskarte sowie der Ausweisersatz in Papierform durch den elektronischen Aufenthaltstitel „sog. „eAT“ im Kreditkartenformat abgelöst.
Grundlage hierfür ist das Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2009 des Rates von 18. April 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige (eAT-Gesetz) vom 12. April 2011.
Änderungen der im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium (Chip) gespeicherten und der nach § 78. Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 AufenthG auf dem eAT aufzubringenden Anschrift dürfen durch die Ausländerbehörden sowie durch andere durch Landesrecht bestimmte Behörden vorgenommen werden.
Mit der Vierten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuständigkeiten im Ausländerwesen (ZustAVO) vom 19.07.2011 hat der Landesgesetzgeber einen § 17 a eingefügt und damit die Möglichkeit geschaffen, auf Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung gem. § 17 a Abs. 1 Satz 1 ZustAVO eine Einbindung der örtlichen Ordnungsbehörden bei der Änderung der melderechtlichen Daten auf dem Kartenkörper und dem darin eingebrachten Chip herbeizuführen.
Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden haben im Vorfeld die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Vereinbarung erklärt und damit ihr ständiges Bestreben nach mehr Bürgernähe und Bürgerfreundlichkeit zum Ausdruck gebracht.
§ 1 Aufgaben der Kommune
Die örtlichen Ordnungsbehörden werden mit Inkrafttreten dieser Vereinbarung neben dem Kreis zuständige Behörde i. S. d. § 78 Abs. 7 Satz 2 AufenthG. Sie nehmen notwendige Änderungen der im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium eines Dokumentes nach § 78 AufenthG gespeicherten Anschrift und der auf dem Dokument aufzubringenden Anschrift für die ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereiches vor.
§ 2
Verfahren/technische Voraussetzungen
Technische Voraussetzungen für die Adressenänderung auf dem Speichermedium des elektronischen Aufenthaltstitels ist ein Änderungsterminal der Bundesdruckerei GmbH, Berlin. Die vorhandenen Änderungsterminals der Kommune sind hierfür ausreichend.
Soweit zusätzlich ein Software-Update des Verfahrensanbieter AKDB für das Fachverfahren OK.EWO der Kommunen erforderlich ist, wird dieses rechtzeitig vor Inkrafttreten dieser Vereinbarung installiert.
§ 3
Kosten
Sofern ein Software-Update oder eine Hardware-Aktualisierung i.S. d. § 2 erforderlich ist, wird der Kreis für die Kosten der erstmaligen Einrichtung je Arbeitsplatz aufkommen. Evtl. zukünftig entstehende Kosten für Soft- und Hardware, die im Zusammenhang mit der Aufgabenerledigung nach § 1 stehen, werden vom Kreis übernommen.
§ 4
Dauer/Kündigung
(1) Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie erlischt mit Wegfall der gesetzlichen Grundlage. Im Falle einer Änderung der gesetzlichen Grundlage erfolgt – soweit erforderlich- eine Vertragsanpassung. Änderungen der Vereinbarung jedweder Art bedürfen der Schriftform.
(2) Die Vereinbarung kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Sofern eine Kommune kündigt, ist hiervon die Gültigkeit der öffentlich- rechtlichen Vereinbarung mit den anderen Kommunen nicht betroffen.
§ 5
Bekanntmachung/Inkrafttreten
(1) Die Vereinbarung ist von den Beteiligten in deren amtlichen Veröffentlichungsblättern bekannt zu machen.
(2) Die Bekanntmachung erfolgt frühestens einen Monat nachdem der Kreis diese Vereinbarung bei der Bezirksregierung Köln angezeigt hat. Über den genauen Zeitpunkt wird der Kreis die Kommune frühzeitig unterrichten.
(3) Diese Vereinbarung tritt am 01.01.2013 in Kraft.
Düren, den 24.09.2012
Soziales Netzwerk Nideggen e.V. Weihnachtspakete für bedürftige Bürger
Wie in den vergangenen Jahren sollen auch in diesem Jahr unsere Mitmenschen, die aus verschiedenen Gründen der Hilfe bedürfen, mit einem Weihnachtspaket unterstützt werden.
Hiermit bitten wir alle Bürger, die es sich leisten können, ein Paket - oben offen - ohne verderblichen Inhalt - zu packen, um auch weniger gut gestellten Menschen etwas Freude zum kommenden Weihnachtsfest zu schenken.
Die Anlieferung der Pakete erfolgt am 18. Dez. 2012 von 14.00 bis 18.00 Uhr im Pfarrheim St. Johannes, Kirchgasse 6.
Die Abholung durch Bedürftige erfolgt am 19. Dez. 2012 von 14.00 bis 18.00 Uhr an gleicher Stelle.
Sollten Sie keine Möglichkeit haben, das Paket abzuholen, sind wir gerne bereit, es Ihnen persönlich zu überbringen. Melden Sie sich dann bei Manfred Heinrichs, Tel. 02427-6009, oder Frau Maria Scheeren beim Sozialamt der Stadt Nideggen, Tel. 02427-80920.
Allen Mitbürgern wünschen wir auf diesem Weg schon jetzt besinnliche Adventzeit sowie ein frohes, friedvolles und gnadenreiches Weihnachtsfest, sowie ein glückliches und gesundes Jahr 2013.
Wir bedanken uns im Voraus recht herzlich für die Unterstützung.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an den Vorsitzenden Manfred Heinrichs, Telefon 02427/6009.
Soziales Netzwerk Nideggen e.V., Richard-Wagner-Weg 30, 52385 Nideggen Bankverbindung: Sparkasse Düren – Konto-Nr.: 1200502829 – BLZ: 39550110
Der Weihnachtsbaum wird geschmückt
Um auch in Nideggen die vorweihnachtliche Zeit einzuläuten, wird am
Freitag, dem 30. November 2012 ab 10.00 Uhr
auf dem Marktplatz die Weihnachtskrippe aufgestellt und der Weihnachtsbaum geschmückt.
Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, sich am Schmücken des Baumes zu beteiligen. Gerne können selbst gebastelte Weihnachtspakete mitgebracht werden, die dann als Schmuck am Weihnachtsbaum aufgehängt werden.
Internationaler Briefwechsel zwischen Kindern der KGS Embken und der Matieko Primary School in Kenia
Ein interessantes Austausch-Projekt führte die Kath. Grundschule Embken im Oktober in Zusammenarbeit mit einer Schule in Kenia durch:
Auf Anregung der Schulleiterin Margret Lauscher, die die afrikanische Schule in den Herbstferien besuchte und dort die entsprechenden Kontakte knüpfte, schrieben die Kinder der 3. und 4. Klassen der KGS Embken im Englischunterricht zunächst Briefe nach Afrika, die ihr Leben hier in Deutschland darstellten.
Vor Ort im kenianischen Busch nahmen die afrikanischen Briefpartner die Post aus Deutschland freudig entgegen und versprachen, im Unterricht sofort Antwortbriefe zu verfassen. Aus Deutschland wurde das Schreibpapier gespendet und bereits in den nächsten Tagen lagen die Antworten aus Kenia vor, die die Rektorin der KGS Embken nun wieder mit nach Deutschland nahm.
In Kenia zeigten die Schülerinnen und Schüler großes Interesse am schulischen Leben in Deutschland. Erstaunt zeigten sie sich z.B. darüber, dass man hier keine Schuluniform trägt. Neugierig betrachteten die afrikanischen Kinder Fotos deutscher Schulklassen. Auch über die Unterrichtsfächer tauschte man sich aus. Genauso wie die Kinder waren auch die Lehrerinnen und Lehrer in Kenia sehr interessiert am deutschen Schulsystem. Fragen zu Prüfungen, Schulabschlüssen, Zeugnissen, Versetzungen in die nächste Klasse, Fördermöglichkeiten, usw. wurden besprochen.
In Kenia gehen die Kinder bereits ab dem 3. Lebensjahr in die Schule („Babyschool“), die Primary School dauert acht Jahre, vergleichbar mit der früheren Volksschule in Deutschland. Für die Primary School wurde das Schulgeld mittlerweile abgeschafft, doch die sich anschließende Secondary School, die 4 Jahre dauert, ist schulgeldpflichtig für die Eltern. Der Besuch der Secondary School ist nicht verpflichtend, ist abhängig von Abschlussprüfungen der Primary School und wird häufig in Form von Boarding Schools (Internaten) angeboten. Mit dem Abschluss der Secondary School kann dann die High School besucht werden. Die Schuluniform ist in allen Schulen Kenias obligatorisch und von den Eltern zu stellen. Berufs- und somit Lebenschancen sind auch in Kenia abhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern.
Wieder zurück in Deutschland erhielten die Kinder der KGS Embken im Englisch-Unterricht ihre Antwort-Briefe aus Kenia, die sie freudig entgegennahmen. Ergänzend zur Post stellte die Lehrerin Margret Lauscher auf Bildern die Schule in Kenia und den Alltag vieler Kinder dort vor. Interessiert nahmen die Schülerinnen und Schüler zur Kenntnis, dass die afrikanischen Kinder z.B. keine Haustiere in unserem Sinne haben, sondern einen starken Bezug zu ihren Nutztieren, die auf jedem Compound (Familienverbund) leben: Hühner, Ziegen, Rinder, usw. Die Familien in Afrika leben meist von Selbstversorgung auf den Feldern und dem Verkauf ihrer Produkte auf dem Markt. Sie haben oft viele Kinder – 7 bis 10 Geschwister unserer Briefpartner sind keine Seltenheit. Viele haben kaum Schulmaterialien oder auch andere Dinge, z.B. Schuhe, die in unserer Welt alltäglich sind.
Englisch ist neben Kiswaheli in Kenia eine Amtssprache. In Deutschland bzw. NRW wird Englisch ebenfalls ab der 1. Klasse unterrichtet. So konnten Kinder der KGS Embken einen weiteren Aspekt des Englisch-Unterrichts erfahren: Die Entdeckung einer anderen Kultur durch eine gemeinsame Sprache.
Magret Lauscher
Rektorin
Bekanntmachungen der 48. Kalenderwoche 2012
Stellenausschreibung Kletterwart
Bei der Stadt Nideggen ist zum 01.01.2013 eine Stelle auf Minijob-Basis im Außendienst
für die Überwachung der Kletterfelsen im Stadtgebiet Nideggen
zu besetzen.
Ihr Aufgabenbereich:
-Überprüfung der Einhaltung der Kletterregeln an den Kletterfelsen
-Kontrolle der Klettertickets
-Mitteilung von Verstößen gegen Kletterregeln oder Ticketbesitz an die Verwaltung
-Sonstiger Außendienst
Zugangsvoraussetzungen:
-abgeschlossene Berufsausbildung
-Führerschein Klasse B
Anforderungsprofil:
-flexible Einsetzbarkeit, insbesondere auch an Wochenenden
-sicheres Auftreten
-Konfliktfähigkeit
Die Vergütung erfolgt gemäß Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) nach Entgeltgruppe 3.
Ihre Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 10.12.2012 an:
Stadtverwaltung Nideggen
Die Bürgermeisterin
- Personalabteilung -
Zülpicher Str. 1
52385 Nideggen
Für weitere Informationen steht Ihnen der Fachbereichsleiter, Herr Weber, Tel. 02427/809-28 zur Verfügung.
Stellenausschreibung Erzieher
Bei der Stadt Nideggen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
einer Erzieherin/
eines Erziehers
in Vollzeit (39 Wochenstunden) als 2. pädagogische Fachkraft für das Familienzentrum „Rappelkiste“ im Stadtteil Schmidt zu besetzen.
Die Einstellung erfolgt befristet bis zum 31.07.2013 in einer Gruppe mit Einzelintegration.
Zugangsvoraussetzungen:
-Sie haben eine abgeschlossene Ausbildung als staatlich anerkannte Erzieherin/ staatlich anerkannter Erzieher.
Anforderungsprofil:
-Sie zeigen Einfühlungsvermögen im Umgang mit Kindern mit besonderen Bedürfnissen.
-Sie arbeiten ziel- und ergebnisorientiert.
-Sie sind teamfähig und sind selbstständiges Arbeiten gewohnt.
-Sie zeigen Eigeninitiative und Verantwortungsbereitschaft, sind flexibel und belastbar.
Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe S 06 TVöD BT-V.
Erwünscht sind auch Bewerbungen schwer behinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des § 2 SGB IX.
Bei Interesse richten Sie Ihre aussagekräftige, schriftliche Bewerbung mit Lebenslauf, Zeugnisabschriften und lückenlosem Tätigkeitsnachweis bitte bis 15.12.2012 an: Stadtverwaltung Nideggen, Die Bürgermeisterin, Personalabteilung, Zülpicher Str. 1, 52385 Nideggen.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Schneider vom Familienzentrum „Rappelkiste“ (Tel.: 02474/ 398) zur Verfügung.
Hinweis des Ordnungsamtes
Im Stadtgebiet Nideggen werden zurzeit Gewerbetreibende von einem Firmenvertreter aufgesucht, um Sponsoren für einen werbefinanzierten Defibrillator zu gewinnen. Die Firma behauptet, im Auftrag der Feuerwehr Nideggen Sponsoren für die Anschaffung eines Defibrillators zu suchen.
Die Stadt Nideggen weißt ausdrücklich darauf hin, dass die Feuerwehr der Stadt Nideggen keine Firma zur Sponsorengewinnung beauftragt hat.
Nähere Auskunft erhalten sie im Rathaus unter 02427/809-53.
Anmeldung Sperrmüll für den Bereich der Stadt Nideggen
Anmeldungen für den Sperrmülltermin im Januar 2013 werden in der Zeit vom
10.12.2012 bis 03.01.2013
bei der Stadtverwaltung Nideggen vormittags von 08.00 bis 12.00 Uhr (außer mittwochs) unter der Telefon-Nr. 02427/809-52 entgegengenommen. Der Abhol-termin wird Ihnen bei der Anmeldung bekannt gegeben.
Anmeldungen nach diesem Termin können nicht mehr berücksichtigt werden.
Beim Sperrmüll handelt es sich nur um feste Abfälle, die wegen ihrer Sperrigkeit nicht in die Restmüllgefäße passen (z.B. Möbel, Matratzen, Teppiche, großes Spielzeug).
Nicht zum Sperrmüll zählen: wieder verwendbare Stoffe (Kunststoffverpackungen, Hohlglas, Papier, usw.), Bauschutt, Baustellenabfälle (Fenster, Türen, Waschbecken usw.), Auto- und Motorradteile, Öl- und Wassertanks, Elektro- und Elektronikschrott.
Bei Bedarf kann Sperrmüll in haushaltsüblichen Mengen auch an der Privatanliefer¬station in Horm während der Öffnungszeiten montags bis freitags von 09.30 – 16.00 Uhr und samstags von 08.00 – 13.00 Uhr abgegeben werden.
Die Abholung des Sperrmülls ist kostenpflichtig (je 2 cbm = 15,00 €). Nach der Abholung erhalten Sie den entsprechenden Gebührenbescheid.
Sollten Sie Sperrmüll angemeldet haben und die Abholung nicht mehr erforderlich sein, müssten Sie diesen bis spätestens 03.01.2013 abmelden, da ansonsten eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 € erhoben wird.
Ihre Abfallberatung
Abfalltermine Dezember 2012
Restmüll
Mittwoch, 05.12 (14-tgl. u. 4-wö.) und Donnerstag, 19.12.2012 (14-tgl.); Nideggen
Donnerstag, 06.12. (14-tgl. u. 4-wö.) und 20.12.2012 (14-tgl.); Brück, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim, Schmidt
Donnerstag, 13.12. (14-tgl.u. 4-wö) und Freitag, 28.12.2012 (14-tgl.); Abenden, Rath
Biotonne
Dienstag, 04.12. und 18.12.2012; Nideggen, Schmidt
Mittwoch, 05.12. und 19.12.2012; Abenden, Brück, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim, Rath
Gelbe Tonne
Montag, 10.12. und Samstag, 22.12.2012; Nideggen, Rath
Dienstag, 11.12. und Montag, 24.12.2012; Brück, Schmidt
Mittwoch, 12.12.2012 und Donnerstag, 27.12.2012; Abenden, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim
Papier
Samstag, 08.12. Abenden, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim
Donnerstag, 27.12.2012; Nideggen
Freitag, 28.12.2012; Brück, Rath
Schadstoffmobil
Wollersheim, Zucker- / Bachstraße; 10.00 – 10.45 Uhr, 05.12.2012
Muldenau, Dorfplatz, 11.00 - 11.30 Uhr; 05.12.2012
Abenden, Parkplatz Freizeitzentrum, 12.05 - 12.45 Uhr; 05.12.2012
Nideggen, Rather Straße/St. Florianweg, 13.45 – 14.30 Uhr; 05.12.2012
Rath, Kirmesplatz, 14.45 – 15.15 Uhr; 05.12.2012
Schmidt, Parkplatz Sparkasse, 15.45 – 16.30 Uhr; 05.12.2012
Rentensprechtag
Der nächste Rentensprechtag findet am
Mittwoch, dem 19. Dezember 2012
im Trauzimmer des Rathauses Nideggen, Eingang: Im Vogelsang (gegenüber der Blumenstube Graßmann) in der Zeit vom 08.30 bis 15.30 Uhr statt.
Eine Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02427/ 809-20 ist unbedingt erforderlich! Bringen Sie bitte Ihre Versicherungsunterlagen und Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Abfall-App für das iPhone
Der Zweckverband Entsorgungsregion West (zew) hat für die Region Aachen/ Düren eine Abfall-App (Anwenderprogramm) für das iPhone entwickeln lassen.
Mit dieser App können die Bürgerinnen und Bürger im Verbandsgebiet übersichtlich und schnell erfahren, wann welche Abfälle abgeholt werden (Hausmüll, Bioabfall, Altpapier, Leichtstoffverpackungen).
Ebenso können Informationen darüber abgefragt werden, wo und wann Schadstoffe und Kleinmengen einiger verwertbarer Abfälle (CDs, Korken, E-Schrottkleingeräte) abgegeben und an welchen Wertstoffhöfen welcher Abfall in welchen Mengen und ggf. zu welchen Gebühren angeliefert werden können.
Selbstverständlich können auch Öffnungszeiten aller Entsorgungsanlagen abgefragt werden.
Die Abfall-App ist weitgehend fertig gestellt. Die Nutzung dieser App ist für die Städte und Gemeinden wie auch für Bürger/Innen und Gewerbetreibende kostenlos.
Einwohnerstatistik vom 30.10.2012
Stadtteil |
Hauptwohnsitz | Nebenwohnsitz | Insgesamt | +/- Vormonat |
Abenden | 783 | 52 | 835 | + 2 |
Berg | 729 | 15 | 744 | + 3 |
Brück | 316 | 11 | 327 | + 1 |
Embken | 782 | 17 | 799 | - 3 |
Muldenau | 178 | 8 | 186 | - |
Nideggen | 3.304 | 118 | 3.422 | - 6 |
Rath | 907 | 12 | 919 | - |
Schmidt | 3.042 | 94 | 3.136 | - 17 |
Wollersheim | 658 | 12 | 670 | + 1 |
Insgesamt | 10.699 | 339 | 11.038 | - 18 |
Nachruf
Am 14.11.2012 verstarb
Herr Johann Alfred Hutmacher
aus Schmidt
im Alter von 82 Jahren.
Der Verstorbene war von 1949 bis zu seinem Ausscheiden aus dem aktiven Arbeitsleben im Jahr 1990 als Waldfacharbeiter bei der Gemeinde Schmidt und später bei der Stadt Nideggen beschäftigt.
Er hat sich während seiner langjährigen Tätigkeit im öffentlichen Dienst Anerkennung und Wertschätzung erworben.
Mit den Angehörigen trauern wir um den Verstorbenen, dem wir ein ehrendes Andenken bewahren werden.
Göckemeyer
Bürgermeisterin
Lingenbach
Personalratsvorsitzende
Schulnachrichten Sekundarschule
Schuljahr 2013/14
Wir freuen uns auf Ihre Kinder!
Liebe Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klassen 4!
Sie stehen z.Zt. vor der wichtigen Entscheidung, welche weiterführende Schule Ihr Kind im neuen Schuljahr besuchen soll.
Um Ihnen Informationen und Hilfe bei dieser Entscheidung zu bieten, laden wir Sie und Ihr Kind am
Dienstag, den 04. Dezember 2012, 19.00 Uhr,
in die Sekundarschule Kreuzau/Nideggen (Forum im Schulzentrum Kreuzau)
ein.
In einem gemeinsamen Gespräch mit Lehrern und der Schulleitung informieren wir Sie über die für Sie interessanten Besonderheiten unserer Schule und Schulform.
Nach dem Informationsgespräch stehen Ihnen einige Lehrkräfte für weitere Fragen zu den Unterrichtsfächern zur Verfügung und zeigen Ihnen die Klassen- und Fachräume.
Das Ende des Informationsabends wird gegen 20.30 Uhr sein, so dass Ihr Kind nicht zu spät ins Bett kommt.
Wir würden uns freuen, Ihnen bei der Entscheidung bezüglich der Schullaufbahn Ihres Kindes helfen zu können.
Weitere Informationsveranstaltungen finden am Samstag, dem 19.01.13 um 10.00 Uhr in Nideggen und Kreuzau statt, jeweils in den Räumen der Sekundarschule. Diese Veranstaltungen sind besonders für Eltern gedacht, die an den anderen Terminen verhindert waren.
Falls Sie die bisherige Arbeit unserer Schule interessiert, laden wir Sie ebenfalls ganz herzlich zu unserem
Tag der offenen Tür am Samstag, dem 01.12.2012 an beiden Standorten von 09.00 – 13.00 Uhr
ein.
Was bedeutet Sekundarschule?
- Es handelt sich um eine Schule mit den Klassen 5-10 jeweils an den Standorten Kreuzau und Nideggen, an der Kinder mit jeder Empfehlung der Grundschule unterrichtet werden können.
- Es werden alle Schulabschlüsse bis hin zum Abitur durch Kooperation mit dem Gymnasium Kreuzau, dem Berufskolleg Kaufmännische Schulen, dem Nelly-Pütz-Berufskolleg und dem Berufskolleg für Technik Düren ermöglicht.
- In den Klassen 5 und 6 wird gemeinsam gelernt.
- Ab Klasse 6 werden im Wahlpflichtunterricht
Französisch, Arbeitslehre oder Naturwissenschaften angeboten.
- Ab Klassen 7 gibt es Grund- und Erweiterungskurse in Mathematik und Englisch, ab Klasse 8 in Deutsch und ab Klasse 9 in Physik/Chemie.
- Das Sprachangebot umfasst Englisch ab Jahrgang 5, Französisch (wählbar ab Klasse 6), Niederländisch (als zweite oder dritte Fremdsprache wählbar ab Klasse 8).
- Ein bilinguales Angebot in Englisch ist wählbar ab Klasse 5.
- Arbeitsgemeinschaften gibt es in diesem Schuljahr in Technik, Sport (Fußball und Fechten), Kunst, Musik und Naturwissenschaften.
- Die Sekundarschule ist eine gebundene Ganztagsschule mit Unterricht an drei Tagen (mo., mi., do.,) bis 15 Uhr. Die Kinder haben eine einstündige Mittagspause mit der Möglichkeit zu Einnahme einer gesunden Mahlzeit. In sog. „Lernzeitstunden“ werden an den „Langtagen“ die Hausaufgaben mit der Unterstützung von Lehrkräften bearbeitet.
Gute Gründe für die Sekundarschule…
- Längeres gemeinsames Lernen, berufsorientiertes Lernen, Abitur bei Eignung nach 9 Jahren, kein sog. „Abschulen“.
- In der Sekundarschule wird jedes Kind individuell gefördert und gefordert, damit es den bestmöglichen Schulabschluss erreichen kann. Laufbahnentscheidungen werden möglichst lange offen gehalten.
Wir laden Sie herzlich ein, sich am Samstag, den 19. 01.2013 - oder an einem anderen Tag - von uns individuell beraten zu lassen, bitte vereinbaren Sie einen Termin. Anmeldungen sind vom 04.02. bis 15.02.2013 möglich. Weitere Informationen finden Sie unter www.sekundarschule-kreuzau-nideggen.de oder rufen Sie die Schule (02422/5022835), die Stadt Nideggen (02427/80918) oder die Gemeinde Kreuzau (02422/507108) an.Hinweis zur Schülerbeförderung: Wenn Sie weiter als 3,5km von der Sekundarschule entfernt wohnen und die Sekundarschule Kreuzau/Nideggen die nächstgelegene Sekundarschule ist, werden die Schülerfahrtkosten übernommen.
Jahresabschluss WZV der Neffeltalgemeinden 2010
Die VHS Rur-Eifel
Die Volkshochschule ist die Einrichtung der Kommunen zur Förderung der Erwachsenenbildung.
In der VHS Rur-Eifel haben sich unter der Federführung des Kulturbetriebes der Stadt Düren 11 Städte und Gemeinden des Kreises zusammengeschlossen und bieten eine breite Palette von Kursen und Veranstaltungen bürgernah an. Das Jahresprogrammheft liegt an vielen Stellen im Stadtgebiet aus.
Nähere Informationen erhalten Sie im Sekretariat der VHS Rur-Eifel (02421-252577) oder direkt beim Zweigstellenleiter für Nideggen, Horst Steinberg (02429-3145).
Bekanntmachungen der 50. Kalenderwoche 2012
Rathaus Nideggen bleibt geschlossen/Standesamtlicher Notdienst
Alle Dienststellen des Rathauses Nideggen bleiben vom
Montag, den 24. Dezember 2012 bis einschließlich
Montag, den 31. Dezember 2012
geschlossen.
Diese Maßnahme dient der Einsparung von Strom- und Heizkosten im Rathaus Nideggen.
Das Standesamt ist am 24.12.2012 und am 27.12.2012 nach vorheriger telefonischer Vereinbarung zwischen 10.00 und 12.00 Uhr ausschließlich für Sterbefallbeurkundungen besetzt. Sie erreichen das Standesamt an beiden Tagen telefonisch jeweils ab 08.00 Uhr unter 02427/ 809-13.
Ich bitte um Ihr Verständnis.
STADT NIDEGGEN
Die Bürgermeisterin
Anmeldung Sperrmüll für den Bereich der Stadt Nideggen
Anmeldungen für den Sperrmülltermin im Januar 2013 werden in der Zeit vom
10.12.2012 bis 03.01.2013
bei der Stadtverwaltung Nideggen vormittags von 08.00 bis 12.00 Uhr (außer mittwochs) unter der Telefon-Nr. 02427/809-52 entgegengenommen. Der Abhol-termin wird Ihnen bei der Anmeldung bekannt gegeben.
Anmeldungen nach diesem Termin können nicht mehr berücksichtigt werden.
Beim Sperrmüll handelt es sich nur um feste Abfälle, die wegen ihrer Sperrigkeit nicht in die Restmüllgefäße passen (z.B. Möbel, Matratzen, Teppiche, großes Spielzeug).
Nicht zum Sperrmüll zählen: wieder verwendbare Stoffe (Kunststoffverpackungen, Hohlglas, Papier, usw.), Bauschutt, Baustellenabfälle (Fenster, Türen, Waschbecken usw.), Auto- und Motorradteile, Öl- und Wassertanks, Elektro- und Elektronikschrott.
Bei Bedarf kann Sperrmüll in haushaltsüblichen Mengen auch an der Privatanliefer¬station in Horm während der Öffnungszeiten montags bis freitags von 09.30 – 16.00 Uhr und samstags von 08.00 – 13.00 Uhr abgegeben werden.
Die Abholung des Sperrmülls ist kostenpflichtig (je 2 cbm = 15,00 €). Nach der Abholung erhalten Sie den entsprechenden Gebührenbescheid.
Sollten Sie Sperrmüll angemeldet haben und die Abholung nicht mehr erforderlich sein, müssten Sie diesen bis spätestens 03.01.2013 abmelden, da ansonsten eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 € erhoben wird.
Ihre Abfallberatung
Abfallkalender 2013
Der Abfallkalender 2013 wird am Sonntag, 16.12.2012 mit dem „Super Sonntag“ verteilt.
Ab sofort finden Sie den Kalender ebenfalls auf der Seite der Stadt Nideggen unter www.nideggen.de .
Vorab die Termine für Januar 2013
Sperrmüll
Anmeldezeitraum für die Sperrmüllentsorgung im Januar 2013:
10.12.2012 bis 03.01.2013
Restmüll
Donnerstag, 03.01. (14-tgl. u. 4-wö.), Mittwoch, 16.01. (14-tgl.) und 30.01.2013 (14-tgl. u. 4-wö.) Nideggen
Freitag, 04.01. (14-tgl. u. 4-wö), Donnerstag, 17.01. (14-tgl.) und 31.01.2013 (14-tgl. u. 4-wö) Brück, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim, Schmidt
Donnerstag, 10.01. (14-tgl.) und 24.01.2013 (14-tgl. u. 4-wö) Abenden, Rath
Biotonne
Mittwoch, 02.01., Dienstag, 15.01.und 29.01.2013 Nideggen, Schmidt
Donnerstag, 03.01., Mittwoch, 16.01. und 30.01.2013 Abenden, Brück, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim, Rath
Gelbe Tonne
Montag, 07.01. und 21.01.2013 Nideggen, Rath
Dienstag, 08.01. und 22.01.2013 Brück, Schmidt
Mittwoch, 09.01. und 23.01.2013 Abenden, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim
Papier
Samstag, 12.01.2013 Abenden, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim, Schmidt
Dienstag, 22.01.2013 Nideggen
Mittwoch, 23.01.2013 Brück, Rath
Weihnachtsbäume
Montag, 14.01.2013 Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim
Dienstag, 15.01.2013 Abenden, Brück, Nideggen, Rath
Mittwoch, 16.01.2013 Schmidt
Kühl- und Elektrogeräte
Montag, 28.01.2013 Nideggen, Rath
Dienstag, 29.01.2013 Brück, Schmidt
Mittwoch, 30.01.2013 Abenden, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim
Schadstoffmobil
Achtung: Gegenüber dem Vorjahr geänderte Wochentage und Uhrzeiten
Wollersheim, Zucker- / Bachstraße, 09.00 – 09.45 Uhr 14.01
Embken,Kirche, 10.00 – 10.45 Uhr, 14.01
Berg, Dorfplatz/Im Pesch, 11.05 – 11.50 Uhr,14.01
Rath, Kirmesplatz, 12.50 – 13.35 Uhr, 14.01
Schmidt, Parkplatz Sparkasse, 13.55 – 14.40 Uhr, 14.01
Nideggen, Rather Straße/St. Florianweg, 15.00 – 15.45 Uhr, 14.01
Zusätzliche Schadstofftermine 2013 beim ELC Horm, Pfarrer-Pleus-Straße 46: Sa. 8.00 – 13.00 Uhr: 26.01., 23.02., 09.03.,13.04., 25.05., 08.06., 13.07., 17.08., 14.09., 12.10., 02.11., 30.11.2013
Ihre Abfallberatung
700 Jahre Stadtrechte Nideggen - selbst das Logo wird gesponsert
In einem offiziellen Pressetermin am 29.11.2012 um 15.00 Uhr wurde von Herr Linzenich der Bürgermeisterin das von der Fa. aks Service GmbH (www.aks-service.de ) gesponserte Logo symbolisch übergeben.
Im nächsten Jahr kann die Stadt Nideggen auf 700 Jahre Stadtrechte zurückblicken. Ein denkwürdiges Ereignis, dass gefeiert werden will. Aber eine Feier kostet Geld, und genau das fehlt der Stadt Nideggen. Was tun? – Das haben sich auch die Bürgermeisterin Margit Göckemeyer und ihr Projektteam „700 Jahre Stadt Nideggen“ gefragt.
Gott sei Dank leben in der Stadt Nideggen viele Menschen, die die Stadt bei der Durchführung der Veranstaltung unterstützen möchten. So z. B. Tino Linzenich, Geschäftsführer der Firma aks Service GmbH. Er und viele seiner Mitarbeiter wohnen in Nideggen, sind hier ehrenamtlich tätig und möchten etwas für die Stadt tun. Und im Rahmen der 700 Jahrfeier haben sie schon begonnen; die Firma aks service GmbH hat das offizielle Logo für die Feierlichkeiten entworfen und stellt dies kostenlos für die Verwendung auf den Internetseiten, den Printmedien und Werbeprodukten zur Verfügung.
Aber auch über das Logo hinaus lässt die Firma das Thema 700 Jahre Stadtrechte Nideggen nicht los. Bei der Produktion der Werbeprodukte, der Erstellung einer Internetseite speziell zur 700 Jahrfeier und dem Druck von Printprodukten möchte die Firma die Stadt unterstützen.
Die Bürgermeisterin und ihr Projekteam sind froh, dass Nideggen von Menschen wie Tino Linzenich und seinem Unternehmen unterstützt wird.
„Die Organisation einer angemessenen Veranstaltung ist in einer Kommune quasi ohne eigene Haushaltsmittel nicht ohne finanzielle, organisatorische und persönliche Unterstützung von Ehrenamtlern und Gönnern möglich“ fasst die Bürgermeisterin die schwierige Situation zusammen.
Auch andere Unternehmen und Privatpersonen haben ihre Unterstützung bei der Durchführung der Veranstaltung zugesagt. Ausführliche Informationen erhalten Sie regelmäßig auf dieser Internetseite.
Wolfgang Niedecken übernimmt die Schirmherrschaft für die 700 Jahrfeier in Nideggen
Im Jahr 2013 jährt sich die Verleihung der Stadtrechte zum 700. Mal. Derzeit werden die Feierlichkeiten von einer Projektgruppe im Rathaus vorbereitet und organisiert.
Mit Wolfgang Niedecken als Schirmherren für unsere 700 Jahrfeier haben wir nicht einfach irgendjemanden gefunden, sondern jemanden, der nicht nur einen persönlichen und historischen, sondern auch noch einen namentlichen Bezug zur Stadt hat.
Durch seine Auftritte im Stadtgebiet und nun auch durch die Übernahme der Schirmherrschaft trägt er in jedem Fall zur aktuellen Geschichtsschreibung der Stadt Nideggen bei und bereichert unser Festjahr durch seine beeindruckende Persönlichkeit.
Ich freue mich sehr, dass wir Wolfgang Niedecken für die Schirmherrschaft gewinnen konnten und möchte mich auch auf diesem Weg ganz herzlich bei ihm bedanken.
Sein persönliches Grußwort an die Bürgerinnen und Bürger der Stadt, sowie an alle Gäste und Besucher finden Sie auf der Internetseite der Stadt Nideggen unter www.nideggen.de .
M. Göckemeyer
Bürgermeisterin
Marktplatz ist weihnachtlich geschmückt
Mit fleißiger Unterstützung von ehrenamtlichen Helfern sorgte Ortsvorsteher Nießen dafür, dass die Weihnachtskrippe auf dem Marktplatz auch in diesem Jahr wieder rechtzeitig zum Beginn der Adventszeit aufgestellt wurde.
Zum Schmücken des Weihnachtsbaumes holte Ortsvorsteher Nießen sich die Kinder der Kindertagesstätte „Zauberland“ zur Hilfe. Die Kinder brachten ihren selbst gebastelten Weihnachtsbaumschmuck mit und dekorierten gemeinsam mit Bürgermeisterin Margit Göckemeyer den Baum. Der Ortsvorsteher bedankte sich für die große Unterstützung mit einem Präsent für jedes Kind und einer Einladung zum warmen Kakao im nahegelegenen Cafe.
Rathaus weihnachtlich geschmückt
Gemeinsam für einen schönen Vormittag
Am 29.11.2012 wurde das Rathaus Nideggen wieder weihnachtlich geschmückt. In diesem Jahr waren die Vorschulkinder aus den sechs Kindergärten unseres Stadtgebietes auf Einladung von Bürgermeisterin Göckemeyer zu Gast im Rathaus.
Dank des großen Einsatzes und der Eigeninitiative der Angestellten des Rathauses wurde es für alle Beteiligten ein wunderschöner Vormittag.
Durch ehrenamtliche Arbeit wurde die Holzdekoration für die Rathausfassade neu gestrichen; die Mitarbeiterinnen des Rathauses spendeten selbstgebackene Leckereien und die Bürgermeisterin zahlte aus ihrer eigenen Tasche den Kakao und die Nikolausmützen für die Kleinen.
Mit großen Augen beobachteten die Kinder, wie der Bauhof den Weihnachtsgruß für alle Bürgerinnen und Bürger an der Rathauswand anbrachte. Dann wurden die Rathausfenster von den kleinen Künstlern mit den selbst gebastelten Kunstwerken geschmückt. In der Begegnungsstätte gab es anschließend für alle Kinder zur Stärkung Plätzchen und Kakao.
Bürgermeisterin Göckemeyer wurde von alle Kindergartenkindern gemeinsam mit zwei eingeübten Liedern überrascht. Sie bedankte sich zum Abschluss bei jedem Kindergarten mit geschmückten Mistelzweigen, die ebenfalls gespendet wurden.
Jahresrückblick
Unsere Augen sind bereits auf die kommenden Feiertage gerichtet, auf das Fest der Familie, auf ein paar Tage Entspannung und Besinnlichkeit. Diese Zeit ist geradezu geschaffen, um innezuhalten, an Vergangenes zu denken und Pläne für die Zukunft zu schmieden.
„Die Zukunft erkennt man nicht, man schafft sie mit“. Im ablaufenden Jahr haben wir trotz widriger Umstände gemeinsam viel erreicht und Zukunft für uns gestaltet.
Leseratten finden immer ein attraktives Angebot im Bücherschrank am Zülpicher Tor. Eine Pause unter der Linde auf dem Marktplatz ist durch das großartige Engagement und die Spendenbereitschaft von vielen weiterhin möglich. Einkaufsmöglichkeit und Dienstleistungsangebote im Stadtteil soll der Dorv-Laden Wollersheim zukünftig bieten. Ein außergewöhnliches Ferienerlebnis haben die Kinder während ihrer Ferienaktion in Mini-Schmidt gehabt. 100 Jahre Feuerwehr Schmidt stehen für den kontinuierlichen und zuverlässigen Einsatz von Frauen und Männern in der Freiwilligen Feuerwehr. Die Sekundarschule für unsere Kinder wurde 2012 eröffnet und durch den Besuch von Ministerin Löhrmann zu einem besonderen Erlebnis für Kinder, Eltern, Pädagogen und Gäste. Unsere Stadt mit ihren besonderen Ecken und Ausblicken erlebte Innenminister Jäger bei seinem Besuch im September anlässlich seiner Komm-Tour 2012. Der Verein Pro Festspiele unterstütze das Projektorchester bei dem Konzert in der Mehrzweckhalle und die erste eigene Veranstaltung mit Bruce Kapusta in der Pfarrkirche St. Johannes Baptist war innerhalb einer Woche ausverkauft. Dies sind nur einige wenige Highlights des Jahres 2012.
2013 ist unser großes Festjahr – 700 Jahre Stadtrechte Nideggen sollen gebührend gefeiert werden. Als Schirmherren konnten wir Wolfgang Niedecken gewinnen. Ein Logo wurde entworfen und kostenfrei zur Verfügung gestellt. Aus dem Stadtgebiet gibt es viele Ideen und Unterstützung, um in diesem besonderen Jahr unsere Stadt zu feiern und zu präsentieren. Die Finanzierung läuft ausschließlich über Spenden und Sponsoren. Sie haben noch Fragen oder wollen etwas spenden, dann melden Sie sich bei .
Hervorheben möchte ich an dieser Stelle die vielen ehrenamtlich Tätigen, die mit ihrem Wirken im karitativen, kulturellen und sportlichen Bereich einen entscheidenden Anteil an der Lebensqualität in unserer Stadt haben. Allen ehrenamtlich Aktiven gilt mein besonderer Dank und ich hoffe weiterhin auf ihre Mithilfe.
Wir stehen auch zukünftig vor großen Herausforderungen. Durch gemeinsame Anstrengungen und Bemühungen und mit der nötigen Gelassenheit und Geduld haben wir gute Aussichten, unsere Ziele auch weiterhin zu erreichen. So bleibt Nideggen mit allen Stadtteilen eine liebens- und lebenswerte Stadt!
Mögen die verbleibenden Tage in diesem Jahr Ihnen allen viel Freude, Besinnung und Zeit für die Familie und Freunde bringen.
Ich wünsche Ihnen allen ein besinnliches und friedliches Weihnachtsfest und frohe Stunden im Kreis Ihrer Familien.
M. Göckemeyer
Bürgermeisterin
Anmeldung Sekundarschule
Liebe Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klassen 4!
Die Anmeldezeiten der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen sind wie folgt:
Montag bis Mittwoch (4.2./ 5.2./6.2.2013)
Mittwoch bis Freitag (13.2./14.2./15.2.2013)
In Kreuzau jeweils von 7:30 bis 16:00 Uhr, Raum 202.
In Nideggen jeweils von 7:30 bis 12:30 Uhr,
Raum 4 (Sekretariat der Realschule) und in
Raum 105 (Sekretariat der Hauptschule),
zusätzlich am Mittwoch, den 6.2.2013 bis 16:00 Uhr
in Raum 105 (Sekretariat der Hauptschule in Nideggen)
und zusätzlich am Mittwoch, den 13.2.2013 bis 16:00 Uhr
in Raum 4 (Sekretariat der Realschule in Nideggen).
Bitte beachten Sie, dass Sie bei einem sonderpädagogischem Förderbedarf einen Beratungstermin benötigen. Diesen erhalten Sie nach vorheriger telefonischer Absprache (Kreuzau 02422/5022835 oder Nideggen 02427/9027800) in den jeweiligen Sekretariaten.
Anmeldung in den Sekretariaten mit Grundschulzeugnis und Stammbuch.
Wir freuen uns, Sie bald persönlich an unserer Schule begrüßen zu dürfen.
Volk / komm. Schulleiterin
Großes Besucherinteresse am Tag der offenen Tür der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen
Mehrere hundert Besucher nutzten den Tag der offenen Tür der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen, um sich an beiden Schulstandorten über die Arbeit der Sekundarschule zu informieren.
Schüler und Lehrer gaben über verschiedene Mitmachangebote, wie zum Beispiel „Sprachspiele“, „Deutsch-Schneemann“, „Mathestationen“ und Bastelangebote Einblick in die Unterrichtsarbeit. Auch die interaktiven Tafeln wurden in den Klassenräumen in die Aktivitäten einbezogen. Präsentiert wurden zahlreiche, hervorragende Ergebnisse aus dem Unterricht und den Arbeitsgemeinschaften. Sehr sportlich ging es beim Fechten und in der Akrobatikaufführung zu. In englischer Sprache wurden Sketche und Fashion Shows dargeboten. Natürlich wurde auch Musikalisches beim Adventssingen, einigen Rhythmus/Tanz-Darbietungen und der Aufführung der Gitarren-AG zum Besten gebracht. So manches Lampenfieber der Schülerinnen und Schüler der fünften Klassen war während der Aufführung im Nu verflogen. Viele engagierte Eltern warben um Mitglieder des neu gegründeten Fördervereins. Bei Kaffee und Kuchen gab es Gelegenheit, sich über die Erfahrungen auszutauschen. Nicht zuletzt der Applaus für die Kinder bestärkte alle beteiligten Schüler, Lehrer und Eltern in ihrer Arbeit für die neue Schule.
8. Verbandsversammlung WZV
Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden
Der Vorsitzende der Verbandsversammlung
B e k a n n t m a c h u n g
Am Montag, den 17. Dezember 2012 findet um 18:00 Uhr im Sitzungszimmer des Verwaltungs- und Betriebsgebäudes in 52391 Vettweiß, Seelenpfad 1, die 8. Verbandsversammlung statt.
Tagesordnung
A) Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Verbandsversammlung durch den Vorsitzenden
a) Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
b) Tagesordnung
2. Beratung des Wirtschaftsplanes 2013
3. Verbrauchs- und Grundgebührenkalkulation für das Jahr 2013
4. Mitteilungen und Anfragen
B) Nichtöffentlicher Teil
1. Mitteilungen und Anfragen
9. Betriebsausschusssitzung WZV
Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden
Der Vorsitzende des Betriebsausschusses
B e k a n n t m a c h u n g
Am Montag, den 17. Dezember 2012 findet um 17:00 Uhr im Sitzungszimmer des Verwaltungs- und Betriebsgebäudes in 52391 Vettweiß, Seelenpfad 1, die 9. Betriebsausschusssitzung statt.
Tagesordnung
A) Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Betriebsausschusssitzung durch den Vorsitzenden
a) Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
b) Tagesordnung
2. Kenntnisnahme Zwischenbericht 3. Quartal 2012
3. Benennung des Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss 2012
4. Beratung des Wirtschaftsplanes 2013
5. Verbrauchs- und Grundgebührenkalkulation für das Jahr 2013
6. Mitteilungen und Anfragen
B) Nichtöffentlicher Teil
1. Auftragsvergabe zur Durchführung von Tiefbauleistungen im Rahmen des
Jahresleistungsverzeichnisses für die Jahre 2013 bis 2015
2. Mitteilungen und Anfragen
Die VHS Rur-Eifel
Die Volkshochschule ist die Einrichtung der Kommunen zur Förderung der Erwachsenenbildung.
In der VHS Rur-Eifel haben sich unter der Federführung des Kulturbetriebes der Stadt Düren 11 Städte und Gemeinden des Kreises zusammengeschlossen und bieten eine breite Palette von Kursen und Veranstaltungen bürgernah an. Das Jahresprogrammheft liegt an vielen Stellen im Stadtgebiet aus.
Nähere Informationen erhalten Sie im Sekretariat der VHS Rur-Eifel (02421-252577) oder direkt beim Zweigstellenleiter für Nideggen, Horst Steinberg (02429-3145).
Bekanntmachungen der 52. Kalenderwoche 2012
Abfallkalender 2013
Sperrmüll
Anmeldezeitraum für die Sperrmüllentsorgung im Januar 2013:
10.12.2012 bis 03.01.2013
Restmüll
Donnerstag, 03.01. (14-tgl. u. 4-wö.), Mittwoch, 16.01. (14-tgl.) und 30.01.2013 (14-tgl. u. 4-wö.) Nideggen
Freitag, 04.01. (14-tgl. u. 4-wö), Donnerstag, 17.01. (14-tgl.) und 31.01.2013 (14-tgl. u. 4-wö) Brück, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim, Schmidt
Donnerstag, 10.01. (14-tgl.) und 24.01.2013 (14-tgl. u. 4-wö) Abenden, Rath
Biotonne
Mittwoch, 02.01., Dienstag, 15.01.und 29.01.2013 Nideggen, Schmidt
Donnerstag, 03.01., Mittwoch, 16.01. und 30.01.2013 Abenden, Brück, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim, Rath
Gelbe Tonne
Montag, 07.01. und 21.01.2013 Nideggen, Rath
Dienstag, 08.01. und 22.01.2013 Brück, Schmidt
Mittwoch, 09.01. und 23.01.2013 Abenden, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim
Papier
Samstag, 12.01.2013 Abenden, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim, Schmidt
Dienstag, 22.01.2013 Nideggen
Mittwoch, 23.01.2013 Brück, Rath
Weihnachtsbäume
Montag, 14.01.2013 Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim
Dienstag, 15.01.2013 Abenden, Brück, Nideggen, Rath
Mittwoch, 16.01.2013 Schmidt
Kühl- und Elektrogeräte
Montag, 28.01.2013 Nideggen, Rath
Dienstag, 29.01.2013 Brück, Schmidt
Mittwoch, 30.01.2013 Abenden, Berg, Thuir, Embken, Muldenau, Wollersheim
Schadstoffmobil
Wollersheim, Zucker- / Bachstraße, 09.00 – 09.45 Uhr 14.01.
Embken,Kirche, 10.00 – 10.45 Uhr, 14.01.
Berg, Dorfplatz/Im Pesch, 11.05 – 11.50 Uhr,14.01.
Rath, Kirmesplatz, 12.50 – 13.35 Uhr, 14.01.
Schmidt, Parkplatz Sparkasse, 13.55 – 14.40 Uhr, 14.01.
Nideggen, Rather Straße/St. Florianweg, 15.00 – 15.45 Uhr, 14.01.
Zusätzliche Schadstofftermine 2013 beim ELC Horm, Pfarrer-Pleus-Straße 46: Sa. 8.00 – 13.00 Uhr: 26.01., 23.02., 09.03.,13.04., 25.05., 08.06., 13.07., 17.08., 14.09., 12.10., 02.11., 30.11.2013
Ihre Abfallberatung
Branchenbuch auf der Homepage der Stadt Nideggen
Jeder Gewerbetreibende im Stadtgebiet Nideggen hat die Möglichkeit, sich kostenfrei in das Branchenbuch der Stadt Nideggen auf www.nideggen.de eintragen zu lassen.
Die Gewerbebetriebe werden in diesem Branchenbuch mit
Bild oder Logo
Branche
Name des Gewerbes
Anschrift
Telefon- und Faxnummer
E-Mail-Adresse und Homepage
(falls vorhanden)
aufgeführt.
Falls Sie Interesse an einem Eintrag im Branchenbuch der Stadt Nideggen haben, wenden Sie sich bitte an Frau Blum (Tel. 02427 809-39 oder E-Mail: ).
Einwohnerstatistik vom 30.11.2012
Stadtteil |
Hauptwohnsitz | Nebenwohnsitz | Insgesamt | +/- Vormonat |
Abenden | 786 | 52 | 838 | + 3 |
Berg | 727 | 15 | 742 | - 2 |
Brück | 315 | 11 | 326 | - 1 |
Embken | 777 | 17 | 794 | - 5 |
Muldenau | 178 | 7 | 185 | - 1 |
Nideggen | 3.309 | 119 | 3.428 | + 6 |
Rath | 909 | 11 | 920 | + 1 |
Schmidt | 3.032 | 95 | 3.127 | - 9 |
Wollersheim | 655 | 12 | 667 | - 3 |
Insgesamt | 10.688 | 339 | 11.027 | - 11 |
Jahresabschluss SüdKom Dienstleistungsgeselltschaft mbH
BEKANNTMACHUNG
Der Jahresabschluss 2011 SüdKom Dienstleistungsgesellschaft mbH
mit
- Bilanz
- Lagebericht
- Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
kann bei der Stadt Nideggen, Rathaus, Zülpicher Str. 1, Zimmer 133, in der Zeit vom
15.01.2013 – 15.02.2013
während der Dienstzeiten eingesehen werden.
Hürtgenwald, den 10.12.2012
SüdKom Dienstleistungsgesellschaft mbH
Der Geschäftsführer
Erweiterung des Verbandsgebietes WZV
Erweiterung des Verbandsgebietes zum 1. Januar 2013 - konstante Gebühren
Verbandsversammlung beschließt Wirtschaftsplan für das Jahr 2013. Verbandsvorsteher Josef Kranz und Bürgermeister Hans Jürgen Schüller unterzeichnen Vertrag zur Übertragung des Wasserwerks Wissersheim-Rath auf den WZV der Neffeltalgemeinden.
Am 17. Dezember 2012 tagte die Verbandsversammlung des WZV der Neffeltalgemeinden im Verwaltungsgebäude in Vettweiß. Haupttagespunkt der Sitzung war die Verabschiedung des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2013. Nach eingehender Vorstellung und Erläuterung des umfangreichen Zahlenwerkes durch die Betriebsleitung wurde der Wirtschaftsplan von den anwesenden Verbandsversammlungsmitgliedern einstimmig in der vorgelegten Form beschlossen. Die für das neue Jahr geplanten Investitionen belaufen sich auf über 2,3 Mio. Euro und beziehen sich vor allem auf die Ertüchtigung der Wassergewinnungsanlage in Lüxheim und die kontinuierliche Erneuerung des Leitungsnetzes. Seit dem Jahr 2008 verfolgt der WZV eine nachhaltige Strategie zur kontinuierlichen Erneuerung seines über 210 km langen Rohrnetzes und investiert jährlich ca. 500 TEUR in Leitungssanierungen.
Erfreulich zeigten sich die Politiker darüber, dass die Grund- und Verbrauchsgebühren, trotz Kostensteigerungen, für das Jahr 2013 nicht erhöht werden mussten und unverändert auf dem Niveau des Jahres 2012 bleiben. Die monatliche Grundgebühr beträgt für einen normalen Hauswasserzähler nach wie vor 11,21 EUR. Die Verbrauchsgebühr beträgt je cbm entnommener Wassermenge unverändert 1,08 EUR. Für einen Dreipersonenhaushalt, mit einem angenommen Jahresverbrauch von 150 cbm, liegen die Kosten für einen cbm Trinkwasser (entspricht 1.000 Litern) inklusive Grundgebühr und Umsatzsteuer somit bei 1,98 EUR.
Am Ende des öffentlichen Sitzungsteils nahmen Verbandsvorsteher Josef Kranz und Bürgermeister Hans-Jürgen Schüller von der Gemeinde Nörvenich die Unterzeichnung des in den Wochen zuvor erarbeiteten Vertrags zur Übertragung des Eigenbetriebs Wasserwerk Wissersheim- Rath auf den WZV der Neffeltalgemeinden vor.
Das Gemeindegebiet Nörvenich wird ab dem 1. Januar 2013 einheitlich durch den WZV der Neffeltalgemeinden versorgt. Der Eigenbetrieb Wasserwerk Wissersheim-Rath der Gemeinde Nörvenich, welcher seit den 1960er Jahren von der RWE Power mit Trinkwasser beliefert wird und ausschließlich für die Versorgung der Ortschaften Wissersheim und Rath zuständig ist, wird daher zum 31.12.2012 auf den Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden übertragen. Entsprechende Beschlüsse wurden im Laufe des Jahres 2012 in den Gremien der Gemeinde Nörvenich und des Wasserleitungszweckverbandes der Neffeltalgemeinden getroffen. Bereits seit dem Jahr 2008 nimmt der WZV die technische und kaufmännische Betriebsführung für das Wasserwerk Wissersheim-Rath wahr.
Im Rahmen der Verbandsversammlung erfolgte nun die noch ausstehende Unterzeichnung des Übertragungsvertrags. Verbandsvorsteher Kranz begrüßte die Erweiterung des WZV um die Ortschaften Wissersheim und Rath und sieht hierin positive Auswirkungen für den gesamten Verband. Dieser versorgt, als kommunales Unternehmen in seinem Verbandsgebiet, ab dem Jahr 2013 nun täglich über 25.000 Einwohner in 32 verschiedenen Ortschaften mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser. Bürgermeister Schüller begrüßt es, dass zukünftig alle Ortsteile der Gemeinde Nörvenich einheitlich durch den WZV mit Trinkwasser versorgt werden und dass die Trinkwasserversorgung für die Ortschaften Wissersheim und Rath durch diesen Schritt nachhaltig und langfristig sichergestellt wird. Er lobte an dieser Stelle die besonders zügige Umsetzung des Projektes, sowohl auf Seiten der Gemeinde Nörvenich, wie auch auf Seiten des WZV. Innerhalb von nur knapp einem halben Jahr wurden die notwendigen Schritte eingeleitet und alle erforderlichen Beschlüsse in den beiden Gremien getroffen. Die erforderliche Verbindungsleitung zwischen Pingsheim und Wissersheim/Rath, mit einer Länge von ca. 1,5 km, konnte nach einer Bauzeit von nur 4 Wochen, Ende November 2012 fertiggestellt werden.
Bilanz 2010 WZV Gödersheim
I
Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 13.11.2012 den Jahresabschluss 2010 mit einer Bilanzsumme von 5.920.677,67 € und einem Jahresüberschuss von 21.922,03 € festgestellt. Der Jahresüberschuss wird mit dem Verlustvortrag aus 2009 mit 70.653,17 € verrechnet und ergibt einen Bilanzverlust von 48.731,14 €; er wird auf neue Rechnung vorgetragen.
II
-GPA NRW-
Herne, 03.12.2012
-Herne-
Abschließender Vermerk der GPA NRW
Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Wasserwerk des Wasserleitungs-zweckverbandes Gödersheim. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2010 hat sie sich der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH, Koblenz,
bedient.
Diese hat mit Datum vom 10.06.2011 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des
Wasserwerkes des Wasserleitungszweckverbandes Gödersheim Nideggen (Kreis Düren)
für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 Abs. 1 und 3 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, und nach den Vorschriften der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen in der jeweils gültigen Fassung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung des Eigenbetriebs sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung, aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse, entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung. Er vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:
Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.
Herne, den 03.12.2012
GPA NRW
Abschlussprüfung - Beratung - Revision
Im Auftrag
Manuela Gebendorfer DS
III
Hinweis
Der Jahresabschluss inkl. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang kann im Internet unter www.neffeltal.de oder im Verwaltungs- und Betriebsgebäude, Seelenpfad 1, 52391 Vettweiß, während der Dienstzeiten von montags bis donnerstags, von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr , sowie freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr, eingesehen werden.
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Prüfungsvermerk sowie der Hinweis hierzu werden gem. § 26 Abs. 3 EigVO öffentlich bekannt gemacht.
Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und der Anhang werden im Internet unter www.neffeltal.de veröffentlicht.
Vettweiß, den 13.12.2012
Göckemeyer Verbandsvorsteherin
Bilanz 2011 WZV Gödersheim
Wasserleitungszweckverband Gödersheim
I
Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 13.11.2012 den Jahresabschluss 2011 mit einer Bilanzsumme von 5.875.131,09 € und einem Jahresfehlbetrag von 20.583,35 € festgestellt. Der Jahresverlust wird mit dem Verlustvortrag aus 2010 mit 44.332,78 € verrechnet und ergibt einen Bilanzverlust von 64.916,13 €; er wird auf neue Rechnung vorgetragen.
II
-GPA NRW-
Herne, 03.12.2012
-Herne-
Abschließender Vermerk der GPA NRW
Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Wasserwerk des Wasserleitungs-zweckverbandes Gödersheim. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2011 hat sie sich der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH, Koblenz,
bedient.
Diese hat mit Datum vom 22.08.2012 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des
Wasserwerkes des Wasserleitungszweckverbandes Gödersheim
Nideggen (Kreis Düren)
für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 Abs. 1 und 3 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, und nach den Vorschriften der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen in der jeweils gültigen Fassung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung des Eigenbetriebs sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung, aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse, entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung. Er vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:
Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.
Herne, den 03.12.2012
GPA NRW
Im Auftrag
Manuela Gebendorfer DS
III
Hinweis
Der Jahresabschluss inkl. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang kann im Internet unter www.neffeltal.de oder im Verwaltungs- und Betriebsgebäude, Seelenpfad 1, 52391 Vettweiß, während der Dienstzeiten von montags bis donnerstags, von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr , sowie freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr, eingesehen werden.
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Prüfungsvermerk sowie der Hinweis hierzu werden gem. § 26 Abs. 3 EigVO öffentlich bekannt gemacht.
Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und der Anhang werden im Internet unter www.neffeltal.de veröffentlicht.
Vettweiß, den 13.12.2012
Göckemeyer Verbandsvorsteherin
Soziales Netzwerk Nideggen e.V.
„Netzwerk-Café“ war ein voller Erfolg
Unter dem Motto „Wir feiern den Advent“ hatte das Soziale Netzwerk Nideggen e.V. ältere, sowie einsame und andere interessierte Menschen aus Nideggen und Rath eingeladen. Im Bistro der DGA in Nideggen, im Effels 10, konnten die Vorsitzenden Manfred Heinrichs und Helene Jörres 26 Gäste begrüßen. Da es die erste Veranstaltung dieser Art war, wurden die Erwartungen übertroffen. Vom Personal der DGA waren die Tische sehr festlich, entsprechend dem Motto der Veranstaltung geschmückt worden, so dass Kaffee und Kuchen in einer schönen, festlichen Atmosphäre genossen wurden. Für die aufgewendete Mühe den Damen und Herren recht herzlichen Dank.
Da die Veranstalter versuchen wollen, zu jedem Treffen einen Überraschungsgast zu präsentieren, waren es diesmal mehrere kleine Überraschungsgäste. Eine Gruppe aus dem Kindergarten „Zauberland“, begleitet von Ihren Erzieherinnen, brachte 2 Adventslieder zu Gehör, dafür wurden sie natürlich mit Süßigkeiten belohnt. Den Damen für das Erlernen der sicherlich für die Kleinen schwierigen Texte der Lieder „Kling-Glöckchen“ und „Weihnachtsbäckerei“ vielen Dank für ihr Engagement.
Manfred Heinrichs trug die Geschichte vom „Verlorenen Adventszauber“ vor. Zum Schluss wurden gemeinsam noch 2 Adventslieder gesungen. Natürlich war auch genügend Raum und Gelegenheit für manche spannende Unterhaltung gegeben. Helene Jörres verteilte zum Abschied an alle Besucher eine Rose.
Wir denken, dass es allen Teilnehmern gut gefallen hat, und wir sie - und natürlich noch weitere Interessierte - bei der nächsten Veranstaltung wieder begrüßen dürfen.
Das nächste „Netzwerk-Café“ wird am 9. Januar 2013 um 15.00 Uhr wieder in den Räumen der DGA, im Effels 10 unter dem Motto „Wie war es früher in Nideggen “ stattfinden. Wir bitten auch wieder um Anmeldung bis zum 4. Januar 2013 bei Helene Jörres Tel. 02427-414 oder Manfred Heinrichs Tel. 02427-6009 damit wir entsprechend planen können.
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