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Stadt Nideggen

Regenwassernutzungsanlagen

Sie planen eine Regenwassernutzungsanlage?
Regenwassernutzungsanlagen (RWNA) sind anzeigepflichtig!

Bitte beachten Sie unbedingt, dass Sie als Abwassergebührenpflichtiger bei der Entnahme von Wassermengen aus privaten Wasserversorgungsanlagen (RWNA und auch Brunnen oder Zisternen) den Mengennachweis durch einen von der Stadt einzubauenden und zu verplombenden, geeichten Wasserzähler zu führen haben. Der Zähler muss alle sechs Jahre durch einen neuen, geeichten Zähler ersetzt werden. Die entstehenden Kosten sowohl für den Einbau, den Ausbau und den turnusgemäßen Wechsel aufgrund eichrechtlicher Vorschriften als auch für die Feststellung und Abrechnung der maßgeblichen Wassermenge belaufen sich derzeit auf etwa 80,00 € bis 100,00 € pro Zähler und gehen zu Lasten des Gebührenpflichtigen.

Beim Gebrauch einer Regenwassernutzungsanlage sind je nach Verwendung mindestens zwei (ein Zuzugs- und ein Abzugszwischenzähler) notwendig. Selbst eingebaute Zwischenzähler werden seitens der Stadt Nideggen als Nachweis nicht anerkannt.

Näheres entnehmen Sie bitte der „Satzung der Stadt Nideggen über die Erhebung von Abwassergebühren, Kanalanschlussbeiträgen und Kostenersätzen für Grundstücksan-schlüsse“ in der aktuell geltenden Fassung, die Sie ebenfalls auf unserer Homepage finden.

Für den ordnungsgemäßen Einbau und Betrieb einer solchen Regenwassernutzungsanlage wird auf die abgebildeten Informationen des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfachs e.V. (DVGW) verwiesen.

Frau Carmen Naas

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Quelle: manfredxy / Fotolia.com

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