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Stadt Nideggen

Vom Buchsbaumzünsler befallene Buchsbaumgewächse müssen entsorgt werden

Die Friedhofsverwaltung informiert

Der Befall mit dem allseits bekannten Buchsbaumzünsler (Cydalima perspectalis) macht auch vor den städtischen Friedhöfen nicht halt. Diese als Forstschädling eingestufte Kleinschmetterling/Raupe richtet erhebliche Schäden an Buchsbaumbeständen an und vermehren sich rasant. Diese zerfressen zunächst die Blätter und anschließend die Zweigrinde bis die gesamte Pflanze schließlich abstirbt.

Nach einer aktuell durchgeführten Kontrolle der städtischen Friedhöfe in den Ortslagen Nideggen (Kirche und Rather Straße), Abenden, Berg, Embken, Wollersheim und Schmidt musste festgestellt werden, dass 90 % der dort insbesondere auf den Gräbern gepflanzten Buchsbäume von diesem Forstschädling befallen sind.

Aufgrund dieser Erkenntnisse und vor dem Hintergrund, den Befall schnellstmöglich einzudämmen, werden Grabinhaber dringend aufgefordert, ihre Grabstätten auf einen Buchsbaumzünslerbefall zu kontrollieren und die befallenen Pflanzen zu entsorgen. Der betroffene Buchsbaum darf unter keinen Umständen in den Grünabfallcontainern entsorgt werden, da sich der Zünsler in diesen ungehindert weiter vermehren kann.

Der befallene Buchsbaum kann in Plastik- bzw. Papiertüten verpackt während den Öffnungszeiten am Städtischen Bauhof, Lagerstraße 16, Nideggen-Berg abgegeben und entsorgt werden.

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