Winterdienst
Die Stadt Nideggen betreibt die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen, bei Bundesstraßen, Landstraßen und Kreisstraßen jedoch nur der Ortsdurchfahrten als öffentliche Einrichtung, soweit die Reinigung nicht nach den §§ 2 ff. der Straßenreinigungs- und Winterdienstgebührensatzung den Grundstückseigentümern übertragen wird.