Beschreibung
Sie können oft auch eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburten-, dem Ehe- oder Sterberegister erhalten. Diese Abschriften sind ebenso beweiskräftig wie eine Urkunde, enthalten oft aber mehr Informationen.
Bei der Ausstellung einer Urkunde müssen vom Standesamt strenge Datenschutzvorschriften beachtet werden. Eine Urkunde erhält grundsätzlich nur die Person, auf die sich der Eintrag bezieht, sein Ehe- und Lebenspartner und direkte Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen müssen ggf. ein rechtliches Interesse an der Urkunde nachweisen.
Wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt, um zu klären, welche Nachweise Sie vorlegen müssen und welche Gebühren anfallen.