Details
Dokumente
Damit beurkundet werden kann, müssen einige Unterlagen vorgelegt werden, dazu gehören auf jeden Fall:
- Der Ausweis des Verstorbenen
- Wenn der Verstorbene verheiratet war, die Heiratsurkunde
- Wenn der Verstorbene geschieden war, die Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil
- Wenn der Verstorbene verwitwet war, die Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten
- Wenn der Verstorbene nie verheiratet war, die Geburtsurkunde
- Die Todesbescheinigung, die der Arzt oder das Krankenhaus ausgestellt hat
Beachten Sie bitte, dass es sich hierbei nur um ganz allgemeine Informationen handelt. Was in Ihrer Situation dem Standesamt vorgelegt werden muss und ob ggf. noch weitere Dinge zu beachten sind, klären Sie bitte direkt mit dem Standesamt oder auch dem Bestattungsunternehmen.
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | |
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Frau Stephanie Firl | 02427 80913 |