Beschreibung
Als Inhaber der Verkehrssicherungspflicht für Ihr Grundstück tragen Sie die Verantwortung, dass dort kein Dritter zu Schaden kommt.
Um zu gewährleisten, dass keine Behinderungen oder Gefährdungen für den Verkehr entstehen, sollten Sie darauf achten, dass unter einer Höhe von 2,50 Meter auf Geh- und Radwegen und unter einer Höhe von 4,50 Meter auf einer Fahrbahn keine Anpflanzungen in den Luftraum ragen. Dies stellt das einzuhaltende Lichtraumprofil dar.
Weitere Informationen finden Sie in untenstehendem Download oder in Ihrem Ordnungsamt.