Inhalt anspringen

Stadt Nideggen

Schülerbeförderung

In NRW gilt das Schulträgerprinzip, das heißt, der Antrag auf Fahrkostenerstattung ist unabhängig vom Wohnsitz beim Schulträger der besuchten Schule zu stellen.

Erläuterungen und Hinweise

Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass diese Seite Cookies verwendet.

Datenschutz (Öffnet in einem neuen Tab)