Beschreibung
Dies ist grundsätzlich durch Genehmigung des Ordnungsamtes möglich, jedoch sind einige Bereiche davon ausgenommen:
- der historische Ortskern (s. Anhang S. 2 Antrag Sondernutzungserlaubnis)
- Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen und Schilderpfosten
- Der unmittelbare Bereich von Kreisverkehrsplätzen
- Laternenmasten (möglich mit vorheriger Genehmigung des Energieversorgers)
In allen anderen Bereichen des Stadtgebiets ist das Anbringen oder Aufstellen von Werbeträgern unter Vorbehalt möglich, jedoch kommt es je nach Art des Werbeträgers zu individuellen Regelungen.
Der Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis muss von Ihnen ausgefüllt und unterzeichnet an das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Nideggen gesendet werden.
Anträge müssen 3 Wochen vor der beantragten Sondernutzung vorliegen.