Beschreibung
Sie haben als Mutter die alleinige Sorge für Ihr Kind und sind mit dem Vater (noch) nicht verheiratet, dann können Sie durch eine Erklärung gegenüber dem Standesbeamten Ihrem Kind den Namen des Vaters erteilen. Diese Namenserklärung ändert nichts an den verwandtschaftlichen Beziehungen oder der elterlichen Sorge, einzig der Name ändert sich.