Beschreibung
Sie können als Ehegatten einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen und dies ist an keine Frist gebunden. Zum Ehenamen können Sie Ihre jeweiligen Geburtsnamen bestimmen oder auch Ihren jeweils aktuellen Namen z.B. den Namen aus einer Vorehe. Sie müssen die Ehenamenserklärung allerdings gemeinsam abgeben und zwar gegenüber dem Standesbeamten.