Benötigt werden Personalausweis oder Reisepass
Wenn Sie beide Ihren Hauptwohnsitz in Nideggen und Ihre Lebenspartnerschaft in Nideggen begründet haben, müssen Sie nur Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Sollte eine oder einer von Ihnen nicht in Nideggen wohnhaft sein, benötigen Sie zusätzlich eine aktuelle erweiterte Meldebescheinigung Ihrer auswärtigen Meldebehörde.
Beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister
Wenn Sie Ihre Lebenspartnerschaft nicht in Nideggen begründet haben, müssen Sie eine aktuelle Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister mitbringen.
Nachweis der Geburtsdaten
Wenn Sie Ihre Lebenspartnerschaft nicht in Nideggen begründet haben und als Nachweis der bestehenden Lebenspartnerschaft eine aktuelle Lebenspartnerschaftsurkunde mitbringen, benötigen wir noch Ihre Geburtsukunden. Die Geburtsurkunden müssen nicht aktuell sein.
Wenn Sie bereits eine Lebenspartnerschaft geschlossen haben oder verheiratet waren, benötigen Sie zusätzlich:
entweder
- Eine Eheurkunde der Vorehe / Lebenspartnerschaftsurkunde der vorherigen Lebenspartnerschaft
- Das entsprechende Scheidungsurteil / die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder die Sterbeurkunde Ihres verstorbenen Ehegatten / Lebenspartners.
oder alternativ
- einen beglaubigten Auszug aus dem Ehe-bzw. Lebenspartnerschaftsregister (erhalten Sie in Ihrem Eheschließungs- bzw. Lebenspartnerschaftsstandesamt).
Bei diesen Angaben handelt es sich um eine allgemeine Information. Es wird empfohlen, sich mit dem Standesamt in Verbindung zu setzen, um dort eine persönliche Beratung bezüglich der notwendigen Unterlagen etc. zu erhalten.