Beschreibung
Aufgrund der Regelungen des § 16 der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) sind Sie als Bauherr/in verpflichtet nachzuweisen, dass das Grundstück frei von Kampfmitteln ist und somit von diesem keine Gefahr ausgeht.
Wie Sie dies sicherstellen, verrät Ihnen die als PDF-Download zur Verfügung gestellte Broschüre.