Kanalanschlussbeiträge
Rechtsgrundlage für die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen sind das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen und die Satzung der Stadt Nideggen über die Erhebung von Abwassergebühren, Kanalanschlussbeiträgen und Kostenersätzen für Grundstücksanschlüsse.