Beschreibung
Nach § 17 Bundesmeldegesetz hat diese Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug stattzufinden.
Wenn Sie im Stadtgebiet Nideggen eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden.
Nach § 17 Bundesmeldegesetz hat diese Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug stattzufinden.