Beschreibung
§ 1 GewStG verpflichtet die Gemeinden zur Erhebung der Gewerbesteuer. Somit steht ihnen das Aufkommen zu. Seit dem Veranlagungszeitraum 2004 sind die Gemeinden verpflichtet, die Gewerbesteuer mit einem Hebsatz von mindestens 200 % (§ 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG) zu erheben.
In Nideggen beträgt der Hebesatz derzeit 490 %.