Grundsicherung im Alter
Die Grundsicherung ist keine Rentenart, sondern eine Sozialleistung, die aus Steuermitteln finanziert wird. Im Alter und bei Erwerbsminderung können Sie darauf Anspruch haben, wenn Ihre Rente zusammen mit eventuell weiteren Einkommen nicht für Ihren Lebensunterhalt ausreicht. Dadurch wird die Zahlung von Sozialhilfe vermieden.