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Stadt Nideggen

Einbürgerung

Wer dauerhaft in Deutschland lebt, aber noch nicht deutscher Staatsangehöriger ist, kann sich einbürgern lassen. Das geschieht nie automatisch, sondern nur auf Antrag.

Beschreibung

Ab dem 16. Geburtstag können Ausländer diesen Antrag selbst stellen. Für jüngere Ausländer müssen ihre gesetzlichen Vertreter die Einbürgerung beantragen. Das sind in der Regel die Eltern.

Am 27.06.2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten. Mit der Gesetzesänderung wurde die in der Regel erforderliche Aufenthaltszeit für eine Einbürgerung von acht auf fünf Jahre reduziert. Zudem ist die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit nicht länger erforderlich (Hinnahme von Mehrstaatigkeit). 

Einbürgerung
Menschen, die seit längerer Zeit in Deutschland leben und (noch) nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können diese im Wege der Einbürgerung erwerben. Mit der Einbürgerung sind neben dem deutschen Pass zahlreiche weitere Vorteile verbunden:

Allgemeines Wahlrecht
Erlangung der sogenannten Deutschengrundrechte 
Zugang zum Beamtenstatus
EU-Freizügigkeit
Konsularischer Schutz im Ausland
Visafreiheit in vielen Ländern der Welt
 

Voraussetzungen
Für eine Einbürgerung müssen in der Regel die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein

Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Freizügigkeitsberechtigung
mindestens fünfjähriger rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes
Straffreiheit
ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (Niveau B1)
bestandener Einbürgerungstest
eigenständige Sicherung des Lebensunterhaltes
 

Bei besonderen Integrationsleistungen, nachgewiesenen Sprachkenntnissen auf dem Niveau C1 sowie einem gesicherten Lebensunterhalt kann die erforderliche Aufenthaltsdauer auf drei Jahre verkürzt werden. Ehegatten von deutschen Staatsangehörigen können ebenfalls bereits nach einem dreijährigen Aufenthalt eingebürgert werden. Bei der Miteinbürgerung von minderjährigen Kindern vor Vollendung des 16. Lebensjahres genügt ein dreijähriger Aufenthalt. Bei Kindern, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine Einbürgerung möglich, wenn mindestens das halbe Leben im Bundesgebiet verbracht wurde.

Verfahren
Den Antrag auf Einbürgerung können Sie beim Standesamt der Stadt Nideggen stellen, wenn Sie eine Meldeanschrift im Stadtgebiet Nideggen besitzen. 

Alle Einbürgerungsanträge werden der Einbürgerungsbehörde des Kreises Düren übersandt und dort bearbeitet. Die Einbürgerungsgebühr, die durch die Kreisverwaltung Düren erhoben wird, beträgt 255 Euro pro Person. Für minderjährige Kinder, die zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden, beträgt die Gebühr 51 Euro.

Bei diesen Angaben handelt es sich um eine allgemeine Information. Es wird empfohlen, sich mit dem Standesamt in Verbindung zu setzen, um dort eine persönliche Beratung bezüglich der notwendigen Unterlagen etc. zu erhalten.

Weitere Informationen zur Einbürgerung finden Sie unter:

https://www.einbürgerung.de (Öffnet in einem neuen Tab)

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/einbuergerung-node.html (Öffnet in einem neuen Tab)

https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Einbuergerung/einbuergerung-node.html (Öffnet in einem neuen Tab)


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