Zivilschutz
Unglück, Naturkatastrophe oder kriegsähnliche Zustände: Wenn die Bevölkerung sich nicht mehr selbst helfen kann, greift das staatliche System des Zivil- und Katastrophenschutzes. Hierfür sieht das Grundgesetz verschiedene Zuständigkeiten vor. Der Bund hat die Aufgabe, die Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren zu schützen ("Zivilschutz").