Bildung und Teilhabe
Wenn Sie Bürgergeld oder Kinderzuschlag erhalten, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (auch „Bildungspaket“ genannt) für Ihre Kinder.
Vorausgesetzt Ihr Kind ist jünger als 25 Jahre, besucht eine Kindertagesstätte (Kita) oder eine allgemein- oder berufsbildende Schule und erhält keine Ausbildungsvergütung.